Pflegepolitik & Recht
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4 und 5 seit 2026 nur noch halbjährlich Pflicht
Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause versorgt werden, müssen seit dem 1. Januar 2026 einen Beratungseinsatz je Kalenderhalbjahr nachweisen.