Ein Gesetz, das Standards verlangt, aber keine einheitlichen schafft
Wenn ein älterer Mensch aus dem Krankenhaus nach Hause kommt, entscheidet sich oft in wenigen Stunden, ob die Versorgung trägt: Wer weiß, welche Medikamente neu sind? Wer kommt am nächsten Tag? Seit 2015 sind Kliniken verpflichtet, diesen Übergang zu organisieren. Eine Metastudie der Hochschule Stralsund findet elf Jahre später deutliche Defizite.
Die Befunde lesen sich wie eine Liste von Alltagsbrüchen: uneinheitliche Standards, unklare Zuständigkeiten, zu wenig Ressourcen. Grundlage ist ein im Fachjournal ZEFQ (Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen) veröffentlichter Scoping Review, der 2.959 Publikationen sichtete und 30 Studien einschloss.
Was die Studien als Hürden beschreiben
Am häufigsten genannt werden neben uneinheitlichen Standards und unklaren Zuständigkeiten auch Zeit- und Personalmangel, Defizite in der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen und eine unzureichende Einbindung der Patientinnen und Patienten. Nach Einschätzung der Autorinnen und Autoren mangelt es zudem an der Evaluation der Abläufe.
Wie das im Detail aussieht, zeigt eine Befragung in Mecklenburg-Vorpommern. Informationen gehen an Nachversorger meist per Telefon, schriftlich oder per Fax und sind teils unvollständig. Auch auf schwer verständliche Entlassinformationen und einen geringen Einsatz digitaler Instrumente weist die Befragung hin.
Aus Sicht der Redaktion ist das der eigentliche Befund: Das Problem liegt weniger im fehlenden guten Willen als im Übergabeweg. Ein Pflegedienst, der telefonisch eine unvollständige Information erhält, muss Lücken nachträglich schließen, oft mit Angehörigen als Ersatzinstanz. Das ist eine Schlussfolgerung, aber eine naheliegende.
Die Älteren sind in der Forschung unterrepräsentiert
Auffällig ist, wen die Forschung kaum im Blick hat: Die Evidenz konzentriert sich überwiegend auf Erwachsene. Von den 30 eingeschlossenen Studien befassten sich nur fünf mit geriatrischen Patientinnen und Patienten. Gerade bei Hochaltrigen mit Pflegebedarf, für die ein gescheiterter Übergang besonders folgenreich sein dürfte, ist die Datenlage also dünn.
Dabei entscheidet sich im Entlassmanagement, ob Leistungen, die auf dem Papier existieren, überhaupt ankommen. Ein Anspruch nützt wenig, wenn die Nachversorgung nicht rechtzeitig organisiert ist.
Was daraus folgt
Die Studie liefert keine Lösung, aber einen Maßstab: Entlassmanagement sollte daran gemessen werden, ob die nächste Station am Entlasstag weiß, was zu tun ist. Verbindliche Standards, klare Zuständigkeiten und eine Evaluation wären dafür Voraussetzungen. Wer sie fordert, muss auch sagen, wer die Zeit dafür bezahlt.