Experten auf dem 36. EWMA- und DEWU-Kongress fordern individuelle Risikoansätze zur Dekubitusversorgung – weg von starren Umlagerungsroutinen.
Experten auf dem 36. EWMA- und DEWU-Kongress fordern individuelle Risikoansätze zur Dekubitusversorgung – weg von starren Umlagerungsroutinen.
Auf dem 36. EWMA- und DEWU-Kongress in Bremen wurde deutlich, dass sich die Dekubitusversorgung von starren Pflege-Routinen wie der Zwei-Stunden-Umlagerung löst. Experten zeigten auf, dass individuelle Risikoeinschätzungen, Kommunikation und Motivation zunehmend an Bedeutung gewinnen. Dies könnte zu Veränderungen der Leitlinien und des gesamten Pflegealltags führen, so ein Bericht auf www.altenpflege-online.net. Der Kongress fand unter dem Motto "Neuanfang versus Umdenken – Wundversorgung in einer Welt im Wandel" statt und lockte rund 350 Fachleute an.
Neue Qualitätsrichtlinien für ambulante Pflege ab Juli 2026 geplant
Neue QPR ab Juli 2026: Ambulante Pflege erhält neue Bewertungsmaßstäbe, Fokus auf Versorgungsqualität, AKI und pHKP mit speziellen Prüfungen.
Neue QPR ab Juli 2026: Ambulante Pflege erhält neue Bewertungsmaßstäbe, Fokus auf Versorgungsqualität, AKI und pHKP mit speziellen Prüfungen.
Ab dem 1. Juli 2026 treten neue Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste in Kraft. Laut AOK wird dabei ein stärkerer Fokus auf die tatsächliche Versorgungsqualität und fachlich fundierte Pflegeprozesse gelegt. Zudem erhalten die Außerklinische Intensivpflege (AKI) und die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) erstmals spezielle Prüfungen. Eine grundlegende Neuerung ist die Abkehr vom bisherigen Schulnotensystem. Stattdessen erfolgt eine differenziertere Bewertung in den Kategorien A bis D. Die neuen Maßnahmen sollen einerseits für mehr Transparenz in der Pflege sorgen und es Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ermöglichen, die Qualität der Anbieter besser zu vergleichen.
Ermessensfreiheit der Staatsanwaltschaft bei Unterlagenanalyse bestätigt
Das LG Nürnberg-Fürth bestätigt die Ermessensfreiheit der Staatsanwaltschaft bei der Analyse beschlagnahmter Unterlagen, was die Ermittlungsprozesse beeinflussen könnte.
Das LG Nürnberg-Fürth bestätigt die Ermessensfreiheit der Staatsanwaltschaft bei der Analyse beschlagnahmter Unterlagen, was die Ermittlungsprozesse beeinflussen könnte.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Staatsanwaltschaft bei der Auswertung beschlagnahmter Abrechnungsunterlagen im Rahmen eines rechtmäßigen Durchsuchungsbeschlusses ein eigenes Ermessen hat. Dieses Urteil erlaubt der Staatsanwaltschaft, beschlagnahmte Unterlagen nach ihrem eigenen Ermessen auszuwerten, was bedeuten könnte, dass sie umfassend und unabhängig entscheiden kann, wie sie bei der Analyse dieser Dokumente vorgeht. Die genaue Reichweite und Anwendung dieser Ermessensfreiheit könnten sich jedoch je nach der spezifischen Rechtslage und den Umständen des Einzelfalls unterscheiden. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Praxis der Sicherstellung und Analyse von Beweismitteln im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen haben und wird von Fachleuten genau beobachtet. (Quelle: Ärztezeitung)
Diabetischer Fuß als Notfall: Schnellstmögliche Klinikaufnahme nötig
Diabetischer Fuß: Bei aktiver Ulzeration sofortige Klinikeinweisung als Notfall, um Komplikationen zu verhindern, fordert die DDG.
Diabetischer Fuß: Bei aktiver Ulzeration sofortige Klinikeinweisung als Notfall, um Komplikationen zu verhindern, fordert die DDG.
Jeder diabetische Fuß mit einer aktiven Ulzeration soll umgehend als Notfall behandelt werden. Diese Forderung wurde von einer Kollegin auf dem Kongress der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) vorgebracht. Die entscheidende Frage ist, wann eine stationäre Aufnahme notwendig wird, um potenziell schwerwiegende Komplikationen zu vermeiden. Die DDG-Leitlinien geben dabei wichtige Hinweise, wie in der Praxis bei einem solchen Notfall umgegangen werden sollte. Besonders bei Hinweisen auf eine beginnende Infektion oder Durchblutungsstörungen sollten Betroffene ohne Verzögerung in eine Klinik eingewiesen werden, um eine adäquate Behandlung sicherzustellen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Schlechte Zahlungsmoral bedroht ambulante Pflegedienste: Rechtsanwältin Bierther rät zu konsequentem Forderungsmanagement und finanzieller Kontrolle.
Schlechte Zahlungsmoral bedroht ambulante Pflegedienste: Rechtsanwältin Bierther rät zu konsequentem Forderungsmanagement und finanzieller Kontrolle.
Ambulante Pflegedienste stehen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck durch die schlechte Zahlungsmoral von Kostenträgern, berichtet die Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther. Vor allem Sozialhilfeträger zeigen laut Bierther kein Unrechtsbewusstsein für verspätete oder ausbleibende Zahlungen. Auf der Häuslichen Pflege Woche in Potsdam bot sie praxisnahe Ratschläge zum Forderungsmanagement an. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Pflegedienste ihre Finanzen regelmäßig kontrollieren und notfalls Versorgungen bei Zahlungsproblemen einstellen. (Quelle: www.haeusliche-pflege.net)
Gericht bestätigt umfassende Untersuchung gegen bayerischen Kardiologen
Nach gerichtlichem Beschluss darf die Staatsanwaltschaft umfassend gegen einen bayerischen Kardiologen wegen vermutetem Abrechnungsbetrug von 272.300 Euro ermitteln.
Nach gerichtlichem Beschluss darf die Staatsanwaltschaft umfassend gegen einen bayerischen Kardiologen wegen vermutetem Abrechnungsbetrug von 272.300 Euro ermitteln.
Bei einer gerichtlich genehmigten Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts des Abrechnungsbetrugs hat die Staatsanwaltschaft freie Hand. Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied kürzlich, dass Versuche, die Ermittler durch gerichtliche Einschränkungen zu behindern, keinen Erfolg haben können. Diese Entscheidung bezieht sich auch auf die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen. Ein Kardiologe aus Bayern, der Geschäftsführer und ärztlicher Leiter eines MVZ ist, steht im Fokus eines Ermittlungsverfahrens wegen Abrechnungsbetrugs. Ihm wird vorgeworfen, Abrechnungen in Höhe von 272.300 Euro mit lebenslangen Arztnummern vorgenommen zu haben, obwohl die Leistungen entweder von anderen Ärzten oder überhaupt nicht erbracht wurden. Seine Versuche, den Durchsuchungsbeschluss aufzuheben oder die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen einzuschränken, wurden letztlich vom Gericht abgelehnt. Der Beschluss ist rechtmäßig, und die Staatsanwaltschaft hat demnach bei der Umsetzung eigene Ermessen, so „aerztezeitung.de“.
Baden-Württemberg: E-Signatur soll Pflegesatzverhandlungen beschleunigen
Baden-Württemberg setzt auf E-Signatur: Pflegesatzverhandlungen sollen so schneller werden, doch landesweite Akzeptanz bleibt eine Herausforderung.
Baden-Württemberg setzt auf E-Signatur: Pflegesatzverhandlungen sollen so schneller werden, doch landesweite Akzeptanz bleibt eine Herausforderung.
In Baden-Württemberg könnten die Pflegesatzverhandlungen in stationären Pflegeeinrichtungen künftig schneller ablaufen. Wie auf "altenheim.net" berichtet, treibt eine Initiative von Pflegeverbänden und Kostenträgern die Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur voran. Die Technik wird als lösbar erachtet, dennoch könnte die Akzeptanz landesweit zur Herausforderung werden. Anfang März informierte eine Arbeitsgruppe der Pflegesatzkommission über 330 Teilnehmer aus verschiedenen Institutionen über die Neuerung.
Pflegebedarf erstmals über 6 Millionen: Pflegereform zeigt Wirkung
Pflegereform zeigt Wirkung: Erstmals über sechs Millionen Deutsche beziehen Pflegeleistungen, verbunden mit einem deutlichen Anstieg und neuen Herausforderungen.
Pflegereform zeigt Wirkung: Erstmals über sechs Millionen Deutsche beziehen Pflegeleistungen, verbunden mit einem deutlichen Anstieg und neuen Herausforderungen.
Laut Daten des Medizinischen Dienstes Bund beziehen erstmals mehr als sechs Millionen Bundesbürger Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, ein Anstieg von rund 360.000 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zu 2015 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen mehr als verdoppelt. Ursache für diesen Anstieg ist die Pflegereform von 2017, die einen erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt hat. Dabei werden nun auch kognitive und psychische Einschränkungen bei der Einstufung berücksichtigt. Im Zusammenhang mit dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz wird über eine Anhebung der Schwellenwerte nachgedacht. Carola Engler vom MD Bund warnt vor Schnellschüssen und betont, dass die ursprüngliche Intention der Pflegereform beibehalten werden muss, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen. Der GKV-Spitzenverband unterstreicht, dass der Zugang zur Pflege zwar funktioniert, aber der Anstieg der Pflegebedürftigen stellt finanzielle und strukturelle Herausforderungen dar, die von der Politik adressiert werden müssen. (Quelle: aerztezeitung.de)
Studie: 316.000 Pflegebedürftige erhalten trotz Anspruch keine Hilfe
Trotz rechtlichem Anspruch erhalten 316.000 Pflegebedürftige keine Hilfe, meist aus Unwissen oder Scham. Vor allem in sechs Bundesländern hapert es an Unterstützung.
Trotz rechtlichem Anspruch erhalten 316.000 Pflegebedürftige keine Hilfe, meist aus Unwissen oder Scham. Vor allem in sechs Bundesländern hapert es an Unterstützung.
Laut einer Studie des Paritätischen Gesamtverbands erhalten etwa 316.000 armutsbetroffene Pflegebedürftige trotz Anspruch keine Hilfe zur Pflege. Indirekt zitierend von "www.vdk.de", wird vermutet, dass Unwissenheit, Scham und unzureichende Beratung die Ursachen dafür sind. Besonders in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen ist die Unterstützungslage schlecht. Die Bewilligungspraxis variiert stark, wodurch der Wohnort entscheidend für die Unterstützung wird, was als ungerecht kritisiert wird.
Hessen: Mangel an 80.000 barrierefreien Wohnungen alarmiert Experten
In Hessen fehlen 80.000 barrierefreie Wohnungen, was den Druck erhöht, Bauvorschriften anzupassen, um den Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung gerecht zu werden.
In Hessen fehlen 80.000 barrierefreie Wohnungen, was den Druck erhöht, Bauvorschriften anzupassen, um den Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung gerecht zu werden.
Allein in Hessen fehlen 80.000 barrierefreie Wohnungen. Die steigende Lebenserwartung macht deutlich, dass es sich kaum noch leisten lässt, nicht barrierefrei zu bauen. Ein Gipsbein kann bereits die alltäglichen Herausforderungen aufzeigen: Duschwannen werden zu Barrikaden, höhere Stockwerke ohne Aufzug unerreichbar. Während der öffentliche Raum zunehmend barrierefrei gestaltet wird, hinkt der private Wohnungsbau hinterher. Die Hessische Architektenkammer thematisierte kürzlich die Notwendigkeit inklusiver Gestaltungen. Auch Jürgen Dusel, der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, betonte, dass freiwillige Maßnahmen nicht ausreichend seien. Es wird vorgeschlagen, Bauherren zu verpflichten, Neubauten mit Mindeststandards der Barrierefreiheit zu versehen. Dies hätte auch für nicht eingeschränkte Personen Vorteile, da beispielsweise breite Hausflure und Türöffnungen allen zu Gute kommen. Die Quelle dieser Information ist die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.).
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