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Pflegepolitik und Recht
04.02.2026
Rehageld in Altenheimen bleibt ungenutzt: Nur 42 von 720.000 profitieren
Rehageld in Altenheimen: Nur 42 von 720.000 Bewohnern profitieren, da bürokratische Hürden und Systemprobleme die Nutzung erschweren.
Rehageld in Altenheimen: Nur 42 von 720.000 Bewohnern profitieren, da bürokratische Hürden und Systemprobleme die Nutzung erschweren.
Laut dem Magazin Panorama bleibt die rehabilitierende Pflege in Altenheimen weitgehend Theorie. Trotz der Möglichkeit, Pflegebedürftige durch gezielte Maßnahmen zu mobilisieren und den Pflegegrad herabzustufen, wurden 2024 nur 42 von 720.000 Pflegeheimbewohnern von diesem Bonusprogramm erfasst. Betreiber kritisieren den hohen bürokratischen Aufwand. Systemische Hürden zwischen Kranken- und Pflegekassen erschweren die praktische Umsetzung von Rehabilitationskonzepten. Dies berichtet carevor9.de.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
03.02.2026
Neue Hybrid-DRGs: Kliniken und Praxen profitieren ab 2026
Ab 2026 profitieren Kliniken und Praxen von 69 neuen Hybrid-DRGs, die über 100 zusätzliche Leistungen für sektorengleiche Vergütung ermöglichen.
Ab 2026 profitieren Kliniken und Praxen von 69 neuen Hybrid-DRGs, die über 100 zusätzliche Leistungen für sektorengleiche Vergütung ermöglichen.
Seit dem 1. Januar 2026 können Kliniken und Arztpraxen über insgesamt 69 Hybrid-DRGs mehr als 100 zusätzliche Leistungen im Rahmen der sektorengleichen Vergütung erbringen und abrechnen. Dies wurde durch den ergänzten erweiterten Bewertungsausschuss bereits im November 2025 beschlossen und veröffentlicht, wie aok.de berichtet. Die neuen Leistungen umfassen unter anderem diagnostische und therapeutische Interventionen an Herzkranzgefäßen, elektrophysiologische Untersuchungen am Herzen sowie operative Maßnahmen mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren. Der Katalog erfasst nach der Festlegung auch Fälle mit einer Krankenhausverweildauer von bis zu zwei Tagen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die gesetzlich geforderte Fallzahl von einer Million Patienten zu erreichen, die zuvor stationär versorgt wurden.
Erste DiGA „Kranus Mictera“ bringt Innovation in Inkontinenztherapie
Startschuss für "Kranus Mictera": Erste DiGA für Inkontinenztherapie im DiGA-Verzeichnis, erstattet ab April durch Krankenkassen.
Startschuss für "Kranus Mictera": Erste DiGA für Inkontinenztherapie im DiGA-Verzeichnis, erstattet ab April durch Krankenkassen.
Die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Mictera“ ist als erste ihrer Art zur Therapiebegleitung inkontinenter Patientinnen offiziell in das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen worden. Ab April können die Kosten für die Verlaufsdokumentation der Anwendung über die Krankenkassen abgerechnet werden, wie die Ärzte Zeitung berichtet. Dies markiert einen wichtigen Schritt in der Integration digitaler Gesundheitslösungen in die reguläre Versorgung und unterstreicht das Potenzial der DiGA-Technologie im Gesundheitsbereich.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
03.02.2026
"Mini Nurse AcadeME: Frühförderung gegen Pflegefachkräftemangel"
Die "Mini Nurse AcadeME" des Universitätsklinikums Saarland begeistert Schüler ab der 5. Klasse für Pflegeberufe und mildert so den Fachkräftemangel.
Die "Mini Nurse AcadeME" des Universitätsklinikums Saarland begeistert Schüler ab der 5. Klasse für Pflegeberufe und mildert so den Fachkräftemangel.
Laut den WSI-Mitteilungen hat die Covid-19-Pandemie den Fachkräftemangel im Pflegebereich verschärft. Um dem entgegenzuwirken, hat das Schulzentrum des Universitätsklinikums Saarland die "Mini Nurse AcadeME" ins Leben gerufen. Diese präventive Bildungsinitiative zielt darauf ab, Schüler ab der 5. Klasse spielerisch für Gesundheitsberufe zu begeistern. In interaktiven Workshops erlernen sie Gesundheitskompetenz und soziale Fähigkeiten. Dieses preisgekrönte Projekt steht als Open-Source-Modell anderen Bildungsinstitutionen zur Verfügung, um frühzeitig Talente zu gewinnen und das Berufsbild der Pflege positiv zu prägen.
PKV-Verband fordert Sofortprogramm für Prävention in der Pflege
Der PKV-Verband verlangt ein Sofortprogramm mit fünf Maßnahmen zur Stärkung der Prävention in der Pflege, um demografische Herausforderungen zu meistern.
Der PKV-Verband verlangt ein Sofortprogramm mit fünf Maßnahmen zur Stärkung der Prävention in der Pflege, um demografische Herausforderungen zu meistern.
Laut einem Bericht auf "www.haeusliche-pflege.net" hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) ein Sofortprogramm veröffentlicht, das fünf Maßnahmen zur Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflegepraxis vorschlägt. Angesichts des demografischen Wandels drängt der Verband auf eine rasche Umsetzung. Die Vorschläge beinhalten unter anderem eine stärkere Ausrichtung des Pflegegrades 1 auf Prävention, eine engere Verbindung von Begutachtung und Beratung sowie die Etablierung verbindlicher Standards in der Pflegeberatung.
Sachsen-Anhalt fördert Pflegeprojekt mit 960.000 Euro für digitale Plattform
Sachsen-Anhalt investiert 960.000 Euro in einen "digitalen Pflegezwilling", um Versorgungslücken mithilfe einer innovativen Plattform zu schließen.
Sachsen-Anhalt investiert 960.000 Euro in einen "digitalen Pflegezwilling", um Versorgungslücken mithilfe einer innovativen Plattform zu schließen.
Das Bundesland Sachsen-Anhalt und die Pflegekassen fördern das Modellprojekt "Interkommunaler digitaler Pflegezwilling", wie 'www.haeusliche-pflege.net' berichtet. Ziel ist es, die Versorgung von Pflegebedürftigen durch eine digitale Plattform effektiver zu gestalten. Sozialministerin Petra Grimm-Benne überreichte dazu einen Förderbescheid über circa 960.000 Euro. Das Projekt soll Kommunen ermöglichen, Versorgungslücken frühzeitig zu erkennen und die soziale Daseinsvorsorge zu optimieren. Basis ist der neu gefasste § 123 SGB XI, der regionale Modellvorhaben unterstützt.
Ethikrat fordert umfassende Reformen in der Langzeitpflege bis 2026
Der Ethikrat fordert bis 2026 umfassende Reformen in der Langzeitpflege, um Strukturdefizite und Belastungen angemessen zu adressieren.
Der Ethikrat fordert bis 2026 umfassende Reformen in der Langzeitpflege, um Strukturdefizite und Belastungen angemessen zu adressieren.
Der Deutsche Ethikrat hat in einer Anhörung Ende Januar 2026 dringenden Reformbedarf in der Langzeitpflege festgestellt, wie www.rechtsdepesche.de berichtet. Strukturdefizite und steigende Belastungen in der Pflege erfordern laut Fachkräften, Angehörigen und Experten dringend Maßnahmen. Der Deutsche Pflegeverband kritisiert insbesondere die mangelnde Einbeziehung pflegefachlicher Expertise in politische Entscheidungen des Gesundheitssystems. Zudem wird die ungleiche Verteilung des Zugangs zu Pflegeleistungen bemängelt. Der Ethikrat arbeitet an einer Stellungnahme, um die Langzeitpflege in einer humanen Gesellschaft neu zu organisieren.
Alzheimer-Medikamente Donanemab und Lecanemab: Kein Zusatznutzen laut IQWiG
Die Antikörpermedikamente Donanemab und Lecanemab bieten laut IQWiG keinen Zusatznutzen bei Alzheimer, trotz EU-Zulassung. Entscheidung liegt nun beim G-BA.
Die Antikörpermedikamente Donanemab und Lecanemab bieten laut IQWiG keinen Zusatznutzen bei Alzheimer, trotz EU-Zulassung. Entscheidung liegt nun beim G-BA.
Mit dem Alzheimer-Antikörper Donanemab ist bereits der zweite EU-weit zugelassene Antikörper durch die frühe Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gefallen, berichtet die Ärzte Zeitung. Dem Bericht zufolge hat der Hersteller keine geeigneten Daten für die geforderten Vergleichsstudien vorgelegt. Es wird sowohl ein Vergleich mit beobachtendem Abwarten bei klinisch diagnostizierter, alzheimerbedingter leichter kognitiver Störung als auch mit Acetylcholinesterasehemmern bei diagnostizierter leichter Alzheimer-Demenz gefordert. Das Urteil des IQWiG: „Kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Donanemab gegenüber der Vergleichstherapie.“ Auch Lecanemab, der Konkurrent von Donanemab, konnte keinen Zusatznutzen nachweisen. Die endgültige Entscheidung wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) getroffen. Beide Medikamente sind unter den Namen Leqembi® und Kisunla®, von Eisai und Eli Lilly, auf dem Markt erhältlich.
Digitalisierung in der Pflege: Chancen und Risiken im Smart Talk
Diskussion zu Chancen und Risiken der Pflege-Digitalisierung: Am 5. Februar beleuchten Experten bei Smart Talk in Bamberg innovative Lösungen und KI-Potenziale.
Diskussion zu Chancen und Risiken der Pflege-Digitalisierung: Am 5. Februar beleuchten Experten bei Smart Talk in Bamberg innovative Lösungen und KI-Potenziale.
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems, insbesondere in der Pflege, steht im Fokus der kommenden Veranstaltung von Smart City Bamberg und der VHS Bamberg. Beim Smart Talk am Donnerstag, dem 5. Februar 2026, werden Expertinnen und Experten über Chancen und Risiken der Digitalisierung in der Pflege diskutieren. Ilona Baumann und Frank Feick bieten Einblicke in digitale Lösungen und deren Einsatzbereiche. Auch das Potenzial und die Grenzen Künstlicher Intelligenz werden beleuchtet. Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenlos zugänglich. (Quelle: bamberg-meine-stadt.de)
BMAS leitet Berufung der sechsten Pflegekommission ein
Das BMAS startet die Berufung der sechsten Pflegekommission, um Empfehlungen zu Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege festzulegen. Vorschläge bis 16. März 2026.
Das BMAS startet die Berufung der sechsten Pflegekommission, um Empfehlungen zu Mindestarbeitsbedingungen in der Pflege festzulegen. Vorschläge bis 16. März 2026.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Einleitung des Verfahrens zur Berufung der sechsten Pflegekommission bekanntgegeben. Die pflegekommissionsberechtigten Verbände und Gremien sind aufgefordert, geeignete Mitglieder bis zum 16. März 2026 vorzuschlagen. Hauptaufgabe der Pflegekommission ist es, Empfehlungen zur Festlegung zwingender Arbeitsbedingungen, insbesondere Mindestentgelte, für die Pflegebranche zu erarbeiten. Diese Empfehlungen können durch eine Rechtsverordnung des BMAS für sämtliche betroffene Pflegebetriebe verbindlich gemacht werden. Die Pflegekommission wird aus acht Mitgliedern bestehen, die jeweils auf Vorschlag der tarifzuständigen Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände sowie kirchlichen Dienstgeber- und Dienstnehmerseiten ernannt werden. Die Bekanntmachung hierzu wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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