Für Pflegehaushalte geht es dabei nicht nur um neue Namen: Umwandeln, Ansparen und die Wahl des Anbieters würden teilweise stärker begrenzt.
Geplant sind ein Sachleistungs-, ein Entlastungs-, ein Sozialraum- und ein Überbrückungsbudget. Das Gesetz soll die Grundlagen für eine stabilere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung schaffen. Die Bundesregierung begründet die Überprüfung von Leistungen mit einer steigenden Zahl Pflegebedürftiger und dem wachsenden Anteil der Bevölkerung im Rentenalter. Noch handelt es sich um einen Entwurf.
Besonders konkret wird die neue Logik beim Sozialraumbudget. Nach der Bundestagsfassung sollen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 monatlich bis zu 175 Euro erhalten, unter 25-Jährige bis zu 300 Euro. Das Geld ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag bestimmt. Der bisherige Entlastungsbetrag soll wegfallen und durch das Sozialraumbudget ersetzt werden, das monatlich verbraucht werden soll; Ansparen und Übertragen ins Folgejahr wären nicht mehr möglich.
Nach einem Bericht von nd-aktuell soll außerdem die Möglichkeit entfallen, bis zu 40 Prozent ungenutzter Pflegesachleistungen in Alltagsunterstützung umzuwandeln. Ein früherer Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah vor, professionelle Angebote mit Zulassung als ambulante Betreuungseinrichtung künftig über das Sachleistungsbudget statt über das Sozialraumbudget abzurechnen. Ob diese Anbieterzuordnung in der nun beratenen Fassung unverändert enthalten ist, bleibt offen.
Nach nd-aktuell soll auch die klassische Verhinderungspflege durch ein vor allem für vollstationäre Kurzzeitpflege bestimmtes Überbrückungsbudget ersetzt werden. Höhere Punktgrenzen und häufigere Befristungen sollen den Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 erschweren. Bei Pflegegrad 1 widersprechen sich jedoch die Angaben: Das Medium berichtet vom Wegfall sämtlicher Leistungen ohne Bestandsschutz. Die Bundestagsfassung belegt lediglich den Ausschluss vom Sozialraumbudget und sieht stattdessen eine intensive Pflegebegleitung vor.
Auch die Beiträge sollen sich ändern: Der Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose soll ab 1. Januar um 0,3 Beitragspunkte auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Ab 2028 sollen Unternehmen auf Minijobs einen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent zahlen. Sämtliche Vorschläge können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.