Die geplante kontinuierliche Pflegebegleitung unterstützt der Deutsche Pflegerat (DPR) grundsätzlich. Seine Forderung zielt jedoch über eine bloße Beteiligung hinaus: Pflegefachpersonen sollen bei Bedarfserhebung, Pflegeplanung und Fallsteuerung eine zentrale Rolle erhalten.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung weist der Pflegebegleitung bereits ein breites Aufgabenpaket zu. Dazu gehören die Ermittlung des relevanten Bedarfs, ein individueller Versorgungsplan unter Einbeziehung von Angehörigen und Umfeld, die Erschließung passender Hilfen sowie bei Bedarf deren Monitoring. Pflegekassen können die Pflegebegleitung ganz oder teilweise auf Dritte übertragen und sollen entsprechend qualifizierte Pflegebegleitpersonen einsetzen. Empfehlungen zu deren Anzahl, Qualifikation und Fortbildung sowie Richtlinien zur Umsetzung sind bis zum 30. September 2027 vorgesehen.
Nach Auffassung des DPR drohen ohne eine eindeutige Zuordnung der pflegefachlichen Verantwortung Doppelstrukturen, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Versorgungslücken. Der Verband beschreibt damit mögliche Risiken, keine bereits eingetretenen Folgen. Für Pflegefachpersonen könnte eine ausdrückliche Regelung zugleich klarer festlegen, welche Verantwortung sie bei Bedarfserhebung, Pflegeplanung und Fallsteuerung übernehmen.
Der Deutsche Bundestag berät den Entwurf am Donnerstag in erster Lesung. Für Betroffene würde die neue Pflegebegleitung nach dem derzeitigen Entwurf jedoch erst ab dem 1. Januar 2029 gelten. Bis zum 31. Dezember 2028 soll der bisherige Beratungsbesuch fortgeführt werden.
