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Finanzen und Versicherung
22.09.2026
Unfallrückgang 2025: Stabile Berufskrankheiten bei steigenden Einnahmen
Unfallrückgang 2025: Trotz weniger Arbeitsunfälle bleiben Berufskrankheiten stabil, während steigende Löhne die Einnahmen der Unfallversicherung erhöhen.
Unfallrückgang 2025: Trotz weniger Arbeitsunfälle bleiben Berufskrankheiten stabil, während steigende Löhne die Einnahmen der Unfallversicherung erhöhen.
Die Gesetzliche Unfallversicherung berichtet für das Jahr 2025 von einem Rückgang der Arbeitsunfälle bei gleichzeitiger Stabilität der anerkannten Berufskrankheiten. Trotz dieser Entwicklungen steigen die Einnahmen der Unfallversicherung aufgrund einer expansiven Lohnentwicklung. Insbesondere bleibt COVID-19 eine konstante Größe unter den anerkannten Berufskrankheiten, was die anhaltende Relevanz des Virus im beruflichen Umfeld untermauert. Diese Entwicklung unterstreicht die Bedeutung von Präventions- und Schutzmaßnahmen in Betrieben, um das Risiko von Berufskrankheiten, einschließlich solcher durch Viren wie COVID-19, zu minimieren. Dies geht aus einem Bericht der Ärzte Zeitung hervor.
Hessisches Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat und plant eine Demonstration, um gegen drohende Einschnitte bei sozialen Leistungen zu protestieren.
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor Kürzungen im Sozialstaat und plant eine Demonstration, um gegen drohende Einschnitte bei sozialen Leistungen zu protestieren.
Das Hessische Sozialstaatsbündnis warnt vor drastischen Einschnitten im Sozialstaat. Bei einer Pressekonferenz forderten die Bündnispartner, darunter der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen und der DGB Hessen-Thüringen, einen „starken, gerechten und zukunftssicheren Sozialstaat“. Ein internes Arbeitspapier schlägt Kürzungen bei der Kinder- und Jugendhilfe, Pflege und Unterstützung von Menschen mit Behinderung vor. Michael Rudolph vom DGB betonte, Sozialleistungen seien ein „erworbenes und verdientes Recht“. Yasmin Alinaghi vom Paritätischen Wohlfahrtsverband nannte die Pläne einen „Frontalangriff“ auf soziale Errungenschaften. Kürzungen seien eine „programmierte Altersarmut bei Frauen“. Carsten Tag von der Diakonie Hessen warnte vor den langfristigen Folgen der Kürzungen, die zu gesellschaftlichen Spaltungen führen könnten. Am Samstag plant das Bündnis eine Demonstration in Frankfurt. Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 deutlich um 563 Euro
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
GKV-Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 um 563 Euro auf 6.375 Euro monatlich, was zu höheren Beiträgen führt und Wechselmöglichkeiten in die PKV eröffnet.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird im Jahr 2027 deutlich angehoben. Laut einem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Grenze um rund 563 Euro auf 6.375 Euro pro Monat oder 76.500 Euro pro Jahr steigen. Dies führt dazu, dass der maximale GKV-Gesamtbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam tragen, von derzeit etwa 1.017 Euro pro Monat auf knapp 1.116 Euro ansteigen könnte, vorausgesetzt, der Zusatzbeitrag bleibt konstant. Diese Veränderungen resultieren aus der Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen, die sich an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter orientiert. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird erhöht, was Arbeitnehmern mit hohem Einkommen die Möglichkeit eröffnet, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dies sind entscheidende Anpassungen, die laut dem Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung die Beitragsgerechtigkeit stärken und einen solidarischen Beitrag zu Reformen leisten sollen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Eigenanteile in Münchner Pflegeheimen steigen um 6,7 Prozent
Die Eigenanteile in Münchener Pflegeheimen steigen um 6,7%, was Bedenken über das wachsende Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit auslöst.
Die Eigenanteile in Münchener Pflegeheimen steigen um 6,7%, was Bedenken über das wachsende Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit auslöst.
Die Eigenanteile, die Bewohnerinnen und Bewohner in Münchens vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlen, sind laut einem Marktbericht des städtischen Sozialreferats im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Bericht, der dem Sozialausschuss vorgelegt wurde, zeigt, dass der Eigenanteil im Einzelzimmer im Jahr 2025 im Median 3.833 Euro betrug, was einen Anstieg von 6,7 Prozent bedeutet. Bürgermeisterin Verena Dietl äußerte Bedenken über die steigenden Kosten und verwies auf das Armutsrisiko durch Pflegebedürftigkeit. Sie forderte vom Bund konkrete Vorschläge zur Finanzierung der Pflegeversicherung.
Steigende Pflegekosten: Mehr Senioren in NRW auf Sozialhilfe angewiesen
Steigende Pflegekosten zwingen in NRW mehr Senioren auf Sozialhilfe, da sie Heimkosten nicht mehr tragen können. Besonders betroffen: Frauen ab 83 Jahren.
Steigende Pflegekosten zwingen in NRW mehr Senioren auf Sozialhilfe, da sie Heimkosten nicht mehr tragen können. Besonders betroffen: Frauen ab 83 Jahren.
In Nordrhein-Westfalen nehmen die Fälle zu, in denen Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen sind, da sie die Kosten für Pflegeheime nicht mehr selbst tragen können, berichtet der WDR. Die Landesstatistikbehörde IT.NRW gibt an, dass aktuell 91.125 Menschen Hilfe zur Pflege benötigen, ein Anstieg von fünf Prozent im Vergleich zu 2024. Besonders betroffen sind Frauen mit einem Durchschnittsalter von 83 Jahren. Der Städte- und Gemeindebund NRW kritisierte die steigenden Kosten und fordert eine Begrenzung des Eigenanteils. Die SPD warnt vor der Armutsgefährdung der Senioren.
Drohendes Minus in Pflegekassen entfacht Streit um Finanzausgleich
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Einordnung: Neu sind die scharfe PKV-Ablehnung mit Klageandrohung sowie der Streit zwischen SPD-geführten Ministerien und Gesundheitsminister Linnemann.
Vorher: „Pflegeversicherung in Not: Hilfe durch private Anbieter diskutiert“ (19.09.2026)
Drohendes Minus bei Pflegekassen entfacht hitzige Debatte: Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sorgt für Widerstand.
Der sozialen Pflegeversicherung droht erneut ein dickes Minus zum Jahresende, was die Diskussion über einen Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung anheizt. Der PKV-Verband, vertreten durch Thomas Brahm, verurteilt solche Überlegungen scharf. Brahm spricht von einem "Dammbruch", der das Vertrauen in die Kapitaldeckung und die Bereitschaft zur privaten Vorsorge schwächen würde. Die angedachten Maßnahmen, wie die Übertragung von Alterungsrückstellungen, kämen einer verfassungswidrigen "Enteignung" gleich. Sollte die Regierung diesen Schritt wagen, kündigte Brahm rechtliche Gegenmaßnahmen an. Der Hintergrund dieser Debatte sind Pläne im BMAS, die einen Finanzausgleich in der geplanten Pflegereform vorsehen. SPD-geführte Ministerien loten derzeit Modelle aus, die angesichts der Kostenasymmetrie zwischen den Systemen eine Entlastung der sozialen Pflegeversicherung bewirken könnten. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) lehnt jedoch einen solchen Ausgleich ab. Die Quelle dieser Informationen ist die „Ärztezeitung“.
Juristentag fordert klare Regelungen für Suizidhilfe und Schutzkonzept
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag fordert eine klare gesetzliche Regelung der Suizidhilfe sowie ein Schutzkonzept, das Beratung und Begutachtung für Sterbewillige umfasst.
Der Deutsche Juristentag hat Gesetzgebern empfohlen, die Suizidhilfe gesetzlich klarer zu regeln und ein umfassendes Schutzkonzept zu entwickeln. Dieses Konzept sollte Beratungs-, Aufklärungs- und Begutachtungsverfahren für Sterbewillige durch Ärzte festlegen. Die Mehrheit der Juristentagsteilnehmer sprach sich gegen ein separates Sterbegleitungsgesetz aus, lehnte jedoch einen "Freibrief" für Sterbehilfeorganisationen ab. Jedoch befürworteten die Juristen, dass unabhängige Personen die verschiedenen Verfahrensschritte der Suizidhilfe durchführen sollten. Auch solle Sterbehilfeorganisationen eine verwaltungsrechtliche Zulassung benötigen. Wichtige Strafbarkeitsrisiken für Ärzte, die Suizidhilfe leisten, wurden betont. Professor Anette Grünewald wies darauf hin, dass geltende Regelungen zur Suizidhilfe oft unklar seien und Ärzte, die assistieren, sich Strafbarkeitsrisiken aussetzen. Dies könnte die Auswahl möglicher Helfer negativ beeinflussen, berichtete aerztezeitung.de.
STIKO: Neue Impfempfehlungen für Risikogruppen und Säuglinge vorgestellt
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die STIKO rät zu neuen Impfungen: Empfehlungen für Säuglinge und Risikogruppen sollen kardiovaskuläre Prävention stärken, darunter COVID-19 und RSV.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat neue Empfehlungen für Impfungen gegen Atemwegserreger ausgesprochen, die über den direkten Infektionsschutz hinaus eine wichtige Rolle in der kardiovaskulären Prävention spielen können. Zu den aktuellen Empfehlungen zählt die Impfung gegen COVID-19, Influenza, Pertussis, Pneumokokken und RSV. Besonders für Neugeborene und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison wird neben dem bereits verfügbaren langwirksamen Antikörper Nirsevimab nun auch der Antikörper Clesrovimab empfohlen. Diese Impfempfehlungen richten sich vor allem an Risikogruppen, zu denen ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zählen. Die vollständige Erfassung und Analyse dieses Rahmens sowie die potenziellen Auswirkungen für die entsprechende Bevölkerungsgruppe sind zugänglich für medizinisches Fachpersonal, nachdem sie sich auf der Webseite von aerztezeitung.de eingeloggt haben.
Ein innovatives EKG-Unterhemd könnte die Pflegebranche erheblich entlasten und bietet neue Möglichkeiten in der Langzeitpflege und nach Schlaganfällen.
Bereits gemeldet: Dieselbe Nachricht zum EKG-Unterhemd und seinem Potenzial für die Pflege wurde bereits gemeldet.
Vorher: „Smarte Textilien als Chance gegen Fachkräftemangel in der Pflege“ (19.09.2026)
Ein innovatives EKG-Unterhemd könnte die Pflegebranche erheblich entlasten und bietet neue Möglichkeiten in der Langzeitpflege und nach Schlaganfällen.
Laut MDR hat das Greizer Institut ein innovatives Unterhemd entwickelt, das Langzeit-EKGs ermöglicht. Dieser technologische Fortschritt könnte den angespannten Pflegesektor erheblich entlasten. Smarte Textilien, die physiologische Daten sammeln, bieten nicht nur in der Langzeitpflege, sondern auch nach Schlaganfällen und in anderen Gesundheitsbereichen Potenzial. Durch solche Innovationen werden Lösungen für den Mangel an Fachkräften in der Pflegebranche greifbarer. Quellen: MDR Fernsehen, Beitrag vom 18.09.2026.
Bundesarbeitsgericht klärt Streit um Kopftuchverbot am Arbeitsplatz
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht entschied: Bei sachlichen Gründen kann ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz gerechtfertigt sein, trotz Religionsfreiheit.
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut über die Benachteiligung im Arbeitsleben aufgrund religiöser Kleidungsstücke, wie etwa Kopftücher, entschieden. Ein Schadenersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kann bestehen, wenn die Religionsausübungsfreiheit verletzt wird. Arbeitgeber müssen jedoch nicht zwangsläufig Schadensersatz leisten, wenn sie sachliche Gründe für ein Kopftuchverbot anführen können, die einen Eingriff in die Religionsfreiheit rechtfertigen. Dieses Urteil folgt einer längeren Debatte über die Rechte von Arbeitnehmern bezüglich ihrer Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Die Entscheidung verdeutlicht die Notwendigkeit, sowohl die Religions- als auch die Gewissensfreiheit von Arbeitnehmern zu respektieren, was von Arbeitgebern besonders beachtet werden muss, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Die sorgfältige Abwägung von Grundrechten und betrieblichen Interessen bleibt hierbei entscheidend.
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