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Digitalisierung und Technologie
03.03.2026
Berliner Senat bekräftigt digitale Transformation der Pflege bis 2026
Der Berliner Senat treibt mit "Pflege 4.0" bis 2026 die digitale Transformation in der Pflege voran und fokussiert auf KI und Telematikanbindung.
Der Berliner Senat treibt mit "Pflege 4.0" bis 2026 die digitale Transformation in der Pflege voran und fokussiert auf KI und Telematikanbindung.
Der Berliner Senat hat einem Bericht zu „Pflege 4.0 – Made in Berlin“ zugestimmt, wie auf www.berlin.de berichtet wird. Dieser betont das Engagement des Landeskompetenzzentrums für die digitale Transformation der Pflege. 2025 waren 74 Prozent der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Neben der technischen Unterstützung für Einrichtungen lag der Fokus auf der digitalen Befähigung pflegebedürftiger Menschen. Künstliche Intelligenz wurde intensiv diskutiert. 2026 plant das Zentrum eine stärkere Nutzung von Digitalisierung und KI zur Verbesserung der Pflegeprozesse.
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
03.03.2026
Gewalt in Pflegeheimen: 69 Prozent der Einrichtungen betroffen
69% der Pflegeheime in Deutschland melden Gewaltvorfälle, von körperlicher über psychische bis zu struktureller Gewalt durch Personalmangel.
69% der Pflegeheime in Deutschland melden Gewaltvorfälle, von körperlicher über psychische bis zu struktureller Gewalt durch Personalmangel.
In Deutschland ist Gewalt in Pflegeheimen ein weitverbreitetes, jedoch oft tabubehaftetes Thema. Im Gespräch mit watson beschreibt Pflegeexperte Alexander Streb vom Anbieter compassio, dass 69 Prozent der Heime im letzten Jahr Gewaltvorfälle erlebten. Diese umfassen neben körperlicher und psychischer Gewalt auch "Gewalt durch Unterlassen", etwa wenn Bedürfnisse vernachlässigt werden, sowie strukturelle Gewalt durch unzureichendes Personal. Angehörigen wird empfohlen, bei Verdacht eine neutrale Vertrauensperson in den Einrichtungen anzusprechen, um der Problematik entgegenzuwirken.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
03.03.2026
Erfolgreicher Abschluss des Personalbemessungs-Modells in Altenpflege
Das Modell zur Personalbemessung in der Altenpflege wurde nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen, um eine optimale Aufgabenverteilung und Zufriedenheit zu fördern.
Das Modell zur Personalbemessung in der Altenpflege wurde nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen, um eine optimale Aufgabenverteilung und Zufriedenheit zu fördern.
Das Modellprogramm zur Einführung und Weiterentwicklung des Personalbemessungsverfahrens in der stationären Altenpflege gemäß § 8 Absatz 3b SGB XI hat nach gut drei Jahren im Januar 2026 erfolgreich seinen Abschluss gefunden, teilt Altenpflege Online mit. Zentral für das Programm waren die Fragen, wie Aufgaben neu verteilt werden können, wenn sich die Zusammensetzung des Personalstamms verändert, und wie ein veränderter Personalmix bestmöglich genutzt werden kann, um eine noch bessere Versorgung sowie mehr Zufriedenheit bei den Mitarbeitenden zu erreichen.
AOK-Chefin Reimann fordert ein verpflichtendes Primärversorgungssystem, um die ambulante Versorgung zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen.
AOK-Chefin Reimann fordert ein verpflichtendes Primärversorgungssystem, um die ambulante Versorgung zu verbessern und Wartezeiten zu verkürzen.
Auf einem Fachgespräch des Bundesgesundheitsministeriums äußerte sich Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, zur Notwendigkeit eines verbindlichen Primärversorgungssystems. Sie betonte, dass dieses System eine Lösung für bestehende Probleme in der ambulanten Versorgung darstelle. Vorgeschlagene Reformen betonen die Bedeutung einer teambasierten, interprofessionellen Primärversorgung. Reimann unterstrich, dass der direkte Zugang zu Fachärzten die Ausnahme bleiben solle, während die Primärversorgung als erste Anlaufstelle fungiere und Wartezeiten verringere, berichtet 'www.aok.de'.
Neue Regelungen vereinfachen Zugang zu Verhinderung- und Kurzzeitpflege
Ab Juli 2025 ermöglichen neue Regelungen flexible Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro jährlich.
Ab Juli 2025 ermöglichen neue Regelungen flexible Nutzung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro jährlich.
Seit dem 1. Juli 2025 vereinfachen neue Regelungen den Zugang zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Beide Leistungen werden nun in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst, der individuell und flexibel genutzt werden kann. Damit entfällt die Notwendigkeit, Beträge zwischen den beiden Pflegeformen hin- und herzuschieben. Neu ist zudem, dass das Entlastungsbudget direkt ab Feststellung des Pflegegrades zur Verfügung steht. Die Verhinderungspflege kann nun bis zu acht Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden, im Gegensatz zu den bisherigen sechs Wochen. Auch der Lohn für nicht erwerbstätige Verwandte wurde angehoben. Pflegebedürftige müssen bei ihrer Pflegekasse lediglich angeben, welche Leistung sie in Anspruch nehmen möchten, um die Abrechnung korrekt durchzuführen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine sorgfältige Planung und Beratung bei der Pflegekasse hinsichtlich der Beantragung dieser Leistungen.
Studie: Gezielte Ansprache kann Krankenkosten von 82 Mrd. Euro senken
Eine gezielte Ansprache kann die Krankentage senken und Arbeitgeber bis zu 82 Mrd. Euro sparen, zeigt eine FAZ-Studie von Timo Vogelsang.
Eine gezielte Ansprache kann die Krankentage senken und Arbeitgeber bis zu 82 Mrd. Euro sparen, zeigt eine FAZ-Studie von Timo Vogelsang.
Ein Krankentag kostet Arbeitgeber im Durchschnitt etwa 400 Euro. Laut einer Analyse der Frankfurter Allgemeinen Zeitung beliefen sich die Ausgaben der Arbeitgeber für krankheitsbedingte Ausfälle im Jahr 2024 auf etwa 82 Milliarden Euro. Der Wirtschaftswissenschaftler Timo Vogelsang stellte fest, dass eine direkte Ansprache der Mitarbeitenden die Zahl der Krankentage senken kann. In einer Studie wurde aufgezeigt, dass ein Schreiben an die Mitarbeitenden, das die Gesundheit priorisiert und neutral über die eigenen Krankenstände im Vergleich zu anderen informierte, ohne Kritik oder Drohungen zu äußern, Orientierung bot und soziale Normen sichtbar machte. Quelle: FAZ.
Vorhaltepauschalen: Finanzanreize fördern Kooperation mit Pflegeheimen
Neue Vorhaltepauschalen bieten finanzielle Anreize für Kooperationen mit Pflegeheimen und fördern so den besseren Austausch und die Verbesserung der Patientenversorgung.
Neue Vorhaltepauschalen bieten finanzielle Anreize für Kooperationen mit Pflegeheimen und fördern so den besseren Austausch und die Verbesserung der Patientenversorgung.
Kooperationsverträge mit Pflegeheimen sind durch die neue Vorhaltepauschale stärker in den Fokus gerückt. Zwei Hausärzte haben über ihre Erfahrungen berichtet und darauf hingewiesen, dass diese Verträge den Fallwert erheblich steigern können. Vorhaltepauschalen bieten Praxen finanzielle Vorteile, da sie eine nahezu konstante finanzielle Basis für die Zusammenarbeit mit Pflegeeinrichtungen schaffen. Das Interesse an solchen Vereinbarungen nimmt zu, da sie sowohl zur besseren Patientenversorgung als auch zur Optimierung der Praxisabläufe beitragen können, berichtet die Ärztezeitung.
Gesetz zur Pflegebefugnis wirft grundlegende Fragen auf
Neues Gesetz zur Pflegebefugnis: Trotz Fortschritten bleiben Fragen offen – vor allem zur umstrittenen "pflegerischen Diagnose". Umfassendere Aufgaben geplant.
Neues Gesetz zur Pflegebefugnis: Trotz Fortschritten bleiben Fragen offen – vor allem zur umstrittenen "pflegerischen Diagnose". Umfassendere Aufgaben geplant.
Laut einem Bericht auf www.altenheim.net analysierte Prof. Andreas Büscher vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege das neue Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Trotz substantieller Fortschritte wirft das Gesetz grundlegende fachliche Fragen auf. Besonders die „pflegerische Diagnose" bleibt umstritten, da ein einheitlicher diagnostischer Rahmen fehlt. Büscher sieht positive Impulse, betont jedoch, dass die Umsetzung Jahre dauern könnte. Pflegefachpersonen sollen nun auch im häuslichen Umfeld umfassendere Präventionsleistungen erbringen können.
Sachsen-Anhalts Bürger fordern Reform zur Sicherung bezahlbarer Pflege
In Sachsen-Anhalt wächst die Sorge über bezahlbare Pflegeleistungen. 60% der Bürger fordern laut DAK-Umfrage dringende Reformen zur Pflegeversicherung.
In Sachsen-Anhalt wächst die Sorge über bezahlbare Pflegeleistungen. 60% der Bürger fordern laut DAK-Umfrage dringende Reformen zur Pflegeversicherung.
Laut einer DAK-Umfrage in Sachsen-Anhalt wächst die Sorge über die Unbezahlbarkeit von Pflegeleistungen. Mit 60 Prozent bewerten viele Bürger die aktuelle Pflegesituation kritisch, und fast die Hälfte befürchtet in den nächsten zehn Jahren eine Verschlechterung, so mz.de. Der DAK-Landeschef Steffen Meyrich betont die Dringlichkeit einer umfassenden Pflegereform. Eine klare Mehrheit fordert bezahlbare Pflege durch staatliche Zuschüsse und sieht in einer strukturellen Neugestaltung der Pflegeversicherung eine notwendige Lösung.
Deutscher Pflegerat verlangt umfassende Reform der Langzeitpflege
Der Deutsche Pflegerat fordert umfassende Reformen der Langzeitpflege, um eine ganzheitliche, familienzentrierte Versorgung sicherzustellen.
Der Deutsche Pflegerat fordert umfassende Reformen der Langzeitpflege, um eine ganzheitliche, familienzentrierte Versorgung sicherzustellen.
Der Deutsche Pflegerat hat ein Positionspapier zur Reform der Langzeitpflege veröffentlicht. Laut dem auf www.altenheim.net zitierten Dokument fordert die Fachkommission „Zukunft der Langzeitpflege“ tiefgreifende Änderungen, weg von punktuellen Maßnahmen hin zu einer ganzheitlichen, personen- und familienzentrierten Versorgung. Präsidentin Christine Vogler betont die Dringlichkeit der Reform. Die neun formulierten Leitlinien sollen in Gesetzgebung, Finanzierung und Planung integriert werden, um eine zukunftsfähige und verlässlich strukturierte Pflege zu gewährleisten.
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