Mit dem Nordhorner Angebot wird die bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenz vor Ort konkret. Bislang gab es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums 27 unterschiedliche landesrechtliche Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Die neue Ausbildung ersetzt die bisherige landesrechtliche Pflegeassistenzausbildung und führt zu einem bundesweit einheitlichen Berufsabschluss.
Die Ausbildung bereitet darauf vor, Menschen unterschiedlichen Alters in verschiedenen Pflegesituationen zu unterstützen. Praktische Einsätze sind in Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen vorgesehen.
Eine eigene Route richtet sich an Menschen, die bereits mindestens drei Jahre in der Pflege gearbeitet haben. Bei Teilzeitbeschäftigung ist entsprechend längere Berufserfahrung erforderlich. Der sechsmonatige Vorbereitungskurs führt zur Abschlussprüfung hin und kann auch ohne Anstellung in einer Pflegeeinrichtung besucht werden.
Für die reguläre Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss nötig. Außerdem gelten Anforderungen an gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit. Bewerber benötigen einen Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung oder einem anderen geeigneten Träger der praktischen Ausbildung. Der Abschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen später eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ermöglichen.