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Medizin, Gesundheit und Prävention
03.10.2026
Grippeimpfung: Schutz für Risikogruppen in Alten- und Pflegeheimen
Mit der Empfehlung zur Grippeimpfung für Bewohner und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen betonen Experten den Schutz vermeintlich gefährdeter Risikogruppen.
Mit der Empfehlung zur Grippeimpfung für Bewohner und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen betonen Experten den Schutz vermeintlich gefährdeter Risikogruppen.
Die Grippesaison steht bevor, und Experten raten besonders Risikogruppen, sich impfen zu lassen. Laut Stiftung Warentest sind ältere Menschen, Schwangere sowie Personen mit chronischen Erkrankungen besonders gefährdet und sollten sich daher schützen. Auch Bewohner und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen zählen zu den empfohlenen Impfgruppen. Die Grippeimpfung sei ein wichtiger Schutz vor schweren Verläufen, vor allem da Influenzaviren das Risiko für Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall erhöhen können. Für Menschen ab 60 Jahren werden hochdosierte Impfstoffe empfohlen, um das mit dem Alter nachlassende Immunsystem effektiver zu stimulieren. Menschen in Risikogruppen können sich die Impfkosten üblicherweise durch ihre Krankenkasse erstatten lassen. Stiftung Warentest hebt zudem die Möglichkeit hervor, sich auch in Apotheken impfen zu lassen. Trotz der hohen Wandlungsfähigkeit der Grippeviren gibt die WHO jährlich Empfehlungen für die Herstellung der Impfstoffe.
Pflegereform 2026: Höhere Hürden und Beiträge ab 2027 beschlossen
Pflegereform beschlossen: Ab 2027 steigen Einstufungshürden und Beiträge, Antragseinreichung bis Ende 2026 empfohlen. Finanzielle Belastung für informelle Pflege.
Einordnung: Das Bundeskabinett hat die Reform verabschiedet; konkrete höhere Schwellenwerte, Leistungskürzungen und Beitragssteigerungen werden genannt.
Vorher: „Pflegereform 2027: Erschwerte Einstufung und weniger Eigenbestimmung“ (13.09.2026)
Pflegereform beschlossen: Ab 2027 steigen Einstufungshürden und Beiträge, Antragseinreichung bis Ende 2026 empfohlen. Finanzielle Belastung für informelle Pflege.
Die Stiftung Warentest berichtet, dass im Oktober 2026 eine umfassende Pflegereform vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Die Reform sieht vor, dass die Hürden für die Einstufung in Pflegegrade ab 2027 steigen werden. Insbesondere die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen angehoben werden: Pflegegrad 1 erfordert künftig 15 statt bisher 12,5 Punkte, Pflegegrad 2 mindestens 30 statt 27 Punkte, und Pflegegrad 3 mindestens 50 statt 47,5 Punkte. Betroffene, die in absehbarer Zeit pflegebedürftig werden könnten, sollten ihre Anträge bis Ende 2026 einreichen, um von den alten Bestimmungen zu profitieren, rät die Stiftung Warentest. Zudem werden Leistungen reduziert und neu strukturiert, was insbesondere informelle Pflegearrangements finanziell belasten könnte. Gutverdiener müssen sich auf höhere Beiträge einstellen, während der Beitrag für Kinderlose auf 4,5 Prozent steigen soll. Die Reform muss noch Bundestag und Bundesrat passieren und soll 2027 in Kraft treten.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
03.10.2026
„Gesundheitsatlas enthüllt: Herzinsuffizienz ungleich verteilt in DE“
Der neue Gesundheitsatlas zeigt, dass Herzinsuffizienz in Deutschland sozial ungleich verteilt ist, mit besonders hoher Prävalenz in benachteiligten Regionen.
Der neue Gesundheitsatlas zeigt, dass Herzinsuffizienz in Deutschland sozial ungleich verteilt ist, mit besonders hoher Prävalenz in benachteiligten Regionen.
Herzinsuffizienz ist in Deutschland sozial ungleich verteilt, wie der kürzlich veröffentlichte „Gesundheitsatlas Deutschland Herzinsuffizienz“ des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) anlässlich des Weltherztags zeigt. Laut diesem sind mehr als drei Millionen Menschen bundesweit von Herzinsuffizienz betroffen. Besonders in sozioökonomisch benachteiligten Regionen erreicht die Prävalenz von Herzinsuffizienz 6,8 Prozent, während sie in weniger benachteiligten Gebieten bei 4,4 Prozent liegt. In Bezug auf die Geschlechter zeigt sich, dass Männer häufiger betroffen sind, vor allem aufgrund von Vorerkrankungen wie Koronarer Herzkrankheit. Der Atlas betont die Relevanz von Präventionsmaßnahmen, insbesondere in stark belasteten Gebieten. Regionale Unterschiede sind signifikant, mit höchsten Prävalenzen in Sachsen-Anhalt und geringsten in Hamburg. Ein hoher Raucheranteil in bestimmten Gebieten korreliert ebenfalls mit erhöhten Herzinsuffizienz-Raten. Prävention, einschließlich Maßnahmen zur Raucherentwöhnung, könnte dem entgegenwirken. Quelle: aok.de
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
03.10.2026
DNQP veröffentlicht neuen Expertenstandard zur Pflege von Demenzkranken
DNQP stellt den überarbeiteten Expertenstandard zur Pflege von Demenzkranken vor, mit Fokus auf person-zentrierte Beziehungen und moderne Ansätze.
Einordnung: Der 2026 überarbeitete Expertenstandard ist nun veröffentlicht und integriert digitale Ansätze sowie frontotemporale und Young-onset-Demenz.
Vorher: „DNQP-Workshop in Osnabrück: Neuer Expertenstandard Demenz vorgestellt“ (16.06.2026)
DNQP stellt den überarbeiteten Expertenstandard zur Pflege von Demenzkranken vor, mit Fokus auf person-zentrierte Beziehungen und moderne Ansätze.
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) hat den Expertenstandard "Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz" 2026 überarbeitet. Die neue Fassung integriert Erkenntnisse zu Kommunikation, psychosozialen und digitalen Ansätzen und berücksichtigt auch frontotemporale und Young-onset-Demenz. Hervorgehoben wird die person-zentrierte Beziehungsgestaltung. Der Standard gibt Pflegefachpersonen aktuelle Orientierung, basiert jedoch teils auf Expertenmeinung mangels wissenschaftlicher Evidenz. Wie die AOK erläutert, sind solche Standards nicht automatisch gesetzlich bindend, sofern keine gesetzliche Regelung gemäß § 113a SGB XI besteht. Interessierte können die aktualisierte Fassung über den DNQP-Webshop beziehen.
Pflegegehälter steigen bundesweit, doch regionale Unterschiede bleiben. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete die größte Erhöhung um 5 Prozent.
Pflegegehälter steigen bundesweit, doch regionale Unterschiede bleiben. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete die größte Erhöhung um 5 Prozent.
Die regional üblichen Entlohnungsniveaus für Pflege- und Betreuungskräfte sind gegenüber dem Vorjahr in allen Bundesländern gestiegen, wie aus den am 30. September 2026 vom GKV-Spitzenverband veröffentlichten Daten hervorgeht. Während die Unterschiede zwischen den Bundesländern abnehmen, variieren die Entlohnungen je nach Qualifikation erheblich. Pflegekräfte ohne eine einjährige Ausbildung verdienen zwischen 20,33 Euro und 21,37 Euro pro Stunde, während Pflegekräfte mit dreijähriger Ausbildung bis zu 29,11 Euro pro Stunde erhalten, berichtet die AOK. Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete die größte Steigerung, mit einem Anstieg um 5 Prozent auf 23,56 Euro pro Stunde. Zudem wurden Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit aktualisiert, variierend von 19 bis 27 Prozent für Nachtarbeit und 133 bis 142 Prozent für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich. Die vollständigen Tabellen der Entlohungswerte sind als PDF verfügbar.
Ärztemangel in Brandenburg: Hausärzte im hohen Alter praktizieren weiter
In Brandenburg praktizieren viele Hausärzte jenseits des Seniorenalters weiter, um den akuten Ärztemangel zu lindern.
In Brandenburg praktizieren viele Hausärzte jenseits des Seniorenalters weiter, um den akuten Ärztemangel zu lindern.
In Brandenburg herrscht ein erheblicher Mangel an Ärzten, wobei viele Mediziner das Seniorenalter bereits überschritten haben, aber dennoch weiter praktizieren. Der Altersdurchschnitt der Hausärzte in Brandenburg liegt bei 55 Jahren, wobei der älteste praktizierende Arzt sogar 89 Jahre alt ist. Dies spiegelt das Ausmaß des Ärztemangels in der Region wider, wie aus einem Bericht der Ärzte Zeitung hervorgeht.
Berufseinsteiger finden im Gesundheitswesen stabile Chancen, während andere Branchen schwächeln. Besonders in Pflege und Medizin bleibt die Fachkräftenachfrage hoch.
Berufseinsteiger finden im Gesundheitswesen stabile Chancen, während andere Branchen schwächeln. Besonders in Pflege und Medizin bleibt die Fachkräftenachfrage hoch.
Bei den Ausbildungsplätzen in Deutschland gibt es derzeit noch ausreichend Angebote. Nach der Ausbildung jedoch haben viele junge Menschen Schwierigkeiten, eine Anstellung zu finden. Das Gesundheitswesen gehört zu den wenigen Branchen, in denen Berufseinsteiger gute Chancen haben. Dies betrifft besonders den Bereich Medizin und Pflege, wo die Nachfrage nach Fachkräften kontinuierlich hoch bleibt. Diese Entwicklung steht im Gegensatz zu vielen anderen Berufsfeldern, in denen das Stellenangebot für Berufseinsteiger rasant sinkt. Die Daten, die von der 'Ärzte Zeitung' bereitgestellt wurden, zeichnen ein klares Bild der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt für junge Menschen in Deutschland.
BARMER-Report: Kosten für Herz- und Asthma-Medikamente drastisch gestiegen
Kosten für Herz- und Asthma-Medikamente sind seit 2014 drastisch gestiegen, aufgrund teurer, patentgeschützter Arzneien, berichtet der BARMER-Report.
Kosten für Herz- und Asthma-Medikamente sind seit 2014 drastisch gestiegen, aufgrund teurer, patentgeschützter Arzneien, berichtet der BARMER-Report.
Die BARMER hat in ihrem Arzneimittelreport die Ausgabenentwicklung für die medikamentöse Versorgung bei Volkskrankheiten untersucht. Dabei zeigt sich seit 2014 ein erheblicher Anstieg der Kosten, insbesondere bei der Therapie von Herzinsuffizienz- und Asthma-Patienten. Die durchschnittlichen Arzneimittelkosten für Herzinsuffizienz stiegen um 94 Prozent von 1.176 auf 2.283 Euro jährlich. Dies wird vor allem durch patentgeschützte Medikamente verursacht, bei denen die Ausgaben um 183 Prozent zulegten. Auch bei Asthma betrug der Anstieg der Ausgaben jährlich acht Prozent, insgesamt 80 Prozent über zehn Jahre. Die gestiegene Morbidität kann diesen Kostenanstieg nicht vollständig erklären. BARMER-Vorstandschef Prof. Dr. Christoph Straub plädiert für eine Weiterentwicklung der Nutzenbewertung zur Ausgabenkontrolle, insbesondere bei Arzneimitteln mit unsicherer Datenlage. Trotz der gestiegenen Kosten hebt der Report die Therapiemöglichkeiten hervor, die etwa bei Herzinsuffizienz zu verlängertem Überleben führen können. Die Quelle der Informationen ist die Ärztezeitung.
Landessozialgericht bestätigt Relevanz des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen
Ein Landessozialgericht bestätigt die Bedeutung des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen als entscheidend für die STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung.
Ein Landessozialgericht bestätigt die Bedeutung des RKI-Berichts zu Impf-Nebenwirkungen als entscheidend für die STIKO-Empfehlungen zur COVID-19-Impfung.
Ein RKI-Bericht aus dem Jahr 2023 wird laut Landessozialgericht Potsdam als ausreichend erachtet, um den aktuellen Stand der Erkenntnisse darüber widerzuspiegeln, welche unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) den Corona-Impfungen zugeschrieben werden können. Dieser Bericht war maßgeblich für die Implementierung der COVID-19-Impfung in die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Informationen stellen sicher, dass die Einschätzungen hinsichtlich der Nebenwirkungen realistisch sind, so das Urteil des Gerichts. Aerztezeitung.de berichtet über dieses Urteil und hebt hervor, wie essenziell der RKI-Bericht für die gegenwärtigen Beurteilungen der Impfstoffsicherheit ist. Die Aussage des Landessozialgerichts verdeutlicht die Bedeutung der RKI-Richtlinien für die medizinische Praxis und das Vertrauen der Fachwelt in diese Dokumentation.
Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht bestätigt das Ausbildungsverbot für ein Pflegeheim wegen erheblicher Ausbildungsdefizite und Nichteinhaltung des Pflegeberufegesetzes.
Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht bestätigt das Ausbildungsverbot für ein Pflegeheim wegen erheblicher Ausbildungsdefizite und Nichteinhaltung des Pflegeberufegesetzes.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat das Ausbildungsverbot für ein Pflegeheim bestätigt, berichtet Bibliomed Pflege. Die Entscheidung basiert auf erheblichen Mängeln in der Ausbildung, die bei einer Kontrolle festgestellt wurden. Es wurde bemängelt, dass das Verhältnis von Auszubildenden zu Pflegefachkräften unangemessen sei und die Praxisanleitung unzureichend. Aufgaben, die Auszubildenden allein übertragen wurden, entsprachen weder ihrem Ausbildungszweck noch -stand. Das Gericht betont die Notwendigkeit der Einhaltung von Anforderungen gemäß Pflegeberufegesetz.
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