Nach geltendem Recht zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 in vollstationärer Versorgung monatlich 131 Euro. Würde der Entwurf umgesetzt, bekäme diesen Zuschuss nur weiter, wer ihn bereits 2026 bezogen hat. Wer ab 2027 mit Pflegegrad 1 neu ins Heim zieht, erhielte dafür kein Geld mehr von der Pflegekasse – monatlich wären das 131 Euro weniger.
Für betroffene neue Heimbewohner könnte damit die selbst zu tragende Belastung steigen. Diese ist bereits hoch: Im ersten Heimjahr zahlen Pflegebedürftige nach einer Auswertung des Verbands der Ersatzkassen durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat aus eigener Tasche.
Eine amtliche Zahl gibt es nur zum bisherigen Bestand: Im Jahresdurchschnitt 2025 wies die soziale Pflegeversicherung 2.242 Menschen mit Pflegegrad 1 in vollstationärer Pflege aus. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, wie viele Menschen ab 2027 neu einziehen und vom Wegfall des Zuschusses betroffen wären.
Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September beschlossen. Als Termin der ersten Bundestagsberatung wird aktuell der 5. November genannt; ein früherer Fahrplan des AOK-Bundesverbands hatte den 6. November vorgesehen. Warum die Angaben voneinander abweichen, ist offen. Die Schlussabstimmung im Bundestag ist für Dezember geplant, danach befasst sich der Bundesrat mit dem Entwurf. Bis zu einer Verkündung gilt weiterhin der bisherige Anspruch auf 131 Euro.