Nach dem Entwurf dürfte das neue Sozialraumbudget jedoch nicht mehr für Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege eingesetzt werden.
Entlastungsbetrag deckt häufig Teile der Eigenanteile
Betroffen wären Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Tagespflege nutzen und den Entlastungsbetrag für ihre Eigenanteile einsetzen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Tagespflegegäste grundsätzlich selbst. Der derzeitige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro hilft häufig, diese Kosten zu finanzieren. Nach Angaben des bad nutzen viele Gäste den Betrag dafür.
Fällt diese Finanzierungsmöglichkeit weg, müssten Pflegebedürftige nach Befürchtung des Verbandes ihre Besuchstage reduzieren. Bei knappen Renten oder kleinen Haushaltseinkommen könnten Betroffene nach Einschätzung einer vom bad zitierten Pflegedienstleitung vollständig auf Tagespflege verzichten.
Bis zu 175 Euro für anerkannte Alltagsangebote
Nach dem Entwurf soll der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in ein Sozialraumbudget übergehen. Für Berechtigte ab dem vollendeten 25. Lebensjahr sind monatlich bis zu 175 Euro vorgesehen.
Das Sozialraumbudget wäre zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege dürften daraus nach dem Entwurf nicht bezahlt werden. Die Erhöhung von 131 auf bis zu 175 Euro würde diese Einschränkung des Verwendungszwecks nicht aufheben.
Anspruch auf Tages- und Nachtpflege bleibt bestehen
Der Entwurf schafft die Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nicht ab. Ihr eigenständiger Anspruch auf diese Leistungen bleibt bestehen. Die Warnung des bad richtet sich gegen die geplanten Änderungen bei der Finanzierung der selbst zu tragenden Kosten – nicht gegen eine Abschaffung der Tagespflegeleistung.
