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Pflegepolitik und Recht
25.06.2026
Reformpläne gefährden flexible Minijobs in der Pflegebranche
Reformpläne könnten Minijobs in der Pflege gefährden: Experten warnen vor Verlust von Flexibilität und Nebenverdienstmöglichkeiten.
Reformpläne könnten Minijobs in der Pflege gefährden: Experten warnen vor Verlust von Flexibilität und Nebenverdienstmöglichkeiten.
Die Abschaffung der Minijobs, wie von der Rentenkommission vorgeschlagen, könnte erhebliche Auswirkungen auf die Pflegebranche haben, warnt Markus Mai, Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Derzeit arbeiten vier Prozent der Pflegenden ausschließlich in Minijobs, während sieben Prozent eine solche Beschäftigung zusätzlich zu ihrem Hauptjob haben. Diese Arbeitsplätze bieten den Einrichtungen Flexibilität bei Engpässen und Ausfällen. Besonders für Eltern und Rentner könnte die geplante Reform eine Herausforderung darstellen, da sie ihre Nebentätigkeiten möglicherweise aufgeben, sofern sie sozialversicherungspflichtig werden, so Mai. (Quelle: www.carevor9.de)
Kontroverse um privates Kapital in ambulanter Versorgung beim Hauptstadtforum
Beim Hauptstadtkongress in Berlin sorgt der Einsatz von privatem Kapital in der ambulanten Versorgung für anhaltende Kontroversen unter Experten.
Beim Hauptstadtkongress in Berlin sorgt der Einsatz von privatem Kapital in der ambulanten Versorgung für anhaltende Kontroversen unter Experten.
Beim Hauptstadtkongress in Berlin wird weiter über den Einsatz von privatem Kapital in der ambulanten Versorgung diskutiert, wobei die Kontroversen anhalten. Sibylle Stauch-Eckmann vom Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren argumentiert, privates Kapital sei notwendig wegen medizinischem Fortschritt, Demografie, Fachkräftemangel und Investitionslücken. Dr. Janosch Dahmen von der Grünen-Bundestagsfraktion kritisiert hingegen, dass private Kapitalgeber die Gesundheitsversorgung primär aus Profitgründen beeinflussen und es zu Fehl-, Unter- und Überversorgung komme. Er warnt vor „Rosinenpickerei“, wo lukrative Behandlungen bevorzugt werden. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt fordert klare Erfüllung des Versorgungsauftrags durch MVZ-Betreiber. Diese Diskussion verdeutlicht, dass wirtschaftliche Anreize und medizinische Versorgung im Gesundheitswesen sorgfältig austariert werden müssen. (Quelle: Ärztezeitung)
Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vertagt: Verbände wie DPR und bpa verlangen Nachbesserungen und mahnen zu stärkerer Personalsicherung.
Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz vertagt: Verbände wie DPR und bpa verlangen Nachbesserungen und mahnen zu stärkerer Personalsicherung.
Der Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wurde kurzfristig verschoben und soll nun erst im Juli erfolgen, berichtet BibliomedPflege. Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) fordern Nachbesserungen, betonen die Notwendigkeit der Personalsicherung als zentrales Reformziel. Beide Verbände kritisieren den übermäßigen Fokus auf Kostenbegrenzung. Bernd Meurer vom bpa warnt vor einer Abwanderung von Fachkräften und fordert Maßnahmen zur schnelleren Anerkennung internationaler Pflegekräfte.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
24.06.2026
Forderung nach klaren Regeln für Primärversorgungszentren Integration
Fehlende Regelungen bremsen Primärversorgungszentren: Experten fordern beim Hauptstadtkongress klare gesetzliche Vorgaben für eine bessere Integration in die Regelversorgung.
Fehlende Regelungen bremsen Primärversorgungszentren: Experten fordern beim Hauptstadtkongress klare gesetzliche Vorgaben für eine bessere Integration in die Regelversorgung.
Beim Hauptstadtkongress wurde die Herausforderung thematisiert, Primärversorgungszentren erfolgreich in die Regelversorgung zu integrieren. Einer der Hauptkritikpunkte ist das Fehlen klarer gesetzlicher Regelungen seitens des Bundes, die die Finanzierung und rechtliche Fragen klären könnten. Michael Zaske, Abteilungsleiter im brandenburgischen Gesundheitsministerium, wies darauf hin, dass eine ausschließlich auf Hausärzte fokussierte Versorgung nicht ausreiche, vor allem in Regionen mit unbesetzten Arztsitzen. Er forderte, weitere Berufsgruppen stärker einzubeziehen und deren Fähigkeiten effizient zu nutzen. Trotz der Auflagen sei das Potenzial solcher interprofessioneller Teams groß, so Dr. Helmut Hildebrandt, der durch Untersuchungen zeigen konnte, dass Hausärzte in solchen Settings signifikant mehr Patienten betreuen können. Mike Teske vom Bosch Health Campus bemerkte, dass bloße Teamzusammenstellungen nicht genügen, um die angestrebte Versorgung zu erreichen. Manuela Pintarelli-Rauschenbach vom Verband für Physiotherapie betonte zudem, dass der politische Wille und die Vergütungsstruktur entscheidend für den Erfolg sind. (Quelle: aerztezeitung.de)
Mehr finanzielle Förderung für nichtärztliche Fachkräfte ab Juli
Ab Juli fördert der Selektivvertrag der Betriebskrankenkassen erstmals akademisch qualifizierte, nichtärztliche Fachkräfte finanziell.
Ab Juli fördert der Selektivvertrag der Betriebskrankenkassen erstmals akademisch qualifizierte, nichtärztliche Fachkräfte finanziell.
Ab Juli wird es für Versicherte der Betriebskrankenkassen im Rahmen des hausärztlichen Selektivvertrags mehr finanzielle Unterstützung geben. Die Besonderheit dabei: Erstmals wird der Einsatz von akademisch qualifizierten, nichtärztlichen Fachkräften gefördert. Dieser Schritt ist formell eingebettet in den Bereich des „Praxis-Patienten-Kontakts“. Das berichten Quellen der Ärzte Zeitung. Diese Maßnahme könnte die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und nichtärztlichem Personal intensivieren, was langfristig zu einer verbesserten Patientenbetreuung führen kann. Für die ärztlichen Praxen bedeutet dies nicht nur eine monetäre Unterstützung, sondern auch eine Anerkennung der wertvollen Arbeit der unterstützenden Mitarbeiter.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
24.06.2026
Notfallregelung für Kliniken: G-BA-Novelle kann in Kraft treten
Das Bundesgesundheitsministerium genehmigt neue Notfallregeln: Kliniken ohne Einstufung drohen 60 Euro Abschlag pro Fall. Veröffentlichung steht aus.
Das Bundesgesundheitsministerium genehmigt neue Notfallregeln: Kliniken ohne Einstufung drohen 60 Euro Abschlag pro Fall. Veröffentlichung steht aus.
Das Bundesgesundheitsministerium hat keine Einwände gegen die überarbeitete Notfallstufenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), sodass diese in Kraft treten kann. Dies berichtet die AOK auf ihrer Webseite. Danach können die im November 2025 beschlossenen Regelungen wirksam werden, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind. Krankenhäuser ohne Notfallstufenzuordnung müssen dann pauschale Abschläge von 60 Euro pro vollstationärem Fall akzeptieren. Hintergrund der Anpassung war ein Urteil des Bundessozialgerichts, das die vorherigen Vorgaben teilweise für unwirksam erklärt hatte. Nun sind Kliniken, die Mindestvorgaben nicht erfüllen, klar in die Kategorie "Nicht-Teilnahme an der Notfallversorgung" eingeordnet. Laut Ärzteblatt sind etwa 550 Krankenhäuser der Basis-Notfallstufe für Erwachsene zugeordnet, 104 Standorte kümmern sich um Kinder. Erweiterte Notfallstufen decken 271 Standorte für Erwachsene und 135 für Kinder ab, während umfassende Stufen an 175 beziehungsweise 57 Standorten angeboten werden.
Präventionsmaßnahmen für Ältere mangelhaft umgesetzt: Handlungsbedarf
Prävention für Hochaltrige wird unzureichend umgesetzt, erfordert gemeinsames Handeln von Ärzten, Krankenkassen und Gesellschaft. Handlungsbedarf besteht dringend.
Prävention für Hochaltrige wird unzureichend umgesetzt, erfordert gemeinsames Handeln von Ärzten, Krankenkassen und Gesellschaft. Handlungsbedarf besteht dringend.
Eine Untersuchung der Präventionsmaßnahmen für hochaltrige Menschen zeigt, dass diese in der Bevölkerung noch schlechter umgesetzt werden als bisher angenommen. Diese Verantwortung liegt nicht allein bei Ärzten und Krankenkassen, sondern erfordert eine gemeinschaftliche Anstrengung. Laut einem Bericht, der auf aerztezeitung.de veröffentlicht wurde, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Prävention sollte gerade bei älteren Menschen nicht vernachlässigt werden, da sie essenziell für deren Gesundheitszustand ist. Die Sensibilisierung der gesamten Gesellschaft für dieses Thema ist erforderlich, um Präventionsmaßnahmen effektiver zu gestalten und umzusetzen.
Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt Bußgeld gegen Medizinfirma
Bußgeld für Medizinfirma wegen unsicherem E-Mail-Postfach: Berliner Datenschutzbeauftragte greift bei mangelndem Schutz von Patientendaten durch.
Bußgeld für Medizinfirma wegen unsicherem E-Mail-Postfach: Berliner Datenschutzbeauftragte greift bei mangelndem Schutz von Patientendaten durch.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld gegen ein Medizinfirma verhängt, die Patientendaten in einem unsicheren E-Mail-Postfach nicht ausreichend geschützt hat. Die Verwendung von Webmail-Zugängen für den Zugriff auf Praxis-Postfächer erfordert eine besonders sorgfältige Absicherung, um die sensiblen Daten der Patienten vor Hackerangriffen zu schützen. Die Maßnahme ist ein klares Signal dafür, dass Versäumnisse im Datenschutz nicht toleriert werden. Die vollständigen Details und Hintergründe zu diesem Vorfall finden Leser auf der Webseite der Ärztezeitung.
Pflegekasse plant Erhöhung des Entlastungsbetrages ab 2028
Pflegekasse plant Erhöhung: Entlastungsbetrag könnte ab 2028 von 131 auf 146 Euro steigen. Änderungen durch Pflegereform 2023.
Pflegekasse plant Erhöhung: Entlastungsbetrag könnte ab 2028 von 131 auf 146 Euro steigen. Änderungen durch Pflegereform 2023.
Die Allgäuer Zeitung berichtet, dass die Leistungen der Pflegekasse zum 1. Januar 2028 erhöht werden könnten. Im Zuge der Pflegereform von 2023, insbesondere durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, sollen Pflegebedürftige von einer Anhebung des Entlastungsbetrages profitieren. Dieser liegt derzeit bei 131 Euro pro Monat und könnte basierend auf den vorliegenden Prognosen der wirtschaftlichen Gemeinschaftsdiagnose auf maximal 146 Euro steigen. Entsprechend den aktuellen Plänen der Regierung könnte sich die Dynamisierung allerdings reduzieren. (Quelle: www.allgaeuer-zeitung.de)
Langsamer Fortschritt bei ePA: Kritik an Zugriffsrechten für Krankenkassen
Langsamer Fortschritt bei ePA: Abgeordneter Dahmen kritisiert mangelnden ärztlichen Mehrwert und umstrittene Zugriffsrechte für Krankenkassen.
Langsamer Fortschritt bei ePA: Abgeordneter Dahmen kritisiert mangelnden ärztlichen Mehrwert und umstrittene Zugriffsrechte für Krankenkassen.
Abgeordneter Dahmen kritisiert den langsamen Fortschritt bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland. Trotz der geplanten Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur durch die gematik, bei der der Übergang zur TI 2.0 die mobile Nutzung und moderne Sicherheitsstandards stärkt, fehlt es derzeit an ärztlichem Mehrwert. Zudem sorgt das geplante Digitalgesetz, das den Krankenkassen erweiterte Zugriffsrechte auf die ePA gewährt, für Unmut bei Ärzten, berichtete die ÄRZTE ZEITUNG (aerztezeitung.de). Auf dem 130. Deutschen Ärztetag wurden die Bedenken der Mediziner hinsichtlich dieser Zugriffsrechte deutlich.
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