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Pflegebudgets: VdK will gemeinsamen Jahresbetrag erhalten

Der Sozialverband VdK fordert deutliche Änderungen am Pflegeneuordnungsgesetz. Familien sollen weiterhin frei über die Vertretung bei der Pflege entscheiden können, Menschen mit Pflegegrad 1 Unterstützung erhalten und zum 1. Januar 2027 keine bisherigen Hilfen abrupt verlieren.

Ob eine Nachbarin für einen Pflegeeinsatz entschädigt werden kann, könnte künftig davon abhängen, ob im dafür vorgesehenen Budget noch Geld vorhanden ist. Ist dieser Topf ausgeschöpft, wären Mittel aus anderen Budgets dafür nicht nutzbar, berichtet das Portal EU-Schwerbehinderung. Für Familien könnte dies die Organisation einer Vertretung erschweren.

Das Bundeskabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Die zentralen Leistungen der häuslichen Pflege sollen dem Bericht zufolge in vier zweckgebundenen Budgets gebündelt und Anbieter unterschiedlichen Töpfen zugeordnet werden. Der VdK verlangt, diese Regelung im parlamentarischen Verfahren nachzubessern.

Bisher gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen dafür im Jahr 2026 nach Angaben der Linken im Bundestag insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Im Entwurf sollen Leistungen der bisherigen Verhinderungspflege dagegen über mehrere Budgets finanziert werden; einen eigenen Topf soll es nicht mehr geben. Der VdK fordert, den gemeinsamen Jahresbetrag zu bewahren und die Wahl der Vertretung weiterhin den Familien zu überlassen.

Kritik übt der Verband auch am geplanten Sozialraumbudget. Nicht verbrauchte Beträge sollen laut dem Bericht nicht mehr angespart und die Mittel nicht für Eigenanteile in der Tagespflege eingesetzt werden können. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen diese Leistungen nicht erhalten. Der VdK fordert dagegen ein vielseitig nutzbares, ansparbares Budget auch für diese Gruppe.

Mit Blick auf den 1. Januar 2027 verlangt der Verband zudem, dass niemand plötzlich Unterstützung verliert. Im parlamentarischen Verfahren steht damit die Frage im Mittelpunkt, ob die vorgesehenen Verwendungsgrenzen bestehen bleiben oder Pflegebedürftige mehr Wahl- und Ansparmöglichkeiten erhalten.

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