Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes könnte diesen Diensten der Zugang zu der neuen Finanzierung entfallen.
Entlastungsbetrag soll in neues Budget übergehen
Der Gesetzentwurf sieht vor, den bisherigen Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in das Sozialraumbudget zu überführen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das neue Budget ausschließlich auf niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag ausgerichtet werden. Ambulante Pflegedienste sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sollen aus der bisherigen Verwendungsmöglichkeit herausfallen.
Das Sozialraumbudget soll grundsätzlich bis zu 175 Euro monatlich betragen. Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr sind bis zu 300 Euro im Monat vorgesehen. Der bisherige Entlastungsbetrag beträgt nach Angaben des Ministeriums bis zu 131 Euro monatlich.
Verbände wollen bestehende Strukturen erhalten
Die Forderung der beiden Organisationen bezieht sich ausdrücklich auf bestehende Dienste mit Versorgungsvertrag. Nach ihrer Darstellung sollen bewährte Strukturen weiterentwickelt werden, statt zusätzliche organisatorische Grenzen zu schaffen.
In vielen ambulanten Pflegediensten gehören hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung und Begleitung zum Versorgungsalltag. Christoph Becker, Vorstandsvorsitzender des Caritasverbandes in Südwestfalen, warnt davor, diese Leistungen allein als Haushaltshilfe zu betrachten. Für ein möglichst langes Leben zu Hause brauche es verlässliche Angebote statt zusätzlicher Hürden, sagt Becker.
Warnung vor Personal- und Angebotsabbau
Eine veränderte Finanzierung könne dazu führen, dass ambulante Dienste Mitarbeitende verlieren oder Angebote reduzieren müssten. Matthias Vitt, Vorstandsmitglied des Caritasverbandes in Südwestfalen, warnt vor möglichen Folgen für die Region: Wenn viele Pflegedienste jeweils einige Mitarbeitende verlören, könne der Schaden für die Versorgung in Südwestfalen in der Summe erheblich sein.
