Einbezogen werden auch sechs Anträge von AfD, Grünen und Linken, die teilweise weiter reichen und Struktur sowie Finanzierung der defizitären Sozialen Pflegeversicherung betreffen.
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung auf eine stabilere finanzielle Grundlage stellen. Ihr Entwurf sieht geringere Ausgaben und höhere Einnahmen vor, um ab 2027 die Beiträge zu stabilisieren und ein erwartetes Defizit in Milliardenhöhe auszugleichen.
Auch die Versorgung soll neu geordnet werden. Bestimmte Einzelleistungen sollen zu drei Budgets gebündelt werden; eines davon wäre für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste nutzbar. Das Leistungsrecht soll dadurch übersichtlicher und weniger bürokratisch werden.
Für Pflegebedürftige sind vor allem zwei geplante Änderungen bedeutsam: In Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag entfallen und im Gegenzug eine Pflegebegleitung als fachliche Unterstützung in der häuslichen Pflege eingeführt werden. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, ist offen. Zudem sollen die Voraussetzungen für einen Pflegegrad leicht steigen. Für neue Antragsteller könnte der Zugang dadurch schwieriger werden; bereits eingestufte Menschen sollen Bestandsschutz erhalten.
Die Anhörung reicht damit über die Einzelheiten des Regierungsentwurfs hinaus. AfD, Grüne und Linke haben jeweils zwei Anträge vorgelegt; der Bundestag ordnet sie teilweise als weitergehend ein. Die zentralen Forderungen aller sechs Anträge nennt die Ausschussmitteilung allerdings nicht im Einzelnen. Zunächst wird der Regierungsentwurf am Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten.