Vorgesehen sind Kürzungen bei Pflegegrad 1, zusätzliche Beitragsbelastungen und eine spätere Rückzahlung von Bundesdarlehen.
Das Bundeskabinett hatte dem Entwurf bereits am 30. September zugestimmt; seit dem 9. Oktober liegt er dem Bundesrat vor. Wie Tichys Einblick berichtet, bündelt das Vorhaben Einschnitte, Beitragsänderungen und Digitalisierungspläne. Es handelt sich weiterhin um einen Gesetzentwurf, nicht um geltendes Recht.
Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro entfallen. Bei ganzjährigem Anspruch entspricht das bis zu 1.572 Euro. Ein genauer Termin für die Streichung wird nicht genannt. Auch der Zuschuss zur vollstationären Pflege soll für neue Fälle wegfallen; wer ihn bereits erhält, soll Bestandsschutz haben. Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds sieht der Entwurf weiterhin vor.
Bei den Beiträgen sollen Kinderlose ab dem 1. Januar 2027 zusätzlich 0,3 Prozentpunkte zahlen; ihr Aufschlag stiege damit auf insgesamt 0,9 Prozentpunkte des Bruttogehalts und wäre allein von ihnen zu tragen. Tichys Einblick zufolge sollen Partner ab 2028 für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner 0,52 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens zahlen. Auch Arbeitgeber geringfügig Beschäftigter sollen dann einen Pflegeversicherungsbeitrag abführen.
Den finanziellen Druck beziffert das Bundesgesundheitsministerium so: Bei einem unveränderten Beitragssatz von 3,6 Prozent entstünde bis 2030 ein Defizit von 17,4 Milliarden Euro. Zugleich soll die Rückzahlung von 4,2 Milliarden Euro Bundesdarlehen vom ursprünglich vorgesehenen Zeitraum 2028 bis 2033 auf die Jahre 2035 bis 2039 verschoben werden.
Geplant ist außerdem ein digitales „Pflege-Cockpit“, in dem Daten Pflegebedürftiger zentral gespeichert und Angehörigen, Pflegeversicherung und Pflegeanbietern zugänglich gemacht werden sollen. Für die Digitalisierung von Langzeitpflegeeinrichtungen sind zwei Milliarden Euro vorgesehen: 1,6 Milliarden vom Bund und 400 Millionen von den Ländern.
Weitergehende Lösungen sollen später folgen. Die vom Kabinett eingesetzte Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, damit bis Juli 2027 weitere Reformen beschlossen werden können. Damit bleiben langfristige Entscheidungen über Pflege und Finanzierung zunächst offen.
