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Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
09.10.2026
Holetschek fordert konzertierte Aktion für Pflege und Gesundheit
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek fordert eine konzertierte Aktion für Reformen in Gesundheit und Pflege – samt Bürokratieabbau und Corona-Ausgleich.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek fordert eine konzertierte Aktion für Reformen in Gesundheit und Pflege – samt Bürokratieabbau und Corona-Ausgleich.
CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek fordert eine „Konzertierte Aktion“ für Reformen der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Vertreter von Krankenkassen, Ärzteschaft, Krankenhäusern, Gewerkschaften und Arbeitgebern müssten gemeinsam Lösungen entwickeln und „endlich liefern“, sagte der frühere bayerische Gesundheits- und Pflegeminister im Podcast „Die Berliner Stunde“ der Ärzte Zeitung. Gesundheit und Pflege seien demokratierelevant: Fehlende Arzttermine oder Pflegeplätze könnten Verzweiflung, Frustration und Radikalisierung fördern. Holetschek verlangt zudem einen nachhaltigen Bürokratieabbau für Arztpraxen, Heime und Krankenhäuser sowie eine engere Zusammenarbeit von Pflegefachkräften, Familien, Ehrenamtlichen und Kommunen. Überfällig sei außerdem die Erstattung der Corona-Kosten an die Pflegekassen in Höhe von fünf bis sechs Milliarden Euro.
Grüne legen Konzept für umfassende Pflegereform vor
Die Grünen fordern eine umfassende Pflegereform mit gedeckelten Eigenanteilen, Bundeszuschüssen, Entlastungsbudget und weniger Bürokratie.
Die Grünen fordern eine umfassende Pflegereform mit gedeckelten Eigenanteilen, Bundeszuschüssen, Entlastungsbudget und weniger Bürokratie.
Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung und hält den Entwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz für unzureichend. Neu ist ihr nun vorgelegtes Konzept mit konkreten Finanzierungs- und Strukturvorschlägen. Laut Deutschem Bundestag verlangt die Fraktion einen vollständigen Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie Bundeszuschüsse. Pandemiebedingte Mehrausgaben und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen aus dem Bundeshaushalt finanziert, Pflegeausbildungskosten schrittweise aus den Eigenanteilen herausgelöst werden. Zudem sollen die Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege begrenzt und Angehörige durch ein flexibel nutzbares Entlastungsbudget unterstützt werden. Vorgesehen sind außerdem ein Pflegepräventionsgesetz mit Zielwerten bis 2035, weniger doppelte Dokumentation, mehr Digitalisierung und der Ausbau neuer Kompetenzmodelle in der Pflege.
Bundestag berät Gesetz zu Gesundheitsdaten und Innovationen
Der Bundestag hat am 8. Oktober erstmals über den Gesetzentwurf zu Gesundheitsdaten und digitalen Innovationen beraten.
Einordnung: Der GeDIG-Entwurf wurde am 8. Oktober 2026 erstmals im Bundestag beraten; Grundlage war Drucksache 21/8279.
Vorher: „Bundeskabinett beschließt GeDIG: Digitalisierung im Gesundheitswesen“ (15.07.2026)
Der Bundestag hat am 8. Oktober erstmals über den Gesetzentwurf zu Gesundheitsdaten und digitalen Innovationen beraten.
Der Bundestag hat am 8. Oktober 2026 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen beraten. Grundlage der Debatte war die Bundestagsdrucksache 21/8279, wie der Deutsche Bundestag mitteilte.
Bund stützt Pflegeversicherung mit weiteren 700 Millionen Euro
Der Bund stützt die Pflegeversicherung mit weiteren 700 Millionen Euro. Grund sind höhere Ausgaben durch die wachsende Zahl Pflegebedürftiger.
Der Bund stützt die Pflegeversicherung mit weiteren 700 Millionen Euro. Grund sind höhere Ausgaben durch die wachsende Zahl Pflegebedürftiger.
Der Bund gewährt der Pflegeversicherung ein zusätzliches Darlehen von bis zu 700 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss billigte die überplanmäßige Ausgabe, berichtet häusliche-pflege.net. Die bereits zugesagten 3,2 Milliarden Euro reichen demnach nicht aus, um die Pflegekassen bis zum Jahreswechsel liquide zu halten. Grund seien stärker als erwartet gestiegene Leistungsausgaben infolge der wachsenden Zahl Pflegebedürftiger. Das neue Darlehen soll die akute Finanzierungslücke bis Jahresende schließen.
Pflegereform soll Reha und Prävention ab 2027 stärken
Die Pflegereform soll ab 2027 Reha und Prävention stärken: Der Medizinische Dienst muss Reha-Chancen genauer prüfen und Ablehnungen begründen.
Einordnung: Der Kabinettsbeschluss konkretisiert die Reform um stärkere Reha- und Präventionsprüfungen sowie neue Vorsorgeangebote ab 2027.
Vorher: „Pflegereform 2027: Neue Budget-Struktur und verschärfte Zugangsregeln“ (01.09.2026)
Die Pflegereform soll ab 2027 Reha und Prävention stärken: Der Medizinische Dienst muss Reha-Chancen genauer prüfen und Ablehnungen begründen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Pflegereform beschlossen, die ab 2027 Prävention und Rehabilitation stärken soll. Neu ist laut Main-Post: Der Medizinische Dienst soll bei Begutachtungen konsequenter prüfen, ob Reha den Pflegebedarf senken kann. Unterbleibt eine Empfehlung, muss dies einzelfallbezogen begründet werden. Ab 60 Jahren ist eine Früherkennungsuntersuchung vorgesehen; häuslich Pflegebedürftige sollen präventionsorientierte Pflegebegleitung erhalten. Der Entwurf muss noch durch das Parlament.
Ein Webinar von Altenpflege erklärt am 23. Oktober die Neuerungen des aktualisierten Demenz-Expertenstandards und ihre Bedeutung für die Praxis.
Ein Webinar von Altenpflege erklärt am 23. Oktober die Neuerungen des aktualisierten Demenz-Expertenstandards und ihre Bedeutung für die Praxis.
Ein Webinar von Altenpflege vermittelt am 23. Oktober die Neuerungen der ersten Aktualisierung des Expertenstandards „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“. Pflegeexpertin Heike Jurgschat-Geer erläutert die praktische Bedeutung der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Laut altenpflege-online.net ist das Angebot für Abonnenten kostenlos und anschließend als Aufzeichnung abrufbar.
BEEP-Gesetz: Mehr Befugnisse, weniger Prüfaufwand in der Pflege
Das BEEP-Gesetz stärkt Pflegefachpersonen: mehr heilkundliche Befugnisse, weniger Dokumentation und längere Prüfabstände für sehr gute Dienste.
Einordnung: Das BEEP-Gesetz ist seit Januar 2026 in Kraft; neu sind schlankere Prüfungen und ab 2027 längere Prüfabstände für sehr gute Einrichtungen.
Vorher: „Pflegegesetz BEEP: Eigenständigkeit für Fachkräfte und mehr Digitalbudget“ (11.06.2026)
Das BEEP-Gesetz stärkt Pflegefachpersonen: mehr heilkundliche Befugnisse, weniger Dokumentation und längere Prüfabstände für sehr gute Dienste.
Das BEEP-Gesetz ist seit Januar 2026 in Kraft. Qualifizierte Pflegefachpersonen dürfen in festgelegten Bereichen heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich übernehmen. Laut Good News Magazin sollen Dokumentation und Prüfungen zugleich schlanker werden. Neu ist zudem: Seit Juli bewertet die ambulante Qualitätsprüfung stärker Versorgungsergebnisse. Ab 2027 kann sich der Prüfabstand für sehr gute ambulante Dienste und teilstationäre Einrichtungen auf bis zu zwei Jahre verlängern.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
08.10.2026
KBV und Bundeswehr fordern krisenfeste Arztpraxen
KBV und Bundeswehr fordern mehr Krisenvorsorge in Arztpraxen. Neue Checklisten sollen bei Stromausfällen, Cyberangriffen und Katastrophen helfen.
KBV und Bundeswehr fordern mehr Krisenvorsorge in Arztpraxen. Neue Checklisten sollen bei Stromausfällen, Cyberangriffen und Katastrophen helfen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Sanitätsdienst der Bundeswehr fordern eine krisenfestere ambulante Versorgung. Praxen müssten sich auf Stromausfälle, Pandemien, Cyberangriffe, Sabotage, Naturkatastrophen und militärische Bedrohungen vorbereiten, berichtete die „Ärzte Zeitung“ von der KBV-Herbsttagung. Neben klaren Zuständigkeiten seien bessere Informationen, Vernetzung und eine engere Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen nötig. Konkret stellt die KBV nun eine Informationsbroschüre zur Krisenvorsorge sowie Checklisten und Musterdokumente für Praxen bereit. Damit folgen auf die bisherige grundsätzliche Resilienzdebatte erste praktische Hilfen. Ein angekündigtes Gesundheitssicherstellungsgesetz soll den Rechtsrahmen für Krisen- und Zivilschutz schaffen; ein Referentenentwurf liegt bislang jedoch nicht vor.
Grippesaison in Hessen beginnt: Ministerium rät zur Impfung
In Hessen hat die Grippesaison begonnen. Das Gesundheitsministerium rät besonders Älteren, Schwangeren und Vorerkrankten zur Impfung.
In Hessen hat die Grippesaison begonnen. Das Gesundheitsministerium rät besonders Älteren, Schwangeren und Vorerkrankten zur Impfung.
In Hessen hat die Grippesaison begonnen. Nach Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) meldeten die Gesundheitsämter zuletzt 21 Influenza-Fälle binnen einer Woche und etwas mehr als 100 Fälle innerhalb von vier Wochen. Im gleichen Vorjahreszeitraum waren es knapp 30. Die Zahl der registrierten Corona-Infektionen liegt dagegen unter dem Vorjahresniveau: Zuletzt wurden landesweit 62 Fälle gemeldet, ein Jahr zuvor waren es mehr als 260. Allerdings wird inzwischen deutlich weniger getestet. Das hessische Gesundheitsministerium empfiehlt, den Impfstatus zu überprüfen. Besonders ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen könnten durch Impfungen vor schweren Verläufen geschützt werden. Bei Erkältungs- oder Fiebersymptomen sollten Kontakte zu älteren und besonders gefährdeten Menschen vermieden werden. Ist das nicht möglich, rät das Ministerium zu geeigneten Masken und gründlichem Händewaschen. Quelle: F.A.Z./dpa.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
08.10.2026
P.E.A.K.S. bringt Pflegehelfer-Azubis zum Abschluss
Das Projekt P.E.A.K.S. unterstützt Pflegehelfer-Azubis mit Sprach- und Lernförderung bis zum Abschluss – viele wechseln danach in die Pflegeausbildung.
Das Projekt P.E.A.K.S. unterstützt Pflegehelfer-Azubis mit Sprach- und Lernförderung bis zum Abschluss – viele wechseln danach in die Pflegeausbildung.
Das Projekt „P.E.A.K.S.“ begleitet an den Hochtaunus-Kliniken Pflegehelfer-Auszubildende mit Lern- und Sprachförderung, Prüfungsvorbereitung sowie sozialer Beratung. Laut Taunus-Nachrichten nahmen seit Juni 2024 insgesamt 25 Personen teil; fast alle bestanden bereits die Abschlussprüfung oder bereiten sich darauf vor. Viele wechseln anschließend in die dreijährige generalistische Pflegeausbildung. Pro Durchgang stehen acht kostenlose Plätze bereit. Das Angebot wird von Hessen und dem Hochtaunuskreis finanziert.
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