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Pflegepolitik und Recht
30.06.2026
Neues Bewertungssystem sorgt für mehr Transparenz in Pflegeheimen
Neues Bewertungssystem bringt mehr Transparenz für Pflegeheime – erleichtert die Wahl für Pflegebedürftige und Angehörige durch qualitative Kriterien.
Neues Bewertungssystem bringt mehr Transparenz für Pflegeheime – erleichtert die Wahl für Pflegebedürftige und Angehörige durch qualitative Kriterien.
Laut der Allgäuer Zeitung sind in Deutschland mehr als 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Nur rund 800.000 von ihnen leben in einem Pflegeheim. Um die Wahl der passenden Einrichtung zu erleichtern, wurde ein neues, einheitliches Bewertungssystem eingeführt, das Transparenz schafft. Dieses System berücksichtigt qualitative Aspekte und wurde infolge von Kritik am alten Notensystem überarbeitet. Sabine Strüder von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betont jedoch, dass Klarheit und verständliche Berichte nach wie vor verbessert werden müssen. Erfahrungen können über verschiedene Online-Portale eingesehen werden.
TK und AWO schulen Pflegekräfte zur elektronischen Patientenakte (ePA)
TK und AWO schulen Pflegekräfte zur ePA, um Vertrauen und Verständnis für ihre Funktionen zu stärken und gezieltere Behandlungen zu ermöglichen.
TK und AWO schulen Pflegekräfte zur ePA, um Vertrauen und Verständnis für ihre Funktionen zu stärken und gezieltere Behandlungen zu ermöglichen.
Bei Veranstaltungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) stellte Arne Orschulik von der TK deren Funktionen vor, um Vertrauen und Verständnis zu fördern. Die ePA, seit Januar 2025 verfügbar, wird bereits von rund einer Million TK-Versicherten genutzt. Sie bietet vor allem Menschen mit mehreren Erkrankungen effektiven Nutzen, indem sie Transparenz schafft und gezieltere Behandlungen ermöglicht. In Kooperation mit dem AWO Landesverband Berlin wurden Multiplikatoren im Pflegebereich geschult, um das Thema weiterzuvermitteln. Die Veranstaltungen betonten die Notwendigkeit von persönlichem Dialog und digitaler Gesundheitskompetenz. (Quelle: www.tk.de)
Marina Weisband: Sparmaßnahmen gefährden Pflege als Fundament des Sozialstaats
Marina Weisband warnt vor Sparmaßnahmen in der Pflege, die das Fundament des Sozialstaats gefährden und verweist auf erfolgreichere Modelle in Dänemark und den Niederlanden.
Marina Weisband warnt vor Sparmaßnahmen in der Pflege, die das Fundament des Sozialstaats gefährden und verweist auf erfolgreichere Modelle in Dänemark und den Niederlanden.
Marina Weisband kritisiert in ihrem Podcast "Wind und Wurzeln", dass die deutsche Politik aus Kostengründen stark in der Pflege einsparen möchte, was letztlich alle teuer zu stehen komme. Als positive Beispiele nennt sie Dänemark und die Niederlande, wo die Pflege anders organisiert sei. Pflege sei ein unsichtbares Rückgrat des Sozialstaats, drohe aber zu scheitern, weil die Komplexität des Systems viele Menschen überfordere. Pflegewissenschaftlerin Martina Hasseler beschreibt das deutsche System als belastend und wenig solidarisch, da es häufig mehr um die Abwehr von Kosten als um Hilfeleistung gehe (perspective-daily.de).
Pflegeversicherung und ePA: Experten diskutieren auf Hauptstadtkongress
Auf dem Hauptstadtkongress erörterten Experten innovative Ansätze für Pflegeversicherung und ePA und diskutierten deren Integration in Pflegeeinrichtungen.
Auf dem Hauptstadtkongress erörterten Experten innovative Ansätze für Pflegeversicherung und ePA und diskutierten deren Integration in Pflegeeinrichtungen.
Auf dem Hauptstadtkongress diskutierten Experten in einer Live-Session die dringenden Herausforderungen im Bereich der Pflegeversicherung und der elektronischen Patientenakte (ePA). Im Rahmen eines „Speed-Datings“ wurden kurze und prägnante Perspektiven zu diesen Themen vorgestellt. Der Fokus lag auf der Frage, ob die ePA im Versorgungsalltag der Pflegeeinrichtungen angekommen ist. Die Veranstaltung bot die Möglichkeit, in einem kompakten Format verschiedene Sichtweisen kennenzulernen und aktuelle Reformationsbedarfe in der Pflege zu erörtern. Die Quelle dieser Meldung ist die "Ärzte Zeitung".
Hauptstadtkongress: Diskussion um AMNOG 2.0 und Beitragssatzgesetz
Auf dem Hauptstadtkongress standen die Diskussionen um AMNOG 2.0 und das Beitragssatzgesetz im Fokus, während Experten potenzielle Reformen debattierten.
Auf dem Hauptstadtkongress standen die Diskussionen um AMNOG 2.0 und das Beitragssatzgesetz im Fokus, während Experten potenzielle Reformen debattierten.
Beim diesjährigen Hauptstadtkongress diskutierten Experten über eine mögliche Anpassung in der frühen Nutzenbewertung, die im Rahmen des „AMNOG 2.0“ erfolgen könnte. Die Diskussion fokussierte sich auf die potenziellen Änderungen und die Auswirkungen auf die Präzisionsmedizin. In einer weiteren Debatte berichtete Gesundheitsministerin Nina Warken über das umstrittene Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches weiterhin Kritik auf sich zieht. Besonders Pharmahersteller stehen in Bezug auf einen möglichen Umbau des dynamischen Herstellerrabatts im Fokus. Solche Themen wurden im detaillierten Rahmen des Kongresses behandelt, berichtet die Ärztezeitung.
Baden-Württemberg: Impfhonorar für Ärzte steigt um 8 Prozent
Baden-Württemberg erhöht das Impfhonorar für Ärzte um 8 %, vereinfacht die Abrechnung und bietet finanzielle Entlastung für medizinische Fachkräfte.
Baden-Württemberg erhöht das Impfhonorar für Ärzte um 8 %, vereinfacht die Abrechnung und bietet finanzielle Entlastung für medizinische Fachkräfte.
In Baden-Württemberg wird zum Monatswechsel das Impfhonorar für Ärzte um 8,0 Prozent angehoben. Diese Anpassung betrifft alle Kassenarten und soll die Abrechnung vereinfachen, indem sie künftig nur noch auf drei Honorarpositionen basiert. Dies berichtet die Ärzte Zeitung. Die Maßnahme zielt darauf ab, den medizinischen Fachkräften in der Region finanzielle Entlastung zu verschaffen und grundlegende bürokratische Abläufe zu optimieren. Zugriff auf die vollständige Berichterstattung erhalten medizinische Fachkräfte, nachdem sie sich auf der Webseite der Ärzte Zeitung registriert haben, wie die Quelle weiter ausführt.
BAG: Kündigungsschutz in gestaffelter Elternzeit bleibt bestehen
Das BAG bestätigt den Kündigungsschutz in gestaffelter Elternzeit und erklärt eine fristlose Kündigung mangels behördlicher Zustimmung für unwirksam.
Das BAG bestätigt den Kündigungsschutz in gestaffelter Elternzeit und erklärt eine fristlose Kündigung mangels behördlicher Zustimmung für unwirksam.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit auch für mehrere aufeinanderfolgende Abschnitte gilt. In einem kürzlich verhandelten Fall erhielt ein Arbeitnehmer weniger als acht Wochen vor Beginn seines zweiten Elternzeitabschnitts eine Kündigung. Da der Arbeitgeber keine behördliche Zulässigkeitserklärung eingeholt hatte, erklärte das BAG die Kündigung für unwirksam (Aktenzeichen 2 AZR 213/25). Der Kündigungsschutz tritt ab dem Zeitpunkt des Elternzeitverlangens in Kraft und gilt auch dann, wenn die Elternzeit in mehreren Phasen genommen wird, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis länger besteht. Diese Entscheidung des BAG betont die Wichtigkeit einer sorgfältigen Elternzeitplanung und könnte weitreichende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Prähabilitationsprogramme reduzieren Komplikationen nach OPs deutlich
Prähabilitationsprogramme vor OPs senken Komplikationen und verkürzen Klinikaufenthalte, wie eine aktuelle Metaanalyse eindrucksvoll bestätigt.
Prähabilitationsprogramme vor OPs senken Komplikationen und verkürzen Klinikaufenthalte, wie eine aktuelle Metaanalyse eindrucksvoll bestätigt.
Gezielte Bewegungs- und Ernährungsprogramme, die vor geplanten Operationen durchgeführt werden, können postoperative Komplikationen verringern und die Dauer von Krankenhausaufenthalten verkürzen. Diese Erkenntnisse gehen aus einer Metaanalyse hervor, die die positiven Effekte solcher Prähabilitationsprogramme auf chirurgische Patientinnen und Patienten untermauert. Indem präventive Maßnahmen vor der Operation ergriffen werden, lassen sich sowohl die Komplikationsrate als auch die Genesungszeit deutlich verbessern. Weitere Details zu dieser Studie und den umfassenden Ergebnissen sind der Ärzte Zeitung zu entnehmen.
Pflegebranche: Digitalisierung als strategische Notwendigkeit bis 2025
Die Digitalisierung ist bis 2025 für die Pflegebranche unerlässlich, um Fachkräftemangel zu begegnen und Prozesse effizienter zu gestalten, so myneva.
Die Digitalisierung ist bis 2025 für die Pflegebranche unerlässlich, um Fachkräftemangel zu begegnen und Prozesse effizienter zu gestalten, so myneva.
Laut einer Studie von myneva zu Pflege & Soziales 2025 sind nur knapp 20 Prozent der Fachkräfte in der Pflege in vollständig digitalen, mobilen Umgebungen tätig, während fast die Hälfte zumindest teilweise digital arbeitet. Digitalisierung stellt sich dabei nicht als reine technische Angelegenheit dar, sondern als zentrale strategische Notwendigkeit für die Branche. Sascha Platen von myneva betont, dass Digitalisierung nicht nur Kosten erzeugt, sondern Zeit gewinnt und Prozesse optimiert, was vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels entscheidend ist (Quelle: www.carevor9.de).
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
28.06.2026
Mindestlohn in der Altenpflege steigt – Kritik von ver.di bleibt bestehen
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Juli, doch ver.di kritisiert die Erhöhung als unzureichend und fordert eine Angleichung an den öffentlichen Dienst.
Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Juli, doch ver.di kritisiert die Erhöhung als unzureichend und fordert eine Angleichung an den öffentlichen Dienst.
Zum 1. Juli steigen die Mindestlöhne in der Altenpflege in Deutschland, wie www.fr.de berichtet. Pflegehilfskräfte erhalten nun mindestens 16,52 Euro pro Stunde, qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro und ausgebildete Pflegefachkräfte 21,03 Euro. Obwohl rund 1,3 Millionen Beschäftigte davon profitieren, kritisiert die Gewerkschaft ver.di die Erhöhungen als unzureichend. Es fehle an einer Angleichung an die Gehälter im öffentlichen Dienst. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte hingegen die Notwendigkeit guter Bezahlung für die Pflegeberufsattraktivität.
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