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BAPID IV soll Pflege-Weiterbildungen systematisch vergleichbar machen

Der Deutsche Pflegerat hat mit BAPID IV ein wissenschaftlich entwickeltes Strukturmodell für pflegerische Spezialisierungen vorgelegt. Es soll Weiterbildungen etwa in Palliative Care, Demenzpflege oder Wundversorgung erstmals systematisch vergleichbar machen, ohne sie zu vereinheitlichen.

Grundlage sind fünf Spezialisierungsgrade und sechs gemeinsame Strukturbausteine.

Gemeinsame Kriterien statt starrer Weiterbildungsordnung

BAPID IV ist laut Kompaktfassung nicht als weitere starre Fachweiterbildungsordnung angelegt. Das Modell beschreibt Spezialisierungen stattdessen anhand einer gemeinsamen A-bis-F-Bausteinlogik.

Die sechs Strukturbausteine sollen Bildungsangebote nachvollziehbar abbilden. Zu den erfassten Feldern gehören unter anderem fachliche Grundlagen, Einsatzbereiche, berufliche Verantwortung, Praxislernen und Kompetenznachweise. Nach Angaben der wissenschaftlichen Erarbeiterin Katharina Genz sollen damit bestehende Spezialisierungen, ihre unterschiedlichen Kompetenzprofile, Praxisanteile und Nachweise systematisch vergleichbar werden. Eine Vereinheitlichung ist nicht das Ziel.

Qualifikationsniveau und Spezialisierung bleiben getrennt

Innerhalb des Modells wird zwischen dem formalen Qualifikationsniveau und dem Grad der fachlichen Spezialisierung unterschieden. BAPID IV umfasst Qualifikationsniveaus von der Pflegefachassistenz bis zu Pflegefachpersonen mit Bachelor- oder Masterabschluss.

Ein höherer Bildungsabschluss bedeutet laut DPR nicht automatisch eine stärkere fachliche Spezialisierung. Umgekehrt führt eine vertiefte Spezialisierung nach Angaben des Pflegerats nicht zwangsläufig zu einem höheren formalen Qualifikationsniveau oder zu zusätzlichen rechtlichen Befugnissen.

Fünf Spezialisierungsgrade von S0 bis S4

Die fünf Spezialisierungsgrade reichen von S0 für eine noch nicht formalisierte Spezialisierung bis S4 für ein hochgradig vertieftes fachliches Profil. Maßgeblich für die Einordnung sind Kompetenzbreite und -tiefe, Komplexität, Praxislernen, Nachweisqualität und die Stimmigkeit des Gesamtprofils. Auch die Dauer der Weiterbildung wird berücksichtigt.

Eine Einstufung als S4 setzt voraus, dass die qualitativen Anforderungen dieses Spezialisierungsgrades erfüllt sind. Daraus folgen jedoch weder automatisch ein bestimmtes Praxisniveau noch eine heilkundliche Befugnis.

Kompetenzprofil begründet keine Befugnis

Den Scope of Practice definiert BAPID IV als fachlichen Kompetenz-, Beurteilungs- und Entscheidungsraum eines Profils. Rechtliche Zugänge und Befugnisse, Sicherheitsanforderungen sowie organisationale Voraussetzungen sind davon getrennt zu prüfen und zugleich systematisch aufeinander zu beziehen.

Ein Kompetenznachweis allein begründet keine rechtliche oder organisationale Befugnis. Auch das Praxisniveau wird nicht aus dem BAPID-Typ oder dem Spezialisierungsgrad abgeleitet. Entscheidend sind das konkrete Kompetenz- und Aufgabenprofil sowie das Setting, die Organisation und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die getrennte Darstellung von Bildungsabschluss, Spezialisierung und rechtlichen beziehungsweise organisatorischen Voraussetzungen könnte Fehlinterpretationen bei der Einordnung von Kompetenzprofilen begrenzen.

Raster für bestehende Bildungsangebote

Für bestehende Weiterbildungen, Fachfortbildungen, Zusatzqualifikationen, Hochschulzertifikate und Microcredentials sieht BAPID IV ein Überführungsraster vor. Es soll diese Bildungsformate in die Logik des Modells übersetzen. Der Spezialisierungsgrad wird dabei anhand des jeweiligen Gesamtprofils bestimmt; rechtliche Befugnisse und die organisationale Umsetzung sind getrennt zu klären.

Weil das Modell Spezialisierungsgrad, Weiterbildungsdauer sowie Breite und Tiefe der Kompetenzen erfasst, kann es die nachvollziehbare Gegenüberstellung unterschiedlicher Weiterbildungen erleichtern.

Praktische Nutzung als nächster Schritt

Für die Entwicklung von BAPID IV wurden laut Mitteilung 76 Dokumente systematisch ausgewertet. Zudem flossen 14 fachliche Rückmeldungen aus einem Review-Verfahren in die Weiterentwicklung ein. Mit der Veröffentlichung schließt der DPR seine vierteilige Projektserie „Bildungsarchitektur der Pflege in Deutschland“ ab.

Im nächsten Schritt soll BAPID IV nach Angaben des DPR praktisch nutzbar werden – bei der Weiterentwicklung von Bildungsangeboten, der Anerkennung erworbener Kompetenzen und abgestimmten Qualitätsstandards. Die praktische Wirkung dürfte zunächst davon abhängen, wie das Modell in diese Anwendungen überführt wird.

Quellen und weiterführende Informationen

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