Der Antrag wird nach seiner ersten Beratung in den Ausschüssen weiterbehandelt; über eine Umsetzung ist noch nicht entschieden.
Weitere Beratung im Gesundheitsausschuss
Der Bundestag beriet den AfD-Antrag „Pflegeversicherung strukturell reformieren – Pflege finanzieren anstatt Familien belasten“ (21/8553) erstmals am 15. Oktober 2026. Anschließend überwies er ihn zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.
Definition und Transparenzbericht gefordert
Nach dem Antrag soll das SGB XI um eine rechtsverbindliche Definition von „versicherungsfremden Leistungen“ ergänzt werden. Zudem soll der Bundestag jährlich einen Transparenzbericht über alle beitragsfremden Entnahmen erhalten. Diese Entnahmen will die Fraktion vollständig durch einen dynamisierten Bundeszuschuss erstatten lassen.
Die gesetzliche Definition und der Bericht könnten nachvollziehbarer machen, welche Ausgaben nach Auffassung der AfD-Fraktion nicht aus Beiträgen zur Pflegeversicherung finanziert werden sollen.
Bundesmittel für die soziale Absicherung von Pflegepersonen
Der Antrag fordert außerdem, die Regelungen zur sozialen Absicherung von Pflegepersonen nach § 44 SGB XI beizubehalten. Insbesondere die Rentenversicherung soll dauerhaft aus Bundesmitteln finanziert werden.
Auch die Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt soll nach dem Willen der Fraktion dauerhaft bestehen bleiben. Die AfD bezeichnet sie als Garant für die finanzielle Planungssicherheit der arbeitenden Mitte.
AfD verweist auf Belastung der Kommunen
Zur Begründung erklärt die AfD-Fraktion, Beitragsmittel würden für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet. Dies führe nach ihrer Darstellung dazu, dass der Bund die Kommunen systematisch finanziell in Mithaftung nehme.
Die Fraktion führt dies darauf zurück, dass die gedeckelten Leistungen nach dem SGB XI nicht ausreichten. Deshalb müssten die Kommunen nach ihrer Darstellung im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII einspringen.
