Für die Pflegegrade 2 bis 5 plant der Entwurf höhere monatliche Geldleistungen und höhere Beträge für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Bei Pflegegrad 1 sollen dagegen zwei bisherige Ansprüche entfallen. Noch ist die Reform nicht geltendes Recht.
Vier Budgets für die häusliche Pflege
Der Entwurf ordnet die häusliche Pflege über ein Entlastungs-, ein Sachleistungs-, ein Sozialraum- und ein Überbrückungsbudget neu. Die bisherigen Leistungen der häuslichen Pflegehilfe, des Pflegegeldes, der Verhinderungspflege und der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel sollen im Rahmen des Sachleistungs- und Entlastungsbudgets flexibel als Geld- oder Sachleistung bezogen werden können.
Das Pflegegeld soll für die Pflegegrade 2 bis 5 erhalten bleiben und im Umfang des jeweiligen Entlastungsbudgets gezahlt werden. Für Pflegegrad 2 soll dieses Budget 380 Euro je Kalendermonat betragen. Insgesamt sieht der Entwurf für diesen Pflegegrad Leistungen mit einem Gesamtwert von bis zu 890 Euro vor.
Aus dem Entlastungsbudget sollen auch private Ersatzpflege und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel finanziert werden, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder bestimmte Betteinlagen. Kombinationen aus Entlastungs- und Sachleistungsbudget sollen weiterhin möglich sein. Dabei verringert die Nutzung von Sachleistungen den verbleibenden Geldleistungsanteil prozentual.
Budgets für Alltagshilfen und akute Pflegesituationen
Für niedrigschwellige Unterstützung im Alltag soll ab Pflegegrad 2 an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags ein Sozialraumbudget treten. Vorgesehen sind bis zu 175 Euro monatlich für Menschen ab 25 Jahren und bis zu 300 Euro monatlich für Pflegebedürftige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Das Überbrückungsbudget soll ab Pflegegrad 2 bis zu 2.285 Euro jährlich bereitstellen. Es ist für vollstationäre Kurzzeitpflege, Notdienste in der ambulanten Pflege und andere bestimmte Hilfen in akuten Pflegesituationen vorgesehen.
Zwei Ansprüche bei Pflegegrad 1 sollen entfallen
Für Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Entwurf den Wegfall des Entlastungsbetrags von bis zu 131 Euro monatlich vor. Bei vollständiger Nutzung entspricht dies bis zu 1.572 Euro jährlich. Auch der gesonderte Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 42 Euro monatlich beziehungsweise bis zu 504 Euro jährlich soll entfallen.
Bei vollständiger Nutzung beider bisherigen Ansprüche geht es zusammen um bis zu 2.076 Euro im Jahr. Ein neues Sozialraumbudget ist für Pflegegrad 1 im vorliegenden Entwurf nicht vorgesehen.
Pflegegrad 1 selbst soll bestehen bleiben. Das gilt auch für bestimmte Ansprüche, darunter Beratung, technische Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung.
Parlamentarisches Verfahren steht noch aus
Für die Pflegegrade 2 bis 5 sieht der Entwurf höhere monatliche Geldleistungen und höhere Beträge für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste vor. Diese Dienste dürften sich damit auf höhere Leistungsbeträge und eine neue Struktur aus mehreren Budgets einstellen.
Der Kabinettsbeschluss ist noch kein geltendes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen zunächst das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bis zum Inkrafttreten der jeweiligen Vorschriften bleibt für Pflegebedürftige die heutige Anspruchslage maßgeblich.