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Finanzen & Pflegeversicherung

Pflegebeitrag für zuschlagspflichtige Kinderlose soll auf 4,5 Prozent steigen

Zuschlagspflichtige Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung sollen ab 1. Januar 2027 insgesamt 4,5 statt 4,2 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag zahlen.

Zeichnung: Ein Staatssekretär mit oranger Krawatte arbeitet als Schneider. Die Tasche eines Jacketts mit der Aufschrift „Arbeitgeber 1,8 %“ ist zugenäht, die Tasche am Jackett „Kinderlose 4,2 → 4,5 %“ ist ausgebeult. Er zeigt darauf und sagt: „Nur diese Tasche ist dehnbar.“

Das Bundeskabinett hat am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, der den Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,9 Beitragssatzpunkte anheben soll; die Bundesregierung erwartet dadurch rund 3,3 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen.

Der Arbeitgeberanteil soll unverändert bei 1,8 Prozent bleiben. Damit müssten die betroffenen Versicherten die Erhöhung um 0,3 Beitragssatzpunkte allein tragen. Eltern mit einem Kind sollen insgesamt 3,6 Prozent zahlen; bei Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern soll sich der Arbeitnehmeranteil durch weitere Abschläge verringern.

Den zusätzlichen Pflegeversicherungsbeitrag für zuschlagspflichtige Kinderlose gibt es seit 2005. Er geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2001 zurück: Eltern und Kinderlose dürfen demnach in der sozialen Pflegeversicherung nicht einfach gleichbehandelt werden, weil auch die Erziehung von Kindern zur langfristigen Stabilität der Versicherung beiträgt. Eine bestimmte Höhe des Kinderlosenzuschlags gab das Gericht jedoch nicht vor.

Die Anhebung ist Teil eines Maßnahmenpakets auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, das in einem ersten Schritt zur Stabilisierung der Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung beitragen soll.

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