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Digitalisierung und Technologie
16.07.2026
GeDIG: Digitaler Schub für Pflege durch neues Gesetz, Finanzierung kritisch
GeDIG erleichtert digitale Verordnungen und Pflegekommunikation, stößt jedoch auf Kritik wegen mangelnder Finanzierung und fehlender übergreifender Standards.
GeDIG erleichtert digitale Verordnungen und Pflegekommunikation, stößt jedoch auf Kritik wegen mangelnder Finanzierung und fehlender übergreifender Standards.
Der Bundeskabinett hat das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen, das elektronische Verordnungen und Kommunikation in der häuslichen Krankenpflege und bei Heilmitteln erleichtern soll. Hierbei sollen Verordnungen und Informationen digital zwischen Ärzten, Pflegediensten, Apotheken und Kostenträgern ausgetauscht werden, was zeitaufwändige Schritte für ambulante Dienste überflüssig machen könnte. Der Berufsverband DBfK begrüßt die stärkere Einbindung der Pflege, kritisiert aber fehlende Finanzierung und sektorenübergreifende Standards. (Quelle: carevor9.de)
Frühzeitiger Antrag auf Sozialhilfe für Heimbewohner entscheidend
Frühzeitiger Sozialhilfeantrag entscheidend: Heimbewohner sollten "Hilfe zur Pflege" rechtzeitig stellen, um finanzielle Unterstützung sicherzustellen.
Frühzeitiger Sozialhilfeantrag entscheidend: Heimbewohner sollten "Hilfe zur Pflege" rechtzeitig stellen, um finanzielle Unterstützung sicherzustellen.
Seniorinnen und Senioren, deren Rente für die Heimkosten nicht ausreicht, können unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten. Wie der Wochenblatt-Reporter (www.wochenblatt-reporter.de) berichtet, ist es entscheidend, die sogenannte "Hilfe zur Pflege" frühzeitig zu beantragen, da diese nicht rückwirkend gezahlt wird. Erforderlich sind verschiedene Nachweise über die finanzielle Lage des Antragstellers. Weiterhin wird geprüft, ob sich auch erwachsene Kinder finanziell beteiligen müssen, sollte deren Einkommen über 100.000 Euro jährlich liegen.
Bundeskabinett beschließt GeDIG: Digitalisierung im Gesundheitswesen
Das Bundeskabinett beschließt das GeDIG, um digitale Innovationen im Gesundheitswesen voranzutreiben und Bürokratie abzubauen.
Das Bundeskabinett beschließt das GeDIG, um digitale Innovationen im Gesundheitswesen voranzutreiben und Bürokratie abzubauen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des "Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" (GeDIG) verabschiedet. Ziel ist der Abbau unnötiger Bürokratie im Gesundheits- und Pflegebereich durch verstärkte Digitalisierung. Mit digitalen Anwendungen soll eine Entlastung von ca. 445 Millionen Euro pro Jahr erreicht werden. Geplante Maßnahmen umfassen die Einführung der elektronischen Überweisung und die Erweiterung der elektronischen Patientenakte (ePA). Ab 2029 soll das Fax überflüssig werden. Kritik kommt von Ärzteverbänden, die eine Schwächung der ärztlichen Entscheidungsautonomie befürchten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor einem möglichen Chaos durch die Nutzung vielfacher ePA-Apps für Versicherte. AOK und Ersatzkassenverbände sehen hingegen Fortschritte, betonen jedoch die Notwendigkeit einer ausreichenden Terminverfügbarkeit. Diese Informationen stammen aus einem Bericht der Ärzte Zeitung.
Ärztin muss 1.000 Euro Strafe zahlen wegen Datenschutzverstoßes
Ärztin muss 1.000 Euro Strafe zahlen: Verletzung des Datenschutzes durch Weitergabe von Gesundheitsdaten eines Kollegen in WhatsApp-Gruppe bestätigt.
Ärztin muss 1.000 Euro Strafe zahlen: Verletzung des Datenschutzes durch Weitergabe von Gesundheitsdaten eines Kollegen in WhatsApp-Gruppe bestätigt.
Eine Ärztin einer Klinik verbreitete die Diagnose eines erkrankten Kollegen in einer internen WhatsApp-Gruppe und äußerte die Vermutung, der Kollege sei gar nicht krank, sondern habe lediglich „einen Pups quer sitzen“. Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg stellt dies einen Verstoß gegen den Datenschutz dar, da personenbezogene Gesundheitsdaten unrechtmäßig weitergegeben wurden. Die Ärztin wurde daraufhin zu einer Schadenersatzzahlung von 1.000 Euro verurteilt. Der betroffene Arzt, der an der Klinik in Weiterbildung beschäftigt war, klagte erfolgreich auf Unterlassung und Schadenersatz. Die Ärztin zeigte sich im Gericht uneinsichtig, weshalb das Gericht auch eine Wiederholungsgefahr sah. Die Quelle dieser Informationen ist der Bericht von aerztezeitung.de.
Rote-Hand-Brief zu Mykronor: Erhöhtes Risiko für Medikationsfehler
Rote-Hand-Brief warnt vor erhöhtem Risiko von Medikationsfehlern bei Mykronor 5 Mikrogramm/ml - Aufmerksamkeit und Vorsicht bei der Anwendung empfohlen.
Rote-Hand-Brief warnt vor erhöhtem Risiko von Medikationsfehlern bei Mykronor 5 Mikrogramm/ml - Aufmerksamkeit und Vorsicht bei der Anwendung empfohlen.
In einem aktuellen Rote-Hand-Brief zu Mykronor 5 Mikrogramm/ml Injektions-/Infusionslösung informiert die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in Zusammenarbeit mit dem Hersteller über ein erhöhtes Risiko von Medikationsfehlern. Die Veröffentlichung solcher Briefe erfolgt in Deutschland bei festgestellten sicherheitsrelevanten Problemen mit Arzneimitteln, um die Aufmerksamkeit der Anwender auf mögliche Risiken zu lenken. Es wird empfohlen, sich über etwaige neue Sicherheitsinformationen bei der Anwendung von Mykronor zu informieren und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um Medikationsfehler zu vermeiden. Quelle: Ärzte Zeitung.
Ärztin muss zahlen: Diagnose von Kollegen in Chatgruppe geteilt
Ärztin muss zahlen: Gericht ahndet Verbreitung vertraulicher Diagnose in Chatgruppe und stärkt den Datenschutz im Medizinbereich. ("Ärzte Zeitung")
Ärztin muss zahlen: Gericht ahndet Verbreitung vertraulicher Diagnose in Chatgruppe und stärkt den Datenschutz im Medizinbereich. ("Ärzte Zeitung")
Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass eine Ärztin Schadenersatz zahlen muss, weil sie die Diagnose eines erkrankten Kollegen in einer internen Klinik-Chatgruppe verbreitet hat. Dies stellte einen unrechtmäßigen Vorgang dar, insbesondere aufgrund der damit verbundenen Unterstellung, dass der Kollege seine Krankheit nur vortäusche, so das Gericht. Auf diese Weise wird der sensible Umgang mit vertraulichen Informationen im medizinischen Bereich unterstrichen. Die Quelle für diese Entscheidung ist die "Ärzte Zeitung".
Pflegekosten in Hessen steigen: Bewohner über Bundesdurchschnitt belastet
Pflegekosten in Hessen steigen weiter: Bewohner zahlen über 3300 Euro Eigenanteil, deutlich über Bundesdurchschnitt. Experten fordern dringend politische Maßnahmen.
Pflegekosten in Hessen steigen weiter: Bewohner zahlen über 3300 Euro Eigenanteil, deutlich über Bundesdurchschnitt. Experten fordern dringend politische Maßnahmen.
Die Kosten für Pflegeheime in Hessen steigen weiter an, mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von mehr als 3300 Euro pro Monat. Besonders hart trifft es die Bewohner in Hessen, da der Eigenanteil hier über dem Bundesdurchschnitt liegt. Diese Entwicklung führt zu einer massiven finanziellen Belastung für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wird der Druck auf Pflegebedürftige und deren Familien immer größer, da die staatlichen Zuschüsse nicht ausreichen, um die steigenden Kosten zu decken. Experten fordern daher dringend politische Maßnahmen, um die finanzielle Belastung durch Pflegekosten zu senken und den Zugang zur Pflege für alle Betroffenen sicherzustellen.
Hitzewelle überfordert Seniorenheime: Dringend Hilfe gefordert
Hitzewelle überfordert Seniorenheime – Münchner Einrichtungen fordern dringend Hilfe, um Bewohner und Personal vor den extremen Temperaturen zu schützen.
Hitzewelle überfordert Seniorenheime – Münchner Einrichtungen fordern dringend Hilfe, um Bewohner und Personal vor den extremen Temperaturen zu schützen.
Seniorenheime stehen aufgrund der aktuellen Hitzewelle vor erheblichen Herausforderungen. Besonders in München versuchen Mitarbeiter, die Bewohner mit den ihnen zur Verfügung stehenden begrenzten Mitteln vor den hohen Temperaturen zu schützen. Betreiber der Einrichtungen fordern daher dringend Unterstützung, um die gesundheitlichen Risiken für die Senioren zu minimieren. Hohe Temperaturen belasten nicht nur die Bewohner, sondern auch das Personal, das unter erschwerten Bedingungen arbeiten muss. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, ist die Lage in vielen Einrichtungen angespannt, da angemessene Kühlmöglichkeiten und Ressourcen fehlen.
Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern: Eigenanteil steigt auf 3.032 Euro
Eigenanteil in Pflegeheimen steigt in Mecklenburg-Vorpommern auf 3.032 Euro, was Pflegebedürftige und Angehörige finanziell stark belastet. Experten fordern mehr Unterstützung.
Eigenanteil in Pflegeheimen steigt in Mecklenburg-Vorpommern auf 3.032 Euro, was Pflegebedürftige und Angehörige finanziell stark belastet. Experten fordern mehr Unterstützung.
Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern sehen sich mit deutlich erhöhten Kosten konfrontiert, so die Berichterstattung des Nordmagazins des NDR (www.ardmediathek.de). Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz ist auf 3.032 Euro pro Monat gestiegen, während er zuvor bei 2.752 Euro lag. Diese Entwicklung wird für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu einer finanziellen Belastung, die auch in den kommenden Jahren nicht abnehmen dürfte. Experten fordern daher vermehrt staatliche Unterstützung, um die Situation zu entschärfen.
Saarland: Eigenbeteiligung in Pflegeheimen erreicht Höchststand
Eigenbeteiligung für Pflegeheime im Saarland auf Höchststand: Durchschnittlich 3.695 Euro monatlich. vdek fordert gerechtere Lastenteilung, berichtet die "Saarbrücker Zeitung".
Eigenbeteiligung für Pflegeheime im Saarland auf Höchststand: Durchschnittlich 3.695 Euro monatlich. vdek fordert gerechtere Lastenteilung, berichtet die "Saarbrücker Zeitung".
Im Saarland erreichen die Eigenbeteiligungen für Pflegeheimplätze erneut einen Höchststand. Laut einer Analyse des Verbandes der Ersatzkassen belaufen sich die monatlichen Kosten für Heimbewohner im ersten Jahr nun auf durchschnittlich 3.695 Euro, was einer Erhöhung um 292 Euro im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung, fordert eine gerechtere Lastenteilung, um den steigenden finanziellen Druck auf Pflegebedürftige zu mindern, so die "Saarbrücker Zeitung".
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