Für Gäste der Tagespflege könnte die geplante Neuregelung spürbare Folgen haben. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen sie grundsätzlich selbst. Der Entlastungsbetrag hilft häufig, diese Ausgaben zu finanzieren. Nach dem Entwurf dürfte das Sozialraumbudget dafür nicht mehr genutzt werden.
Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e.V.) befürchtet deshalb, dass Pflegebedürftige ihre Besuchstage reduzieren müssten. Bei knappen Renten könnten Betroffene nach Einschätzung einer vom bad zitierten Pflegedienstleitung ganz auf Tagespflege verzichten. Eine Rentnerin aus Thüringen befürchtet laut Gegen-Hartz.de bereits, dass sie sich die Tagespflege nicht mehr leisten kann.
Der bisherige Entlastungsbetrag beläuft sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auf bis zu 131 Euro im Monat. Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 soll er in ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich übergehen. Dieses soll ausschließlich auf niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgerichtet werden. Ambulante Pflegedienste sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sollen aus der bisherigen Verwendungsmöglichkeit herausfallen.
Auch Anbieter hauswirtschaftlicher Hilfen sehen Risiken. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt vor mehr als 50.000 Kündigungen bei Hauswirtschaftskräften. Der Verband stützt seine Prognose nach eigenen Angaben auf eine Befragung von mehr als 2.000 seiner Pflegedienste. Wie er die Gesamtzahl berechnet hat, wurde nicht veröffentlicht.
Der Sozialverband VdK kritisiert die geplante Zusammenlegung von Leistungen in Budgets grundsätzlich. Viele Pflegebedürftige müssten demnach eine funktionierende Versorgung umbauen und könnten dabei an Grenzen stoßen. Die Folgen hätten nach Einschätzung des Verbands vor allem pflegende Angehörige zu tragen.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen; viele Änderungen sind für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Die Reform ist noch nicht geltendes Recht und kann sich im weiteren Verfahren ändern. Wie viel Unterstützung das Sozialraumbudget bietet, hinge daher nicht allein von seiner Höhe ab, sondern ebenso davon, wofür Pflegebedürftige es einsetzen dürften.