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Der Tag in der Pflege

Mitwohnende Betreuungskräfte: Was die Pflegereform nicht regelt und was die neue Studie zeigt

Der Gesetzentwurf enthält laut Bericht keine eigenen Regeln für ihre Arbeitsbedingungen. Eine neue qualitative Studie beschreibt, wie Arbeitnehmerrechte umgangen werden.

Eine Lücke im Entwurf

Wer zu Hause pflegt und eine Betreuungskraft einziehen lässt, kommt in der Reformdebatte bisher kaum vor. Nach einem Bericht des MiGAZIN, über den altenpflege.de berichtete, enthält der aktuelle Gesetzentwurf keine eigenen Regelungen für die besonderen Arbeitsbedingungen dieser Live-in-Kräfte. Der Bundestag berät die Pflegereform derzeit trotzdem.

Warum der Entwurf sie auslässt, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht beantworten. Belegt ist nur das Fehlen. Das Verfahren läuft noch, die Lücke wäre also grundsätzlich korrigierbar. Ob jemand das vorhat, ist offen.

Was die Studie zeigt

Es geht um überwiegend Frauen aus Mittel- und Osteuropa, insbesondere aus Polen. Frühere Untersuchungen schätzen ihre Zahl in Deutschland auf 300.000 bis 600.000; eine verlässliche aktuelle Erfassung fehlt. Viele seien nahezu rund um die Uhr verfügbar, obwohl ihre Verträge nur wenige bezahlte Stunden vorsehen.

Die neue Untersuchung, ein Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung, kommt laut MiGAZIN zu dem Befund, dass Vertragsmodelle, wirtschaftliche Abhängigkeiten und fehlende Kontrollen die systematische Umgehung von Arbeitnehmerrechten migrantischer Frauen ermöglichen. Eine Betreuerin berichtete, an ihrer ersten Stelle in Berlin täglich 16 Stunden und sieben Tage pro Woche gearbeitet zu haben. Arbeitszeiten würden vielfach nicht dokumentiert, Zeugen fehlten.

Die Grenzen der Studie gehören dazu: Sie stützt sich auf elf Interviews mit Betreuerinnen und 13 Gespräche mit Fachleuten aus Arbeitsrechtsberatungsstellen. Sie ist nicht repräsentativ und kann nicht belegen, wie verbreitet Verstöße sind. Sie zeigt Mechanismen, keine Quote.

Was das für Familien bedeutet

Für Angehörige ist das unbequem. Die Lösung scheint einfach: Eine Kraft zieht ein und ist immer da. Doch eine Arbeitsgruppe des Bundesgesundheits- und des Bundesarbeitsministeriums sowie der Pflegebevollmächtigten bezeichnet den Begriff 24-Stunden-Betreuung ausdrücklich als irreführend. Für angestellte Betreuungskräfte gelten grundsätzlich dieselben Arbeitszeitgrenzen wie für andere Beschäftigte.

Daraus folgt, dass viele Familien ein Versprechen kaufen, das rechtlich eine einzelne Beschäftigte nicht erfüllen darf. Wo Verträge wenige Stunden ausweisen und der Alltag mehr verlangt, entsteht die Lücke, die die Studie beschreibt. Das ist eine Schlussfolgerung, keine Aussage über einzelne Familien: Viele handeln aus Not, weil sie die Pflege selbst nicht leisten können.

Aus Sicht der Redaktion ist es ein Mangel, wenn eine Reform die Pflege zu Hause neu ordnen will und den Personenkreis ausblendet, auf dem diese Pflege oft ruht. Klare Regeln würden auch Familien helfen, die rechtssicher handeln wollen. Wer Pflege zu Hause stärken will, muss auch die Menschen in den Blick nehmen, die dort wohnen und arbeiten.

Quellen und weiterführende Informationen

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