DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisiert die geplante Anhebung als diskriminierend: Die zusätzliche Belastung müssten die Versicherten nach ihrer Darstellung ohne Beteiligung der Arbeitgeber tragen.
Beitrag für Kinderlose soll auf 4,5 Prozent steigen
Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Er sieht vor, den Zuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte anzuheben.
Der allgemeine Beitrag soll unverändert bei 3,6 Prozent bleiben und paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten getragen werden. Der Gesamtbeitrag für Kinderlose soll von 4,2 auf 4,5 Prozent des Bruttolohns steigen. Für Versicherte mit Kindern nennt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, einen Beitrag von 3,6 Prozent.
Kritik an fehlender Arbeitgeberbeteiligung
Piel hält die geplante Regelung für diskriminierend, weil Kinderlose unabhängig von den Gründen ihrer Kinderlosigkeit zusätzlich zur Kasse gebeten würden. Die höheren Beiträge müssten die Betroffenen nach ihrer Darstellung allein tragen; die Arbeitgeber beteiligten sich daran nicht.
Angela Hermann, Mitglied des Bundesvorstands des LSVD+ Verbands Queere Vielfalt, weist darauf hin, dass die Anhebung auch Menschen trifft, die keine Kinder bekommen können oder deren Möglichkeiten zur Familiengründung erheblich eingeschränkt sind.
Befürworter höherer Beiträge für Kinderlose argumentieren dagegen, Eltern sollten wegen ihrer Erziehungsleistung und ihres Beitrags zum Erhalt der Sozialsysteme entlastet werden.
Mehreinnahmen von zunächst 3,3 Milliarden Euro erwartet
Storm beziffert die Belastung Kinderloser durch die Reform auf 3,3 Milliarden Euro pro Jahr. Nach einem Bericht von RTL/dpa werden durch den Gesetzentwurf zunächst Mehreinnahmen in gleicher Höhe erwartet. Dadurch könnten ursprünglich geplante Einschnitte entfallen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bezeichnete den Kabinettsbeschluss als ersten wichtigen Schritt. Dieser reiche jedoch nicht aus, um die Pflegeversicherung für die 2030er-Jahre zu stabilisieren. Eine tiefer greifende Reform hat die Bundesregierung auf 2027 verschoben.
