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Der Tag in der Pflege

Kürzungen "nicht ausgeschlossen": Wer zahlt, wenn die Pflegekasse nicht reicht?

Linnemann schließt Leistungskürzungen in der Pflege nicht aus. Für Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 zeigt der Kabinettsentwurf, wie konkret solche Kürzungen aussehen können.

Aktualisiert am 29.10.2026.

Es ist ein Satz, der in der Politik beiläufig klingt und im Pflegealltag Unruhe auslöst: Linnemann schließt Leistungskürzungen in der Pflege nicht aus. Zugleich lehnt er weitere Zuzahlungserhöhungen für gesetzlich Versicherte im Jahr 2027 ab. So berichteten es am 28. Oktober Agenturmeldungen.

Wer Leistungen für unantastbar erklärt, aber Kürzungen offenhält, verschiebt die Frage nur: Die Last landet bei Pflegebedürftigen und Angehörigen, wenn nicht an anderer Stelle Geld kommt.

Der Hintergrund ist die Finanzlage. Für 2027 wird für die soziale Pflegeversicherung nach geltendem Recht ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro prognostiziert, für 2028 rund 15,4 Milliarden Euro, so das Bundesministerium für Gesundheit.

Wie eine Kürzung aussehen kann, lässt sich schon am Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz ablesen. Er sieht vor, den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 zu streichen. Der Anspruch auf Pflegebegleitung, der dafür vorgesehen ist, soll erst am 1. Januar 2029 beginnen. Der Entwurf ist noch nicht geltendes Recht.

Zwei Jahre Lücke zwischen Wegfall und Ersatz: Das ist für Betroffene faktisch eine Kürzung, auch wenn der Entwurf sie als Umbau darstellt. Wer mit Pflegegrad 1 zu Hause lebt, bezahlt aus dem Betrag bislang Hilfe im Alltag.

Auch das geplante Sozialraumbudget wirft Fragen auf. Für Pflegegrad 2 bis 5 sind bis zu 175 Euro vorgesehen, doch der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW warnt, dass daraus möglicherweise keine Haushaltshilfen mehr bezahlt werden könnten. Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege, ein Arbeitgebernetzwerk, kritisiert, dass ambulante Dienste und Tagespflegen keine Mittel daraus erhalten sollen.

Ein höherer Höchstbetrag ist also nicht automatisch ein Mehr an Versorgung. Entscheidend ist, was Pflegebedürftige damit tatsächlich bekommen können.

Die Pflegestrukturkommission mit 13 Fachleuten hat ihre Beratungen aufgenommen und soll bis Ende Januar 2027 Reformvorschläge erarbeiten.

Die Redaktion hält es für ehrlicher, Kürzungen offen zu benennen, statt sie in Umbauten zu verpacken. Wer Leistungen streicht, sollte sagen, wer sie ersetzt und ab wann.

Quellen und weiterführende Informationen

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