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Pflegepolitik & Recht

LfK: Geplantes Pflegebudget könnte Haushaltshilfen ausschließen

Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW warnt vor Einschränkungen durch das geplante Pflegebudget: Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 sind zwar bis zu 175 Euro monatlich vorgesehen.

Bezahlt werden könnte daraus jedoch nur klassische Pflege, nicht aber Hilfe im Haushalt. Nach einer Verbandsumfrage sehen teilnehmende Unternehmen zudem mehr als 2.000 Arbeitsplätze bedroht.

Höherer Betrag, möglicherweise weniger Leistungen

Bislang können Pflegebedürftige aus dem Entlastungsbetrag monatlich bis zu 131 Euro erhalten und damit auch Hilfe im Alltag bezahlen. Für Menschen ab 25 Jahren liegt der geplante Höchstbetrag 44 Euro darüber. Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr soll das Sozialraumbudget bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Entscheidend ist nach der Warnung des LfK jedoch nicht allein die Höhe des Budgets. Aus dem geplanten Betrag könnte nur klassische Pflege bezahlt werden. Haushaltshilfen wie Einkaufen, Kochen oder Putzen wären demnach möglicherweise nicht mehr abgedeckt. Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 könnte die Umstellung deshalb trotz des höheren Höchstbetrags eine Einschränkung bedeuten.

Verband warnt vor zusätzlichem Aufwand für Angehörige

Bei einer Trennung von Pflege und Haushaltshilfe müssten pflegende Angehörige nach Darstellung des LfK möglicherweise zusätzlich einen Anbieter für Haushaltsdienstleistungen suchen. Anke Willers-Kaul, Geschäftsführerin des Verbandes, warnt, dass die Abstimmung bei getrennter Organisation schwieriger werde und der Organisationsaufwand für Familien steige.

In Nordrhein-Westfalen waren 2023 nach Angaben von IT.NRW rund 1,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Die meisten wurden zu Hause versorgt. Die vom LfK befürchtete Änderung beträfe aus dieser Gruppe Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die Alltagshilfe über den Entlastungsbetrag nutzen, sowie deren Angehörige und entsprechende ambulante Angebote.

Mehr als 2.000 Arbeitsplätze laut Umfrage bedroht

Der LfK verweist zudem auf eine Umfrage unter gut 300 Mitgliedsunternehmen. Nach der Folgenprognose der teilnehmenden Unternehmen seien bei ihnen mehr als 2.000 Arbeitsplätze bedroht.

Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung

Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Damit will die Bundesregierung die Pflegekassen kurzfristig entlasten.

Das Bundesgesundheitsministerium prognostiziert für 2027 nach geltendem Recht ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro. Parallel soll die Pflegestrukturkommission bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Die darauf aufbauende Reform soll möglichst im Juli 2027 starten.

Quellen und weiterführende Informationen

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