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Mecklenburg-Vorpommern und Saarland fordern Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz

Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland verlangen eine Überarbeitung des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes.

In einer gemeinsamen Sechs-Punkte-Vorlage für die bevorstehende Ministerpräsidentenkonferenz kritisieren sie Leistungseinschränkungen und die aus ihrer Sicht fehlende strukturelle Begrenzung der finanziellen Belastung Pflegebedürftiger. Zudem fordern sie eine nachhaltige Entlastung der Sozialhilfeträger.

Länder verlangen Überarbeitung des Kabinettsentwurfs

Getragen wird der Vorstoß von Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, und Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes. Beide gehören der SPD an.

Nach Einschätzung der beiden Länder sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf „weiterhin erhebliche Leistungseinschränkungen“ vor. Zudem erreiche er „keine wirksame strukturelle Begrenzung der finanziellen Belastung pflegebedürftiger Menschen“. Die Bundesregierung solle den Entwurf deshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren überarbeiten.

Die Vorlage umfasst sechs Punkte und ist für die bevorstehende Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland fordern darin außerdem eine nachhaltige Entlastung der Haushalte der Sozialhilfeträger, insbesondere bei der Hilfe zur Pflege.

Entwurf soll Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren

Das Bundeskabinett beschloss den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026. Am 9. Oktober leitete ihn die Bundesregierung als besonders eilbedürftige Vorlage an den Bundesrat weiter.

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zunächst die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Der Entwurf sieht vor, den Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder zum 1. Januar 2027 um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent anzuheben.

Für die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern soll zum 1. Januar 2028 ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent eingeführt werden. Ab 2029 sollen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung jährlich auf Grundlage der Kerninflationsrate dynamisiert werden.

SoVD warnte vor höheren Belastungen

Konkrete Belastungsrisiken des damaligen Entwurfs hatte der SoVD Rheinland-Pfalz/Saarland bereits in einer Stellungnahme vom 23. September 2026 benannt. Demnach sollten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 künftig weder ein Sozialraumbudget noch einen Entlastungsbetrag erhalten.

Der Sozialverband kritisierte außerdem die geplante Streckung der Zuschläge nach § 43c SGB XI. Sie verzögere die finanzielle Entlastung und führe dazu, dass Pflegebedürftige länger höhere Eigenanteile tragen müssten.

Unter Berufung auf den vdek bezifferte der SoVD den gesamten monatlichen Eigenanteil im ersten Heimjahr im Bundesdurchschnitt auf 3.364 Euro. Die Angabe bezieht sich auf den Stand von Juli 2026.

Strukturreform soll bis Anfang 2027 vorbereitet werden

Eine neu eingesetzte Expertenkommission soll bis Anfang 2027 eine umfassendere Strukturreform vorbereiten. Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland verlangen mit ihrer aktuellen Vorlage dagegen Änderungen am Kabinettsentwurf im bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren.

Quellen und weiterführende Informationen

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