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Pflegepolitik und Recht
21.12.2025
Neue Renten- und Pflegeregelungen 2026: Entlastungen und Belastungen
Ab 2026: Rentenerhöhung um 3,7% und neue Steuerbelastungen für Neurentner; Pflegereformen bringen Entlastungen und Lohnersatz für pflegende Angehörige.
Ab 2026: Rentenerhöhung um 3,7% und neue Steuerbelastungen für Neurentner; Pflegereformen bringen Entlastungen und Lohnersatz für pflegende Angehörige.
Im Jahr 2026 treten neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die Seniorinnen und Senioren deutlich betreffen, berichtet das Nachrichtenmagazin Bürger & Geld. Im Mittelpunkt stehen Änderungen bei Rente, Steuern und Pflege. So ist ab 1. Juli 2026 eine Rentenerhöhung von etwa 3,7 Prozent geplant, um die Kaufkraft zu stabilisieren. Gleichzeitig wird die steuerliche Belastung für Neurentner steigen, da der steuerfreie Rentenanteil sinkt. Im Bereich der Pflege stehen Reformen an, darunter Entlastungen bei Beratungsbesuchen und eine geplante Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.
Zusatzbeiträge der TK und DAK steigen 2026 deutlich an
2026 steigen die Zusatzbeiträge der TK und DAK deutlich an, was über die Hälfte aller Versicherten betrifft. Das Spargesetz der Regierung reicht nicht aus.
2026 steigen die Zusatzbeiträge der TK und DAK deutlich an, was über die Hälfte aller Versicherten betrifft. Das Spargesetz der Regierung reicht nicht aus.
Zwei große bundesweite Krankenkassen planen zum Jahreswechsel 2026 deutliche Erhöhungen der Zusatzbeiträge. Die Techniker Krankenkasse (TK) als größte gesetzliche Krankenkasse mit 12,3 Millionen Versicherten wird ihren Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent auf 2,69 Prozent anheben. Die DAK-Gesundheit, die drittgrößte Kasse, hebt ihren Beitrag von 2,8 Prozent auf 3,2 Prozent an. Diese Maßnahmen kommen trotz eines kürzlich durchgebrachten Spargesetzes der Bundesregierung, das die steigenden Kosten eindämmen sollte. Laut Andreas Storm von der DAK wird das Sparpaket nicht ausreichen, um das Versprechen stabiler Beitragssätze zu halten. Mehr als 39 Millionen Versicherte werden von den Erhöhungen betroffen sein, was etwa 52 Prozent der Versicherten ausmacht. Das Gesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag weiterhin bei 2,9 Prozent festgelegt. Die Quelle dieser Informationen ist die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die umfassend darüber berichtet hat.
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
20.12.2025
Reformen 2026: 50 Mrd. für Kliniken, Pflegekräfte mit mehr Befugnissen
Ab 2026: 50 Mrd. Euro für Kliniken, erweiterte Befugnisse für Pflegekräfte und verpflichtende E-Akte sollen Gesundheitsversorgung verbessern.
Ab 2026: 50 Mrd. Euro für Kliniken, erweiterte Befugnisse für Pflegekräfte und verpflichtende E-Akte sollen Gesundheitsversorgung verbessern.
Ab dem 1. Januar 2026 treten umfangreiche Reformen im Gesundheits- und Pflegebereich in Kraft, berichtet das Bundesgesundheitsministerium. Ein Transformationsfonds über 50 Mrd. Euro wird die Modernisierung der Krankenhausinfrastruktur unterstützen. Pflegekräfte erhalten erweiterte Befugnisse zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. Zudem wird die elektronische Patientenakte verpflichtend, und die Pflegedokumentation soll vereinfacht werden. Die Reformen zielen darauf ab, die Finanzstabilität und die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Wirksamkeit soll sich ab 2027 entfalten. (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)
Pflegepraxis, Organisation und Innovation
19.12.2025
Neue Podcast-Folge: Interkulturelle Herausforderungen in der Pflege
Der Podcast "reingehört" beleuchtet interkulturelle Pflege, diskutiert Sprachbarrieren und zeigt, wie Beruf und Pflege vereinbart werden können.
Der Podcast "reingehört" beleuchtet interkulturelle Pflege, diskutiert Sprachbarrieren und zeigt, wie Beruf und Pflege vereinbart werden können.
Der Podcast „reingehört“ beleuchtet in einer neuen Folge die interkulturelle Pflege und zeigt, wie Lebensweisen und Werte älterer Menschen respektiert werden können. Der Gast Zeynep Babadagi spricht über Herausforderungen und Lösungsansätze, insbesondere in Bezug auf Sprachbarrieren. Zudem stellt die Kampagne „arbeiten – pflegen - leben“, die 2012 im Ennepe-Ruhr-Kreis gestartet wurde, Informationen bereit, um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Mehr dazu auf der Webseite der Kampagne, wie www.presse-service.de berichtet.
Bundestag und Bundesrat stimmen GKV-Sparpaket und Pflegegesetz zu
Bundestag und Bundesrat verabschieden GKV-Sparpaket und Pflegegesetz, das neue Wege zur Verbesserung der Pflege eröffnet, trotz kritischer Stimmen.
Bundestag und Bundesrat verabschieden GKV-Sparpaket und Pflegegesetz, das neue Wege zur Verbesserung der Pflege eröffnet, trotz kritischer Stimmen.
Das GKV-Sparpaket und das Pflegekompetenzgesetz können nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat in Kraft treten, wie die Ärztezeitung berichtet. Trotz des umfangreichen politischen Aufwands wird die Unterstützung für die Krankenkassen als gering eingestuft. Die Einigung im Vermittlungsausschuss wurde zwar erleichtert aufgenommen, stieß jedoch auch auf bedeutende Kritik. Das Pflegekompetenzgesetz öffnet nun neue Wege zur Verbesserung der Pflegebedingungen. Die Diskussion verdeutlicht, dass politische Entscheidungen nicht in Kommissionen und Ausschüssen endlos verzögert werden können, ohne dass es am Ende zu konkreten Ergebnissen kommt, was auch bei den jüngsten Konflikten um GKV-Finanzen und Pflege klar wurde.
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
19.12.2025
Regierung verlängert Kurzarbeitergeld auf 24 Monate bis Ende 2026
Die Regierung verlängert das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate bis Ende 2026, um Betrieben mehr Planungssicherheit vor dem Hintergrund der aktuellen Risiken zu bieten.
Die Regierung verlängert das Kurzarbeitergeld auf 24 Monate bis Ende 2026, um Betrieben mehr Planungssicherheit vor dem Hintergrund der aktuellen Risiken zu bieten.
Mit der aktuellen Entscheidung des Bundeskabinetts wird die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2026, um den Betrieben angesichts der aktuellen handels- und geopolitischen Risiken mehr Planungssicherheit zu bieten. Diese Maßnahme folgt einem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 27. November 2025, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab. Die verlängerte Bezugsdauer ermöglicht es Betrieben, die sich in Kurzarbeit befinden, ihre Beschäftigten bis zu 24 Monate im Rahmen dieses Programms zu unterstützen, statt der regulären 12 Monate. Darüber hinaus können die frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden, was Betrieben erlaubt, bei einer verbesserten Wirtschaftslage schnell auf veränderte Anforderungen zu reagieren. Arbeitsministerin bekräftigte, an der Seite der Beschäftigten und Unternehmen zu stehen, um Arbeitslosigkeit zu verhindern und Einkommen zu sichern.
Bundeskabinett beschließt Kommission zur Alterssicherung ab 2026
Das Bundeskabinett setzt eine Kommission zur Alterssicherung ab 2026 ein, um nachhaltige Reformvorschläge für die deutsche Altersvorsorge zu entwickeln.
Das Bundeskabinett setzt eine Kommission zur Alterssicherung ab 2026 ein, um nachhaltige Reformvorschläge für die deutsche Altersvorsorge zu entwickeln.
Das Bundeskabinett hat den Einsetzungsbeschluss für eine Alterssicherungskommission gefasst, basierend auf einem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Kommission wird sich mit der Tragfähigkeit und nachhaltigen Sicherung der Altersvorsorge, einschließlich der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und privaten Vorsorge, befassen. Sie besteht aus den Vorsitzenden Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise, drei stellvertretenden Vorsitzenden aus dem Deutschen Bundestag sowie acht wissenschaftlichen Mitgliedern. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird als Sachverständige an den Sitzungen teilnehmen. Ziel ist es, bis Ende des zweiten Quartals 2026 Reformvorschläge vorzulegen. Die Arbeit der Kommission beginnt im Januar 2026.
Pflegefachkräfte erhalten ab 2026 erweiterte Befugnisse durch neues Gesetz
Pflegefachkräfte dürfen ab 2026 eigenständige Behandlungen durchführen, um den Beruf attraktiver zu machen, so ein neues Bundestagsgesetz.
Pflegefachkräfte dürfen ab 2026 eigenständige Behandlungen durchführen, um den Beruf attraktiver zu machen, so ein neues Bundestagsgesetz.
Ab 2026 werden Pflegefachkräfte in Deutschland erweiterte Befugnisse erhalten, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern. Dazu hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das auch die Entbürokratisierung in der Pflege adressiert. Pflegefachkräfte mit entsprechender Ausbildung sollen in Bereichen wie Wundversorgung und Demenz eigenständige Behandlungen, inklusive Injektionen und Infusionen, durchführen können. Allerdings wird kritisiert, dass die Regelungen zur Vereinfachung nicht ausreichen, um die bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Pflegeeinrichtungen substanziell zu verbessern (www.der-paritaetische.de).
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.12.2025
Ärzte dürfen jetzt Gerinnungskontrolle für häusliche Pflege verordnen
Ärzte können jetzt die Gerinnungskontrolle in der häuslichen Pflege verordnen, um die Betreuung von Patienten auf Blutverdünnern zu verbessern.
Ärzte können jetzt die Gerinnungskontrolle in der häuslichen Pflege verordnen, um die Betreuung von Patienten auf Blutverdünnern zu verbessern.
Ärztinnen und Ärzte können nun die Gerinnungskontrolle als Teil der häuslichen Krankenpflege verordnen. Dies ermöglicht es, die Blutverdünnung bei Patienten, die Vitamin-K-Antagonisten einnehmen, im häuslichen Umfeld sicher einzustellen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Betreuung von Patienten in der häuslichen Pflege zu verbessern und sind Teil einer umfassenden Anpassung des Leistungsumfangs in diesem Bereich. Zudem wurden weitere Detailänderungen bei der häuslichen Krankenpflege vorgenommen. Diese Neuerungen sollen die Versorgungssicherheit und -qualität steigern und bieten Ärzten mehr Flexibilität bei der Verordnung von notwendigen Maßnahmen im Rahmen der häuslichen Pflege. (Quelle: Ärztezeitung)
Gesundheitspolitik und Versorgungssysteme
19.12.2025
Paul-Ehrlich-Institut warnt vor lokalem Mangel an Grippeimpfstoffen
PEI warnt vor lokalem Grippeimpfstoffmangel, eingeschränkt auf "einzelne Apotheken". Mögliche Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung angekündigt.
PEI warnt vor lokalem Grippeimpfstoffmangel, eingeschränkt auf "einzelne Apotheken". Mögliche Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung angekündigt.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) beobachtet aktuell einen Mangel an Grippeimpfstoffen, der laut eigenen Angaben vorerst auf „einzelne Apotheken“ begrenzt ist. In der Vergangenheit schwankte die Verfügbarkeit von Grippeimpfstoffen zwischen einem Überangebot und einem Defizit. Für dieses Jahr stellt sich erneut ein Mangel dar. Das PEI hat angekündigt, bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen, um die Versorgung sicherzustellen. Diese Meldung stammt von der ÄrzteZeitung.
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