Kein Kassenbon, keine Rechnung, kein Nachweis darüber, ob das Pflegegeld für Fahrtkosten, Einkäufe oder Angehörige ausgegeben wurde. Wer die Leistung erhält, muss einzelne Ausgaben nicht belegen. Einen anderen Nachweis nimmt das Gesetz dagegen sehr ernst: Pflegegeldbeziehende der Pflegegrade 2 bis 5 müssen halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen; in den Pflegegraden 4 und 5 ist sie auch vierteljährlich möglich. Bleibt der verpflichtende Besuch aus, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und kann es im Wiederholungsfall entziehen.
Dieser Unterschied erklärt die deutsche Konstruktion. Das Pflegegeld erstattet keine festgelegten Kosten, sondern ist eine Geldleistung für selbst beschaffte Pflegehilfen. Pflegebedürftige müssen ihre Versorgung entsprechend dem eigenen Bedarf sicherstellen, dürfen das häusliche Arrangement aber selbst organisieren. Beim Beratungsbesuch werden deshalb nicht Rechnungen geprüft, sondern der Besuch und mögliche Verbesserungen der Pflegesituation festgehalten.
Die Freiheit war Teil des Versprechens
Die Offenheit des Pflegegelds gehört zur Gründungsidee der Pflegeversicherung. Vor 1995 gab es anders als für Krankheitskosten keine allgemeine soziale Absicherung des Pflegerisikos. Die neue Versicherung sollte die Versorgung verbessern, Belastungen mildern und verhindern, dass die große Mehrheit der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen bleibt.
Das Pflegegeld übersetzt diesen Sicherungsauftrag in Wahlfreiheit. Es schreibt nicht jede Hilfe als professionelle Dienstleistung vor, sondern überlässt Pflegebedürftigen einen Teil der Organisation. Das entspricht häufig ihren Wünschen: In einer repräsentativen Erhebung von 2018 nannten Menschen, die ausschließlich Pflegegeld bezogen, besonders oft den Wunsch, nicht von Fremden gepflegt zu werden. Sie hielten ihr Arrangement zudem für die angemessenere Betreuung und Versorgung.
Kontrolle kann Verschiedenes bedeuten
Österreich folgt einem ähnlich offenen Prinzip: Das Pflegegeld kann unabhängig von konkreten Aufwendungen verwendet werden, ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. Auch Italien wird in einem europäischen Vergleich den wenig regulierten Geldleistungsmodellen zugerechnet.
Die Niederlande und Frankreich setzen am anderen Ende an. Das niederländische persönliche Budget PGB ist an den individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarf gebunden. Die französische Leistung APA beruht auf einem Hilfeplan und finanziert die darin vorgesehenen Hilfen ganz oder teilweise. Eine europäische Vergleichsstudie ordnet beide Länder deshalb den Modellen mit strengen Regeln für den Einsatz des Geldes zur Vergütung informeller Pflege zu.
Der Unterschied verläuft damit nicht schlicht zwischen Kontrolle und Kontrolllosigkeit. Deutschland und Österreich prüfen nicht jede Ausgabe; Deutschland verbindet den festgestellten Pflegebedarf jedoch mit Beratungsbesuchen. Die Niederlande und Frankreich steuern stärker, welche Hilfen bezahlt werden. Je nach Modell richtet sich der Blick also auf etwas anderes: auf den Bedarf, die häusliche Situation oder die Verwendung des Geldes.
Anerkennung, aber kein Lohn
Gerade die offene Verwendung gibt dem deutschen Pflegegeld mehrere Funktionen. In der Kantar-Erhebung von 2018 erklärten 67 Prozent der ausschließlich Pflegegeld Beziehenden, sie benötigten es für laufende Ausgaben. In der bundesweiten Pflegestudie des Sozialverbands VdK und der Hochschule Osnabrück wurden außerdem Dienstleistungen genannt, welche die Pflegeversicherung nicht vorsieht, sowie die Weitergabe an Angehörige. 42 Prozent der befragten Hauptpflegepersonen gaben an, das Pflegegeld selbst zu bekommen.
Das Geld kann damit Anerkennung ausdrücken und finanziellen Spielraum schaffen. Ein regulärer Lohn ist es nicht: Anspruchsberechtigt bleibt die pflegebedürftige Person. Ob sie das Geld weitergibt, entscheidet sich im privaten Pflegearrangement.
Diese Freiheit trifft allerdings auf eine ungleiche Verteilung der Pflegearbeit. Zeitintensive Aufgaben werden überwiegend von Frauen übernommen; pflegende Frauen reduzieren nach einer Zusammenfassung des Bundesfamilienministeriums eher ihre Arbeitszeit. Eine europäische Studie stellt zudem einen Zusammenhang zwischen geringerer weiblicher Erwerbsbeteiligung und stärkerer informeller Pflege durch Frauen fest. Eine besondere Wirkung des Pflegegelds weist sie damit nicht nach.
Was Vertrauen nicht leisten kann
Auch für Missbrauch oder schlechte Pflege lässt sich kein spezifischer kausaler Effekt des Pflegegeldbezugs belegen. Gewalt in der häuslichen Pflege ist deutlich weniger erforscht als Gewalt in Einrichtungen. Der Verzicht auf Quittungen beweist daher weder, dass das Geld seinen Zweck verfehlt, noch kann die freie Leistung für sich genommen die Qualität der familiären Pflege sichern.
Darin liegt die Spannung des Modells: Das Pflegegeld respektiert private Entscheidungen und macht unterschiedliche Hilfen möglich, bleibt aber eine Unterstützung und kein Lohn. Der Beratungsbesuch ersetzt deshalb nicht den fehlenden Kassenbon. Er folgt einer anderen Logik: Kontrolliert werden soll nicht der einzelne Euro, sondern die häusliche Pflegesituation.

