altenpflege.de / magazin

Nachrichten aus Pflege, Politik und Praxis

Pflegepolitik & Recht

AfD-Antrag: Bund soll beitragsfremde Entnahmen der Pflegeversicherung erstatten

Die AfD-Fraktion fordert eine strukturelle Reform der sozialen Pflegeversicherung. Beitragsfremde Entnahmen sollen vollständig durch einen dynamisierten Bundeszuschuss erstattet, „versicherungsfremde Leistungen“ im SGB XI rechtsverbindlich definiert und die Entnahmen jährlich ausgewiesen werden.

Der Antrag wird nach seiner ersten Beratung in den Ausschüssen weiterbehandelt; über eine Umsetzung ist noch nicht entschieden.

Weitere Beratung im Gesundheitsausschuss

Der Bundestag beriet den AfD-Antrag „Pflegeversicherung strukturell reformieren – Pflege finanzieren anstatt Familien belasten“ (21/8553) erstmals am 15. Oktober 2026. Anschließend überwies er ihn zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Definition und Transparenzbericht gefordert

Nach dem Antrag soll das SGB XI um eine rechtsverbindliche Definition von „versicherungsfremden Leistungen“ ergänzt werden. Zudem soll der Bundestag jährlich einen Transparenzbericht über alle beitragsfremden Entnahmen erhalten. Diese Entnahmen will die Fraktion vollständig durch einen dynamisierten Bundeszuschuss erstatten lassen.

Die gesetzliche Definition und der Bericht könnten nachvollziehbarer machen, welche Ausgaben nach Auffassung der AfD-Fraktion nicht aus Beiträgen zur Pflegeversicherung finanziert werden sollen.

Bundesmittel für die soziale Absicherung von Pflegepersonen

Der Antrag fordert außerdem, die Regelungen zur sozialen Absicherung von Pflegepersonen nach § 44 SGB XI beizubehalten. Insbesondere die Rentenversicherung soll dauerhaft aus Bundesmitteln finanziert werden.

Auch die Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt soll nach dem Willen der Fraktion dauerhaft bestehen bleiben. Die AfD bezeichnet sie als Garant für die finanzielle Planungssicherheit der arbeitenden Mitte.

AfD verweist auf Belastung der Kommunen

Zur Begründung erklärt die AfD-Fraktion, Beitragsmittel würden für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet. Dies führe nach ihrer Darstellung dazu, dass der Bund die Kommunen systematisch finanziell in Mithaftung nehme.

Die Fraktion führt dies darauf zurück, dass die gedeckelten Leistungen nach dem SGB XI nicht ausreichten. Deshalb müssten die Kommunen nach ihrer Darstellung im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII einspringen.

Quellen und weiterführende Informationen

Kommentare (0)

Lesen kann jeder, kommentieren können angemeldete Mitglieder der altenpflege.de. Jeder Kommentar wird vor der Veröffentlichung automatisch geprüft, Links werden entfernt. Bitte beachte die Kommentarrichtlinien.

Zum Kommentieren bitte anmelden oder kostenlos registrieren.

Noch keine Kommentare. Schreibe den ersten.

Mehr zum Thema

Pflegepolitik & Recht

Geplante höhere Pflegegrad-Schwellen: Linke rät zu Antrag noch 2026

Die Linke im Bundestag ruft Menschen mit Pflegebedarf dazu auf, bis Ende 2026 einen Pflegegrad zu beantragen. Nach ihrer Darstellung sollen Anträge, die noch in diesem Jahr eingehen, nach der bisherigen Rechtslage bewertet werden.

16. Oktober 2026 · Portal Sozialpolitik, Bundesministerium für Gesundheit, www.dielinkebt.de

Pflegepolitik & Recht

Bundestag beschließt Notfallreform: 116117 soll mit 112 vernetzt werden

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen beschlossen. Die 116117 soll zur Akutleitstelle ausgebaut und eng mit den Rettungsleitstellen unter 112 vernetzt werden.

15. Oktober 2026 · aerzteblatt.de, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Gesundheit