November in erster Lesung beraten hat – ohne feste Obergrenze für Heim-Eigenanteile.
Für Bewohner trifft der Entwurf auf eine bereits hohe Belastung: Seit Juli 2026 zahlen sie im ersten Heimjahr durchschnittlich 3.364 Euro monatlich selbst, wie der Verband der Ersatzkassen ermittelt hat. Die Pflegeversicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Die Pflegekasse bezuschusst den pflegebedingten Anteil; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen die Bewohner vollständig.
Statt eines Deckels setzt der Entwurf auf eine spätere Dynamisierung. Die Erhöhung 2028 soll ausfallen. Ab dem 1. Januar 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich nach der durchschnittlichen Kerninflationsrate der drei vorherigen Kalenderjahre angepasst werden. Damit soll der Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile begrenzt werden; eine verlässliche persönliche Entlastung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
Die geltenden Zuschläge auf den pflegebedingten Anteil steigen mit der Wohndauer: von 15 Prozent im ersten Jahr über 30 und 50 Prozent auf 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Eine im Referentenentwurf vom Juni vorgesehene Streckung dieser Stufen steht nach einer Auswertung der Beratungsgesellschaft ETL nicht mehr im Kabinettsentwurf. Ob die am 5. November beratene Fassung die Bezugszeiten ebenfalls unverändert lässt, ist noch nicht abschließend geklärt.
Reichen Rente, Ersparnisse und sonstige Einkünfte nicht für den Heimplatz, zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege. Bei Kindern darf es grundsätzlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro Rückgriff nehmen. Für Ehepartner gilt diese Grenze nicht; ihr Einkommen und Vermögen werden grundsätzlich berücksichtigt.
Der Entwurf soll die Pflegeversicherung ab 2027 finanziell stabilisieren; ab 2028 werden Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe erwartet. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen: Gesundheitsausschuss und Bundesrat beraten weiter.

