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Pflegepolitik & Recht

Bundestag berät Pflegereform ohne eigene Regeln für mitwohnende Betreuungskräfte

Eine neue qualitative Studie kommt laut MiGAZIN zu dem Befund, dass Vertragsmodelle, wirtschaftliche Abhängigkeiten und fehlende Kontrollen die systematische Umgehung von Arbeitnehmerrechten migrantischer Frauen ermöglichen.

Sie wohnen bei Pflegebedürftigen und betreuen sie; laut dem Bericht enthält der aktuelle Gesetzentwurf für ihre besonderen Arbeitsbedingungen keine eigenen Regelungen.

Diese sogenannten Live-in-Betreuungskräfte sind überwiegend Frauen aus Mittel- und Osteuropa, insbesondere aus Polen. Frühere Untersuchungen schätzen ihre Zahl in Deutschland auf 300.000 bis 600.000; eine verlässliche aktuelle Erfassung fehlt. Viele sind nahezu rund um die Uhr verfügbar, obwohl ihre Verträge nur wenige bezahlte Stunden vorsehen.

Das Arbeitspapier der Hans-Böckler-Stiftung stützt sich auf elf qualitative Interviews mit Live-in-Betreuerinnen und 13 Gespräche mit Fachleuten aus Arbeitsrechtsberatungsstellen. Die Untersuchung ist damit nicht repräsentativ: Sie kann Mechanismen und Einzelfälle sichtbar machen, aber nicht belegen, wie verbreitet Verstöße bundesweit sind.

Eine Betreuerin berichtete laut Studie, an ihrer ersten Stelle in Berlin täglich 16 Stunden und sieben Tage pro Woche gearbeitet zu haben. Arbeitszeiten werden vielfach nicht dokumentiert, Zeugen fehlen und Beratungsstellen erreichen nur einen Teil der Frauen. Das erschwert es ihnen zusätzlich, bestehende Ansprüche durchzusetzen. Die Studienautoren Francesca Barp und Nikolai Huke erklärten gegenüber MiGAZIN, Live-in-Betreuung erscheine nur günstig, weil Arbeitszeit entgrenzt, Bereitschaft nicht angemessen bezahlt und soziale Absicherung oft vernachlässigt werde.

Der Bundestag beriet das Pflegeneuordnungsgesetz nun erstmals. Dass der Entwurf keine eigenen Live-in-Regelungen enthält, ist bemerkenswert, weil die Probleme politisch bereits benannt waren: Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bundesgesundheitsministerium, Bundesarbeitsministerium und damaliger Pflegebevollmächtigter dokumentierte im November 2024 Verstöße gegen Arbeitszeit- und Mindestlohnvorschriften, problematische Vermittlungsmodelle und fehlende Kontrollen. Eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Person sei nicht rechtskonform möglich.

Als mögliche Grundlage nannte die Arbeitsgruppe eine reguläre Anstellung bei Agenturen oder Haushalten. Zeitliche Grenzen sollten durch zusätzliche professionelle und familiäre Unterstützung aufgefangen werden. Zugleich stellte sie fest, dass es dafür kein einfach umsetzbares, breitenwirksames Konzept gibt. Für Angehörige würde eine rechtskonforme Versorgung daher über das Modell einer einzelnen ständig verfügbaren Betreuungskraft hinausgehen.

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