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Pflegepolitik & Recht

bpa fordert Korrekturen am Pflegegesetz und warnt vor mehr als 50.000 Jobverlusten

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) verlangt Änderungen am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz: Ambulante Dienste und Tagespflegen sollen Zugang zum Sozialraumbudget behalten, ihre Beratungsstrukturen bewahrt und unterschiedliche Regeln zur Finanzierung höherer Löhne korrigiert werden.

Andernfalls drohten laut bpa-Präsident Bernd Meurer noch vor Weihnachten mehr als 50.000 Arbeitsplatzverluste.

„Die Abgeordneten haben jetzt die Chance, die Versorgung zu retten, bevor dieses Gesetz sie beschädigt“, sagte Meurer. Er forderte sie auf, aus seiner Sicht bestehende Fehlplanungen der Bundesregierung zu korrigieren. Das Kabinett hatte am 30. September über den Entwurf beschlossen; mit den Bundestagsberatungen ist seine Ausgestaltung noch politisch offen.

Beim Sozialraumbudget geht es um Geld für Unterstützungsleistungen im Alltag. In den Pflegegraden 2 bis 5 soll der bisherige Entlastungsbetrag darin aufgehen; vorgesehen sind bis zu 175 Euro monatlich. Das Budget soll für anerkannte Angebote genutzt werden. Ambulante Pflegedienste sowie Tages- und Nachtpflege sollen jedoch aus der bisherigen Verwendungsmöglichkeit herausfallen. Damit kann sich für Pflegebedürftige ändern, welche Anbieter sie über diesen Betrag nutzen können.

Zweiter Streitpunkt ist die Pflegebegleitung. Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt sie als neue, intensivere Unterstützung: Professionelle Begleitpersonen sollen Familien beim Aufbau eines Versorgungsnetzes, bei bürokratischen Hindernissen und gegen Überlastung helfen. Meurer hält dagegen, die Pflegebegleitung zerschlage die Beratungsstrukturen der Dienste. Welche bestehenden Leistungen durch welche neuen Zuständigkeiten verdrängt würden, bleibt offen.

Beim dritten Punkt geht es um Personalkosten. Der bpa kritisiert unterschiedliche Regeln für die Refinanzierung von Lohnsteigerungen. Nach einer Auswertung der bpa Servicegesellschaft mbH sollen Steigerungen in neuen Vergütungsvereinbarungen von 2027 bis 2030 nur bis zu einer festgelegten Veränderungsrate anerkannt werden; für 2027 werden 3,42 Prozent genannt. Für tarifgebundene Einrichtungen gilt die Entlohnung dagegen weiterhin als wirtschaftlich. Meurer fordert, die aus seiner Sicht entstehende Wettbewerbsverzerrung zu streichen.

Die Arbeitsplatzwarnung ist bislang eine Verbandsprognose: Wie der bpa die Zahl von mehr als 50.000 herleitet und auf welche Beschäftigtengruppen sie sich verteilt, bleibt offen.

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