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Pflegepolitik und Recht
20.06.2026
Verzögerung des Pflegeneuordnungsgesetzes: Verabschiedung erst 2026
Das Pflegeneuordnungsgesetz verzögert sich auf 2026 – Kritik und Hoffnungen begleiten die Entscheidung zu neuen Pflegevorgaben und Tariftreueregelung.
Das Pflegeneuordnungsgesetz verzögert sich auf 2026 – Kritik und Hoffnungen begleiten die Entscheidung zu neuen Pflegevorgaben und Tariftreueregelung.
Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wird erst im Juli 2026 im Bundeskabinett behandelt, wie "www.haeusliche-pflege.net" berichtet. Ursprünglich war ein Beschluss bereits für Mai geplant, aber nach mehreren Verschiebungen, zuletzt für den 27. Mai und 3. Juni, ist eine Verabschiedung vor der Sommerpause unwahrscheinlich. Der Bundesgeschäftsführer des VDAB, Thomas Knieling, begrüßt die Verschiebung als Chance für Nachbesserungen. Kritisiert wird vor allem die Aussetzung der Tariftreueregelung, welche Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich gefährden könnte.
Bundesregierung lehnt Länderforderungen zum GKV-Sparpaket weitgehend ab
Die Bundesregierung blockiert nahezu alle Änderungswünsche der Länder zum GKV-Sparpaket und bleibt bei ihrer strikten Ausgabenpolitik.
Die Bundesregierung blockiert nahezu alle Änderungswünsche der Länder zum GKV-Sparpaket und bleibt bei ihrer strikten Ausgabenpolitik.
Die Bundesregierung geht bei dem GKV-Sparpaket weiterhin konfrontativ vor und lehnt nahezu alle Änderungswünsche der Länder ab. In ihrer Gegenäußerung zum Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz reagiert sie ebenso kompromisslos wie zuvor der Bundesrat. Nur in Ausnahmen will sie einzelne Anliegen prüfen, etwa die drohende Unterversorgung im Bereich der Kieferorthopädie. Kritikpunkte der Länder wie die systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser durch den geplanten Spardeckel oder die vollständige Streichung der TSVG-Zuschläge für Vertragsärzte bleiben unberücksichtigt. Die Regierung betont, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik sei zwingend notwendig, um die Stabilität der Beitragssätze zu gewährleisten. Auch bei den vorgeschlagenen Anpassungen der Pflegepersonaluntergrenzen signalisiert sie lediglich Prüfbereitschaft. Der abschließenden Beratung des Sparpakets im Bundestag wurde auf den 10. Juli vertagt. (Quelle: aerztezeitung.de)
gematik plant Modernisierung: TI 2.0 mit Fokus auf digitale Interoperabilität
gematik treibt TI 2.0 voran: Fokus auf digitale Interoperabilität, um ePA, E-Rezept und sichere Kommunikation zu stärken. Weniger Hardware, mehr mobile Nutzung.
gematik treibt TI 2.0 voran: Fokus auf digitale Interoperabilität, um ePA, E-Rezept und sichere Kommunikation zu stärken. Weniger Hardware, mehr mobile Nutzung.
Die nächste Generation der Telematikinfrastruktur (TI 2.0) nimmt Gestalt an, da die gematik Schritte zur Modernisierung plant. Der Fokus liegt auf der Bereitstellung zentraler TI-Elemente in einer einheitlichen Plattform, um parallele Entwicklungen zu vermeiden. Dies soll die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und die sichere Kommunikation stärken. Laut gematik ist der Übergang zur TI 2.0 bereits im Gange, wobei weniger Spezialhardware und mehr mobile Nutzung, digitale Identitäten und moderne Sicherheitsstandards im Vordergrund stehen. Diese Änderungen sollen die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der TI verbessern. Die gematik wird mit ihren Gesellschaftern und Partnern einen konkreten Umsetzungsplan entwickeln, der die beschleunigte Einführung von TI 2.0 und den Aufbau der Plattform umfasst (aerztezeitung.de).
BSG-Urteil: Keine Ausschlussfrist für Corona-Pflege-Rettungsschirm
BSG-Urteil: Pflegeeinrichtungen können Erstattungsansprüche aus dem Corona-Rettungsschirm ohne Ausschlussfrist geltend machen.
BSG-Urteil: Pflegeeinrichtungen können Erstattungsansprüche aus dem Corona-Rettungsschirm ohne Ausschlussfrist geltend machen.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Erstattungsansprüche nach dem Corona-Pflege-Rettungsschirm keiner materiellen Ausschlussfrist unterliegen. Das Gericht befand, dass der GKV-Spitzenverband nicht befugt gewesen war, eine solche Frist festzulegen. Rechtsanwältin Julia-Marie Bludau erläuterte, dass dadurch auch verspätete Ansprüche weiterhin durchgesetzt werden können. Pflegeeinrichtungen haben somit die Möglichkeit, offene Forderungen im Rahmen der regulären Verjährungsfristen geltend zu machen. (Quelle: www.altenheim.net)
Bundesarbeitsgericht stärkt Kündigungsschutz vor Elternzeit-Abschnitten
Das Bundesarbeitsgericht stärkt den Kündigungsschutz vor Elternzeit-Abschnitten und ermöglicht einen „vorwirkenden Kündigungsschutz“ acht Wochen vor jedem Abschnitt.
Das Bundesarbeitsgericht stärkt den Kündigungsschutz vor Elternzeit-Abschnitten und ermöglicht einen „vorwirkenden Kündigungsschutz“ acht Wochen vor jedem Abschnitt.
In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht den Kündigungsschutz für Eltern während der Elternzeit gestärkt. Die Richter in Erfurt entschieden, dass der sogenannte „vorwirkende Kündigungsschutz“ in einem Zeitraum von acht Wochen vor jedem einzelnen Abschnitt der Elternzeit greift, wenn diese in mehrere Abschnitte aufgeteilt wird. Dieses Urteil verdeutlicht die besonderen Schutzmechanismen für Eltern im Arbeitsrecht, die gewährleisten sollen, dass Eltern bei der Inanspruchnahme von Elternzeit nicht benachteiligt werden. Die vollständigen Hintergründe sind durch ein Login auf aerztezeitung.de zugänglich.
Altenpfleger aus Bad Vilbel wegen versuchten Mordes angeklagt
Ein Altenpfleger aus Bad Vilbel steht wegen nicht notwendiger Insulinspritzen an Heimbewohnern unter Mordanklage vor Gericht.
Ein Altenpfleger aus Bad Vilbel steht wegen nicht notwendiger Insulinspritzen an Heimbewohnern unter Mordanklage vor Gericht.
Ein Altenpfleger aus Bad Vilbel im hessischen Wetteraukreis steht unter Anklage, nachdem er fünf Bewohnern eines Pflegeheims ohne medizinische Notwendigkeit Insulin gespritzt haben soll, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-jährigen Deutschen versuchten Mord, versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung vor, nachdem er zwischen Juli und September 2025 bei vier älteren Frauen und einem Mann unrechtmäßig Insulin verabreicht haben soll, was zu gefährlichen Blutdruckabfällen führte. In zwei Fällen hat er nach der Gabe von Insulin den Notruf nicht gewählt, was laut Anklage ein Tötungsdelikt darstellt. Besondere Schwere der Schuld wird ihm in einem Fall vorgeworfen, bei dem eine demenzkranke Frau betroffen war, die aufgrund ihrer Erkrankung arglos gewesen sein soll. Seit September des Vorjahres sitzt der Pfleger in Untersuchungshaft und nun muss das Frankfurter Landgericht über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden, so die FAZ.
Hitzewelle in Deutschland: Warnung vor extremer Gefahr für Pflegebedürftige
Hitzewelle in Deutschland bedroht Pflegebedürftige: Der Deutsche Wetterdienst warnt vor extremer Hitze in vielen Regionen und steigenden Gefahren für ältere Menschen.
Hitzewelle in Deutschland bedroht Pflegebedürftige: Der Deutsche Wetterdienst warnt vor extremer Hitze in vielen Regionen und steigenden Gefahren für ältere Menschen.
Am Freitag wird ein Großteil Deutschlands von der Hitze betroffen sein, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) bekannt gab. Die Hitzewarnungen wurden auf alle Bundesländer – mit Ausnahme einiger Gebiete an der Ostsee – ausgeweitet. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Teilen Hessens herrscht zwischen 11.00 und 19.00 Uhr extreme Hitzegefahr. In den westlichen und südwestlichen Regionen könnten die Temperaturen bis zu 38 Grad erreichen, während im Norden angenehmere 24 bis 29 Grad erwartet werden. Gefährliche Gewitter sind ebenfalls möglich. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warnte, dass extreme Hitze besonders für ältere und pflegebedürftige Menschen gefährlich sei. Auch das Deutsche Rote Kreuz appellierte, für Obdachlose kühle Unterkünfte bereitzustellen. Bei Veranstaltungen wie dem Southside-Festival wurden zusätzliche Maßnahmen wie Trinkwasserstellen und Schattenplätze eingerichtet, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. (Quelle: FAZ)
Ausbildung, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel
19.06.2026
Mecklenburg-Vorpommern: Pflegeplanung ohne "Pflege-Tsunami"-Bedrohung
Mecklenburg-Vorpommern plant Ausbau der Pflege, ohne "Pflege-Tsunami"-Angst, fokussiert auf Versorgungsentwicklung und Personalgewinnung.
Mecklenburg-Vorpommern plant Ausbau der Pflege, ohne "Pflege-Tsunami"-Angst, fokussiert auf Versorgungsentwicklung und Personalgewinnung.
Die kürzlich vorgestellte Pflegeplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern legt den Fokus auf die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, wie Sozialministerin Stefanie Drese und Prof. Dr. Thomas Klie darlegten, berichtet "EU-Schwerbehinderung". Der Plan betont, dass trotz des höheren Anteils an Pflegebedürftigen kein "Pflege-Tsunami" droht. Herausforderungen bestehen jedoch bei der Personalgewinnung. Mecklenburg-Vorpommern stehe laut Klie in der Pflegepolitik als Vorreiter da, mit dem Ziel, die pflegerische Infrastruktur bedarfsgerecht auszubauen und die Pflegekräfte-Ausbildung zu stärken.
Kritik an Pflegeneuordnungsgesetz: Verschärfte Belastungen befürchtet
Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz: Kammern warnen vor Leistungskürzungen und höherer finanzieller Belastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Kritik am Pflegeneuordnungsgesetz: Kammern warnen vor Leistungskürzungen und höherer finanzieller Belastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Der von der Arbeitskammer des Saarlandes und der Arbeitnehmerkammer Bremen abgelehnte Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stößt auf Kritik, da er Leistungskürzungen und finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige vorsieht. Die geplanten Änderungen gefährden die soziale Absicherung und verschärfen die Zustände in der Pflege, da Eigenanteile steigen sollen und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden. Zudem warnen die Kammern vor Rückschritten bei tariflicher Bezahlung und Personalausstattung, was negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben könnte (Quelle: www.arbeitnehmerkammer.de).
Diakoniestationen Rems-Murr fordern Unterstützung gegen Sozialkürzungen
Diakoniestationen im Rems-Murr-Kreis warnen vor Sozialkürzungen und fordern politische Unterstützung für die ambulante Pflege als essentielle Daseinsvorsorge.
Diakoniestationen im Rems-Murr-Kreis warnen vor Sozialkürzungen und fordern politische Unterstützung für die ambulante Pflege als essentielle Daseinsvorsorge.
Die Diakoniestationen im Rems-Murr-Kreis warnen vor Kürzungen im Sozialbereich und fordern politische Unterstützung. Die elf Einrichtungen, die rund 8000 Menschen im Kreis versorgen, sehen in der ambulanten Pflege keinen nachrangigen Kostenfaktor, sondern eine elementare Daseinsvorsorge. Sie betonen, dass Pflege als gleichwertiger Akteur im Gesundheitswesen behandelt werden sollte. Einsparungen könnten zu höheren Folgekosten und sozialen Konflikten führen, weshalb Kürzungen politisch verantwortungslos seien. Diese Aussagen wurden in einer gemeinsamen Stellungnahme der Diakoniestationen hervorgehoben (Quelle: www.stuttgarter-zeitung.de).
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