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Pflegepraxis, Organisation und Innovation
19.09.2026
Smarte Textilien als Chance gegen Fachkräftemangel in der Pflege
Smarte Textilien könnten den Pflegefachkräftemangel mildern, indem sie innovative Lösungen wie EKG-Unterhemden zur Gesundheitsüberwachung bieten.
Smarte Textilien könnten den Pflegefachkräftemangel mildern, indem sie innovative Lösungen wie EKG-Unterhemden zur Gesundheitsüberwachung bieten.
In der Pflege könnten smarte Textilien künftig eine Rolle spielen, um den Fachkräftemangel zu lindern und die Betreuung zu verbessern, berichtet mdr.de. Forschende und Unternehmen setzen auf textile Innovationen wie EKG-Unterhemden und rehabilitative Handschuhe, die Körperfunktionen überwachen oder nach Schlaganfällen helfen könnten. Diese Lösungen verlangen jedoch umfangreiche Zertifizierungen und klinische Studien. Verbände fordern staatliche Unterstützung, um solche Technologien zu fördern und langfristig als anerkannte Pflegehilfen einsetzen zu können.
Pflege gewinnt politisches Gewicht durch starke Berufsverbände
Die Pflege gewinnt durch starke Berufsverbände an politischem Einfluss, da sie gebündelte Interessen erfolgreich vertreten und ihre Sichtbarkeit erhöht haben.
Die Pflege gewinnt durch starke Berufsverbände an politischem Einfluss, da sie gebündelte Interessen erfolgreich vertreten und ihre Sichtbarkeit erhöht haben.
Der Einfluss der Pflege als eigenständige Berufsgruppe auf politische Entscheidungen war lange Zeit gering, doch das hat sich durch die Arbeit von Berufsverbänden geändert. Laut der Webseite „rechtsdepesche.de“ erfordert der politische Einfluss in der Pflege gebündelte und dauerhafte Interessenvertretung sowie eine starke Mitgliederbasis. Ein wesentlicher Meilenstein war das 2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz. Interessensvertretungen wie der Deutsche Pflegeverband und der Deutsche Pflegerat bündeln unterschiedliche Interessen und erhöhen die Sichtbarkeit innerhalb der Politik.
Städtetag warnt vor Pflegereform: Milliardenlast gefährdet Kommunen - Kritik an Plänen der Bundesregierung wächst.
Einordnung: Der Deutsche Städtetag beziffert die kommunale Mehrbelastung auf jährlich eine Milliarde Euro und fordert eine Pflegevollversicherung sowie einfachere Verfahren.
Vorher: „Thüringens Landkreistag warnt: Pflegereform belastet Kommunen stark“ (16.05.2026)
Städtetag warnt vor Pflegereform: Milliardenlast gefährdet Kommunen - Kritik an Plänen der Bundesregierung wächst.
Der Deutsche Städtetag kritisiert den Entwurf der Bundesregierung zur Pflegereform scharf. Der Plan, Kommunen jährlich mit einer weiteren Milliarde Euro zu belasten, sei laut Stefan Hahn vom Deutschen Städtetag ein „Schlag ins Gesicht“ für die Städte, die bereits unter finanziellen Engpässen leiden. Stefan Hahn fordert eine Pflegevollversicherung, um die kommunalen Haushalte zu entlasten. Die Kommunen sind oft mit schwierigen Prüfungen der Bedürftigkeit konfrontiert, was zu Verzögerungen bei der Auszahlung von Pflegegeldern führt. Der Gesetzgeber müsse die Verfahren vereinfachen, so www.staedtetag.de.
Pflegedienste in NRW und Hessen: Millionenbetrug aufgedeckt
Ermittler haben in NRW und Hessen Millionenbetrug bei Pflegediensten aufgedeckt und Luxusautos beschlagnahmt; elf Millionen Euro Schaden werden vermutet.
Ermittler haben in NRW und Hessen Millionenbetrug bei Pflegediensten aufgedeckt und Luxusautos beschlagnahmt; elf Millionen Euro Schaden werden vermutet.
Ermittler haben in Nordrhein-Westfalen und Hessen wegen des Verdachts eines groß angelegten Abrechnungsbetrugs mehrere Pflegedienste durchsucht und dabei ein Millionenvermögen beschlagnahmt. Laut einer Meldung der dpa, auf die sich die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" bezieht, wurden Luxusautos beschlagnahmt und ein Haftbefehl gegen eine 39-jährige Frau vollstreckt. Insgesamt 13 Personen werden verdächtigt, Leistungen bei Krankenkassen abgerechnet zu haben, die entweder gar nicht oder nicht im vollem Umfang erbracht wurden. Besonders schwerwiegend ist der Fall eines pflegebedürftigen Kindes in Düsseldorf, das in einem schlechten Gesundheitszustand vorgefunden und in ein Krankenhaus gebracht wurde. Zudem wurden Arztstempel zur mutmaßlichen Fälschung von Verordnungen beschlagnahmt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf etwa elf Millionen Euro. Die Ermittlungen wegen Verdachts auf bandenmäßigen Abrechnungsbetrug, Geldwäsche und Steuervergehen dauern an.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
18.09.2026
BAS erlässt Richtlinien für milliardenschweren Krankenhausfonds
Das BAS erlässt Richtlinien für den Krankenhausfonds, um die Klinikstrukturen bis 2035 mit bis zu 50 Mrd. Euro zu modernisieren.
Das BAS erlässt Richtlinien für den Krankenhausfonds, um die Klinikstrukturen bis 2035 mit bis zu 50 Mrd. Euro zu modernisieren.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat die Förderrichtlinie für den Krankenhaustransformationsfonds erlassen und legt damit die Voraussetzungen und Abläufe der Förderung fest. Ziel ist es, Transparenz und Standards im Förderverfahren zu schaffen. Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform und sieht bis 2035 die Ausschüttung von bis zu 50 Milliarden Euro vor, um die Modernisierung der Klinikstrukturen zu unterstützen. Dazu zählen die Zusammenführung von Krankenhausstandorten, die Schaffung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, der Aufbau telemedizinischer Netzwerke und die Stärkung integrierter Notfallstrukturen. Die Förderentscheidungen treffen die Länder, welche auch die Förderanträge beim BAS einreichen. Monatlich informiert das BAS auf seiner Webseite über den aktuellen Stand der Förderanträge. Diese Informationen stammen von der Webseite aok.de.
Rehlinger plant Deckelung des Pflege-Eigenanteils auf 1.500 Euro
Rehlinger plant, Pflege-Eigenanteil auf 1.500 Euro zu begrenzen, mit höherer Beitragsbemessungsgrenze und Solidarausgleich zur Entlastung von Angehörigen.
Bereits gemeldet: Dieselbe Nachricht zur geplanten Deckelung des Pflege-Eigenanteils auf 1.500 Euro wurde bereits gemeldet.
Vorher: „Saar-Ministerpräsidentin Rehlinger will Pflegekosten auf 1.500 Euro deckeln“ (09.09.2026)
Rehlinger plant, Pflege-Eigenanteil auf 1.500 Euro zu begrenzen, mit höherer Beitragsbemessungsgrenze und Solidarausgleich zur Entlastung von Angehörigen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger hat einen Vorschlag zur Deckelung des Eigenanteils an den Pflegekosten vorgestellt, berichtet der Deutschlandfunk. Geplant ist eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung, wodurch Besserverdienende mehr einzahlen würden. Zudem soll ein Solidarausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung geschaffen werden, um Angehörige und Kommunen finanziell zu entlasten. Der Verband der Privaten Krankenversicherung sieht rechtliche Bedenken bei einem solchen Finanzausgleich. Rehlinger strebt an, den Eigenanteil auf maximal 1.500 Euro zu begrenzen.
VDAB kritisiert PNOG und fordert echte Reformen für Pflegebranche
VDAB kritisiert PNOG scharf und fordert echte Reformen für die Pflege, um bestehende Herausforderungen wirksam anzugehen. Lösungen sollen beim Kongress diskutiert werden.
Einordnung: Der VDAB kritisiert das PNOG grundsätzlich und fordert verlässliche Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Stärkung und innovative Pflegeansätze.
Vorher: „bpa warnt: PNOG könnte Abwanderung von Pflegekräften fördern“ (11.06.2026)
VDAB kritisiert PNOG scharf und fordert echte Reformen für die Pflege, um bestehende Herausforderungen wirksam anzugehen. Lösungen sollen beim Kongress diskutiert werden.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) übt scharfe Kritik am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und fordert echte Reformen, um die zahlreichen Herausforderungen der Pflegebranche wirksam anzugehen. Wie von der Quelle berichtet, betonte der Bundesvorsitzende Stephan Baumann auf der VDAB-Bundesmitgliederversammlung, dass es nicht ausreiche, finanzielle Probleme zu verschieben oder Leistungen zu begrenzen. Notwendig seien zuverlässige Rahmenbedingungen, wirtschaftliche Stärkung der Einrichtungen und innovative Ansätze. Der kommende VDAB-Kongress "Zukunft braucht Zuversicht" soll mögliche Lösungen und Perspektiven aufzeigen.
Plakataktion in Arnsberg: Forderung nach Tariftreue in der Pflege!
Plakataktion in Arnsberg: Bürger fordern von Kanzler Merz die Sicherung der Tariftreue in der Pflege, um finanzielle Einschnitte und Druck auf Krankenhäuser zu verhindern.
Plakataktion in Arnsberg: Bürger fordern von Kanzler Merz die Sicherung der Tariftreue in der Pflege, um finanzielle Einschnitte und Druck auf Krankenhäuser zu verhindern.
Eine Plakataktion in Arnsberg fordert Bundeskanzler Friedrich Merz auf, die Tariftreue in der Pflege zu erhalten. Laut Dominik Pieper, Geschäftsführer der Caritas Arnsberg-Sundern, hätte die geplante Reform große finanzielle Folgen, die zu Einschränkungen bei sozialen Diensten führen könnten (wp.de). Hanna Twyhues vom Klinikum Hochsauerland warnt, dass die Krankenhäuser unter einer Kürzung der Pflegebudgets und steigender Bürokratie noch mehr unter Druck geraten würden. Eine Petition zur Unterstützung der Forderungen wurde gestartet (wp.de).
Gericht verpflichtet Krankenkasse zur Kostenübernahme für Cannabisblüten
Das Sozialgericht Dresden verpflichtet eine Krankenkasse zur weiteren Kostenübernahme für Cannabisblüten, trotz generellem Ausschluss aus der GKV-Leistung.
Bereits gemeldet: Dieselbe Nachricht wurde bereits gemeldet.
Vorher: „Sozialgericht: Krankenkasse muss weiter Cannabis-Kosten übernehmen“ (17.09.2026)
Das Sozialgericht Dresden verpflichtet eine Krankenkasse zur weiteren Kostenübernahme für Cannabisblüten, trotz generellem Ausschluss aus der GKV-Leistung.
Das Sozialgericht Dresden hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass eine Krankenkasse weiterhin die Kosten für Cannabisblüten einer Patientin übernehmen muss. Diese Entscheidung resultiert aus der bereits genehmigten Verordnung, die als Dauerverwaltungsakt gilt. Trotz des aktuellen Ausschlusses von Cannabisblüten aus den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt die Erstattungspflicht der Kasse vorerst bestehen. Dieses Urteil hat damit eine bedeutende Signalwirkung für die Erstattungspraxis von medizinischem Cannabis, wie die „Ärzte Zeitung“ berichtet.
Sozialgericht: Krankenkasse muss weiter Cannabis-Kosten übernehmen
Das Sozialgericht Dresden entschied, dass Krankenkassen weiterhin Cannabis-Kosten übernehmen müssen, selbst wenn diese aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen sind.
Das Sozialgericht Dresden entschied, dass Krankenkassen weiterhin Cannabis-Kosten übernehmen müssen, selbst wenn diese aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen sind.
Das Sozialgericht Dresden hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass eine Krankenkasse weiterhin die Kosten für Cannabisblüten erstatten muss, selbst wenn diese aktuell aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen sind. Die Genehmigung einer Cannabisverordnung durch die Kasse stellt einen sogenannten Dauerverwaltungsakt dar. Daher bleibt die Erstattungspflicht der Kasse bestehen, bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Diese Entscheidung zeigt auf, wie rechtliche Rahmenbedingungen Einfluss auf die Versorgung von Patienten nehmen können und dass administrative Genehmigungen auch bei geänderten Katalogleistungen fortbestehen. Die "Ärzte Zeitung" berichtet, dass für Patientinnen und Patienten diese Eilentscheidungen besonders in Situationen von Bedeutung sind, in denen die Kontinuität ihrer Therapie nicht gefährdet werden darf.
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