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Pflegepolitik & Recht

Pflegereform: Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 soll entfallen

Der Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen.

Martin Weweler, Geschäftsführer der Katholischen Sozialstation St. Martin, warnt zudem vor fallabhängigen Einbußen von mehreren Hundert Euro im Monat und fordert eine breite öffentliche Debatte.

Pflegegrad 1 ohne Sozialraumbudget

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Erste Änderungen sollen am 1. Januar 2027 gelten; ab dem 1. Juli 2027 sollen Vorschläge der Pflegestrukturkommission umgesetzt werden.

Für Menschen mit Pflegegrad 1 sieht der Entwurf den vollständigen Wegfall des bisherigen Entlastungsbetrags von monatlich 131 Euro vor. Auf das geplante Sozialraumbudget, das in den Pflegegraden 2 bis 5 an die Stelle des Entlastungsbetrags treten soll, hätten sie keinen Anspruch. Betroffene könnten deshalb Unterstützung, die sie bislang über den Entlastungsbetrag finanziert haben, neu organisieren müssen.

Im Jahr 2025 beliefen sich die Ausgaben der sozialen und privaten Pflegeversicherung für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag finanziert wurden, auf rund 165 Millionen Euro.

Engere Vorgaben für das Sozialraumbudget

Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll das Sozialraumbudget von bisher 131 auf 175 Euro monatlich steigen. Für Pflegebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind 300 Euro im Monat vorgesehen.

Das Budget soll ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden können. Leistungen ambulanter Pflegedienste und der Tagespflege sollen daraus nicht mehr finanziert werden. Hauswirtschaftliche Hilfen benötigen nach den derzeitigen Plänen eine gesonderte Anerkennung. Für deren Anbieter könnte dies zusätzliche Anerkennungs- und Verwaltungsanforderungen mit sich bringen.

Auch Einzelhelferinnen und Einzelhelfer aus der Nachbarschaftshilfe können im Rahmen des geplanten Sozialraumbudgets anerkannt werden. Ab 2028 soll die Anerkennung nach bundeseinheitlichen Kriterien durch die Pflegekassen erfolgen.

Weweler warnt vor fallabhängigen Einbußen

Zugleich sieht der Entwurf höhere Pflegesachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 vor. Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet die Einführung der neuen Leistungsbudgets in seinen Erläuterungen als ausgabenneutral.

Weweler kritisiert jedoch die möglichen Folgen für einzelne Pflegearrangements. Nach seiner Einschätzung gleichen die höheren Pflegesachleistungen die engeren Verwendungsmöglichkeiten in vielen Fällen nicht aus. Je nach Fall könnten die Leistungen unter dem Strich um mehrere Hundert Euro im Monat sinken.

Neues Budget für Überbrückungssituationen

Auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen neu geordnet werden. Der derzeitige gemeinsame Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro soll in ein Überbrückungsbudget überführt werden.

Dieses Budget soll sowohl bei plötzlichen Pflegenotfällen als auch in sonstigen Überbrückungssituationen zur Verfügung stehen. Als Beispiele nennt der Entwurf den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall sowie eine geplante vorübergehende Abwesenheit der Hauptpflegeperson.

Nach den derzeitigen Plänen würden sich damit nicht nur Leistungshöhen ändern, sondern auch die Zwecke und Anbieter, für die Budgets eingesetzt werden können. Weweler fordert deshalb, die Auswirkungen der Neuordnung noch während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens breit öffentlich zu diskutieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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