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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
12.06.2026
AOK-Report: Viele Krankenhausaufenthalte in Pflege vermeidbar
AOK-Report: Viele Klinikaufenthalte vermeidbar – Über 13 Einweisungen pro 100 Pflegeheimbewohner sind laut AOK-Studie bei besseren Bedingungen unnötig.
AOK-Report: Viele Klinikaufenthalte vermeidbar – Über 13 Einweisungen pro 100 Pflegeheimbewohner sind laut AOK-Studie bei besseren Bedingungen unnötig.
Laut einem Gesundheitsreport der AOK Rheinland/Hamburg sind viele Einweisungen von Pflegebedürftigen in Krankenhäuser vermeidbar, berichtet die dpa über ZEIT Online. Im Jahr 2025 entfielen durchschnittlich 13 Krankenhausaufenthalte auf 100 dauerhaft im Pflegeheim lebende Personen, die unter besseren Pflegebedingungen überflüssig gewesen wären. Häufig handele es sich um Gesundheitsprobleme wie Wunden oder Flüssigkeitsmangel. Auch Aufenthalte aufgrund von Krankheiten wie Diabetes oder Bronchitis könnten im Pflegeheim behandelt werden. (Quelle: ZEIT Online)
DBfK fordert umfassende Reformen der Pflegeversicherungspolitik
DBfK mahnt Reformen in der Pflegepolitik an und warnt vor Personalabbau, fordert finanzielle Absicherung bei Ministerkonferenz in Hannover.
DBfK mahnt Reformen in der Pflegepolitik an und warnt vor Personalabbau, fordert finanzielle Absicherung bei Ministerkonferenz in Hannover.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert die Reformpläne der Bundesregierung für die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Anlässlich der Gesundheitsminister:innenkonferenz in Hannover fordert der DBfK verbindliche Änderungen statt symbolischer Gesten von Minister Dr. Andreas Philippi. Sandra Mehmecke vom DBfK Nordwest betont die Notwendigkeit einer vollumfassenden Refinanzierung der Personalkosten und warnt vor drohendem Stellenabbau und einer Lohnbremse. Der DBfK ruft die Landesminister:innen auf, sich gegen weitere Kürzungen in pflegerelevanten Bereichen zu wehren.
Fachverbände kritisieren Pflegeneuordnung: Belastung für Familien
Fachverbände warnen: Die geplante Pflegeneuordnung belastet pflegende Familien und droht, Angehörige in finanzielle Not zu bringen.
Fachverbände warnen: Die geplante Pflegeneuordnung belastet pflegende Familien und droht, Angehörige in finanzielle Not zu bringen.
Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben das geplante Pflegeneuordnungsgesetz scharf kritisiert, berichtet "eu-schwerbehinderung.eu". Die Verbände sehen die Sparmaßnahmen als Belastung für pflegende Angehörige und warnen vor den negativen Effekten auf die häusliche Pflege. Beate Bettenhausen vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. argumentiert, dass besonders Familien mit Pflegebedürftigen unter den Kürzungen leiden werden, was oft Mütter in eine prekäre finanzielle Lage bringe. Dieser Ausblick wird von den Verbänden als alarmierend empfunden.
Pflegegesetz BEEP: Eigenständigkeit für Fachkräfte und mehr Digitalbudget
Das geplante BEEP-Gesetz stärkt Pflegekräfte mit erweiterten Befugnissen und digitalem Budget, fördert Eigenständigkeit und moderne Pflegeformen ab 2026.
Das geplante BEEP-Gesetz stärkt Pflegekräfte mit erweiterten Befugnissen und digitalem Budget, fördert Eigenständigkeit und moderne Pflegeformen ab 2026.
Der Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) sieht vor, dass Pflegefachpersonen ab 2026 eigenständig bestimmte ärztliche Tätigkeiten übernehmen dürfen, teilt der AOK-Bundesverband mit. Darüber hinaus sollen pflegebedürftige Personen bei häuslicher Pflege Zugang zu Präventionsleistungen erhalten, um deren Selbstständigkeit zu fördern. Auch das Budget für digitale Pflegeanwendungen wird erhöht. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Reduktion der Pflicht-Beratungsbesuche durch Pflegedienste und die Förderung moderner Wohnformen für Pflegebedürftige. (Quelle: www.aok.de)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
11.06.2026
AOK Niedersachsen schließt neuen Vertrag für Inkontinenzversorgung ab
Die AOK Niedersachsen sichert ab Juli 2026 umfassende Inkontinenzversorgung durch neuen Vertrag ab, um die Versorgungsqualität weiter zu optimieren.
Die AOK Niedersachsen sichert ab Juli 2026 umfassende Inkontinenzversorgung durch neuen Vertrag ab, um die Versorgungsqualität weiter zu optimieren.
Die AOK Niedersachsen hat zum 1. Juli 2026 einen neuen Vertrag für die Versorgung mit Inkontinenztherapiegeräten, Mittelfrequenz-Therapiegeräten und elektronischen Messsystemen der Beckenboden-Muskelaktivität abgeschlossen. Diese Vereinbarung deckt die Produktbereiche PG 09 und 15 ab und zielt darauf ab, den Versicherten der AOK Niedersachsen eine umfassende Versorgung und Unterstützung bei der Behandlung von Inkontinenz zu gewährleisten. Durch den Vertragsabschluss, der auf der Webseite der AOK Niedersachsen einsehbar ist, werden die bestehenden Versorgungsstrukturen im Bereich der Medizintechnik systematisch verbessert und ausgeweitet. Dieser Schritt steht im Einklang mit den Bemühungen der AOK, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgungsleistungen anzubieten. (Quelle: aok.de)
Hamburger Sozialgericht: Vorrang niedergelassener Ärzte vor Geriatrie-Ambulanzen
Das Sozialgericht Hamburg betont den Vorrang niedergelassener Ärzte vor Geriatrie-Ambulanzen, indem es die Ermächtigungspraxis streng reguliert.
Das Sozialgericht Hamburg betont den Vorrang niedergelassener Ärzte vor Geriatrie-Ambulanzen, indem es die Ermächtigungspraxis streng reguliert.
Das Sozialgericht Hamburg hat klargestellt, dass geriatrische Institutsambulanzen erst dann zum Einsatz kommen, wenn niedergelassene Vertragsärzte den Bedarf nicht vollständig decken können. Daher darf eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) einem Krankenhaus die Ermächtigung zu einer solchen Ambulanz verweigern. Dies unterstreicht den Nachrang der Institutsambulanzen gegenüber der Versorgung durch niedergelassene Ärzte. Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Folgen für die Struktur und Planung der geriatrischen Versorgung, insbesondere in Bezug auf die Ressourcenverteilung und Ermächtigungspraxis von Krankenhäusern. Quelle: aerztezeitung.de.
Deutsches Bündnis fordert verbindlichen Hitzeschutz bei Extremwetter
Ein Bündnis aus über 150 Organisationen fordert verbindlichen Hitzeschutz in Deutschland, um Leben zu schützen und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.
Ein Bündnis aus über 150 Organisationen fordert verbindlichen Hitzeschutz in Deutschland, um Leben zu schützen und wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.
Deutschland ist auf die Risiken von längeren Hitzeperioden unzureichend vorbereitet, was sowohl Menschenleben als auch beträchtliche wirtschaftliche Kosten zur Folge hat. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warnt ein Bündnis von über 150 Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege, Soziales und Klimaschutz, dass allein Hitzewarnungen und Empfehlungen nicht ausreichen; es sei ein verbindlicher Hitzeschutz erforderlich. Die Bundesärztekammer, der Pflegerat und andere Organisationen fordern, dass Hitzeschutz Teil des Katastrophenschutzes wird. Die extreme Hitze hat in den letzten Jahren mehr Todesfälle verursacht als andere Extremwetterereignisse, und die Wirtschaft könnte 131 Milliarden Dollar Verlust erleiden, wenn die Hitzewellen des letzten Jahrzehnts sich wiederholen, berichtet das Blatt.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
11.06.2026
Dr. Sonja Optendrenk wird neue Vorsitzende des G-BA
Dr. Sonja Optendrenk soll die Spitze des G-BA übernehmen. Der Gesundheitsausschuss hat ihr bereits zugestimmt.
Dr. Sonja Optendrenk soll die Spitze des G-BA übernehmen. Der Gesundheitsausschuss hat ihr bereits zugestimmt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) steht vor einer bedeutenden Neubesetzung: Dr. Sonja Optendrenk, CDU-Politikerin und Volkswirtin, ist voraussichtlich die nächste Vorsitzende des Gremiums. Der Gesundheitsausschuss hat ihr bereits grünes Licht gegeben, was den Weg für ihre Ernennung ebnet. Quelle: aerztezeitung.de.
Ex-Präsident des BSG: GKV-Sparpaket verfassungswidrig und belastend
Der Ex-Präsident des BSG, Rainer Schlegel, kritisiert das GKV-Sparpaket als verfassungswidrig und belastend für Krankenkassen und Versicherte.
Der Ex-Präsident des BSG, Rainer Schlegel, kritisiert das GKV-Sparpaket als verfassungswidrig und belastend für Krankenkassen und Versicherte.
Der frühere Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, hält die Kürzung des Bundeszuschusses für die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen des GKV-Sparpakets für verfassungswidrig, berichtet die 'Ärzte Zeitung'. Schlegel argumentiert, dass der Bund systematisch die Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher unterfinanziere, wodurch den Krankenkassen erhebliche Mittel entzogen würden. Susanne Wagenmann vom GKV-Spitzenverband kritisierte, dass die Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses auf 12,5 Milliarden Euro die gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgeber belaste. Die Finanzkommission Gesundheit hatte die jährlichen Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger auf zwölf Milliarden Euro geschätzt, während der Erstattungsbetrag durch den Bund pro Bürgergeldempfänger deutlich darunter liege. Dies führe zu höheren Arbeitskosten und weniger Netto vom Brutto für Arbeitnehmer. Die Bundesregierung wisse um die Verfassungswidrigkeit ihres Vorgehens, so Schlegel weiter, und Krankenkassen haben bereits Klagen eingereicht.
DiGA-Bericht: Experten fordern bessere Preisregulierung und Evidenznachweise
Experten verlangen strengere Preisregulierung und Evidenznachweise für Digitale Gesundheitsanwendungen, zeigt der aktuelle DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes.
Experten verlangen strengere Preisregulierung und Evidenznachweise für Digitale Gesundheitsanwendungen, zeigt der aktuelle DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes.
Der jüngste DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbandes wirft ein kritisches Licht auf Digitale Gesundheitsanwendungen. Laut Gastautor Professor Stephan Martin, der in der "Ärzte Zeitung" zitiert wird, besteht Handlungsbedarf in Bezug auf Preisregulierung und Evidenznachweise dieser Anwendungen. Der Bericht zeigt ein Defizit an strengen Preisvorgaben und einer umfassenden Evidenzbasis auf, die für eine fundierte Bewertung und Nutzung dieser digitalen Lösungen wesentlich sind. Die Forderung nach strikteren Regeln sowohl im preislichen als auch im evidenzbasierten Bereich wird durch die aktuellen Ergebnisse als nachvollziehbar unterstrichen.
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