Für Pflegegrad 1 geht es um derzeit 131 Euro monatlich für Alltagshilfen.
Der Bundestag berät an diesem Donnerstag den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung beschlossen und ihm zur Beschlussfassung vorgelegt hat. Borchardt (CDU/CSU) begründet den Ansatz damit, Leistungen nicht mehr nach dem Gießkannenprinzip auszuschütten. Ziel sei eine zielgenauere Pflege statt immer mehr Geld.
Nach den Plänen sollen ab 2027 neue Budgets für die Pflegegrade gelten. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen keinen Zugang zum vorgesehenen Sozialraumbudget erhalten, das an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags treten soll. Damit soll für sie das Geld für Alltagshilfen entfallen.
Borchardt sagte zugleich, bei der zielgenaueren Ausrichtung müsse in den Beratungen noch nachjustiert werden. Konkret versprach sie Nachbesserungen bei Alltagshilfen und Sozialraumbudget. Übergangsfristen seien wichtig, es dürfe keine „Abrisskanten“ geben. Wie die Änderungen aussehen sollen, bleibt offen.
Der Entwurf sieht außerdem einen neuen Anspruch auf fachliche Unterstützung in der häuslichen Pflege vor, die sogenannte Pflegebegleitung. Pflegedienste und Betroffene stehen wegen der neuen Regelungen vor großen Umstellungen. Schuch bezeichnete das Gesetz im NDR als reines Sparpaket und erwartet eine Verschlechterung für Pflegebedürftige. Ob Borchardts Nachbesserungen den geplanten Ausschluss von Pflegegrad 1 verändern, ist weiterhin offen.