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Pflegepolitik & Recht

Diakonie fordert neues Budget auch für Pflegedienste und Tagespflege

Ambulante Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen sollen nach dem Willen der Diakonie Deutschland Zugang zum geplanten Sozialraumbudget erhalten, das für Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen ist.

Zur ersten Bundestagslesung fordert Präsident Rüdiger Schuch außerdem, Beratung, Schulung und Begleitung gesetzlich bei den Pflegediensten zu sichern.

Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Schuch warnt deshalb vor einer Schwächung der ambulanten Strukturen. Er wirft der Bundesregierung vor: „Die Bundesregierung hat eine nachhaltige Pflegereform versprochen, liefert aber ein Sparpaket, das bewährte Pflegestrukturen gefährdet und die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Stich lässt“.

Das Sozialraumbudget soll nach dem Entwurf ausschließlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums fallen ambulante Pflegedienste sowie Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege aus der bisherigen Verwendungsmöglichkeit heraus. Pflegebedürftige dürften das Budget nach Darstellung der Diakonie damit nicht mehr für Alltagshilfe und Begleitung im Haushalt durch Pflegedienste nutzen. Schuch fordert deshalb, es für ambulante Dienste und Tagespflegeeinrichtungen zu öffnen. Offen ist, ob diese Anbieter über eine zusätzliche Anerkennung dennoch Zugang erhalten könnten.

Auch bei der neuen Pflegebegleitung sieht die Diakonie Änderungsbedarf. Der Entwurf will zum 1. Januar 2029 für Pflegebedürftige aller Pflegegrade zu Hause einen Anspruch auf präventionsorientierte, fachliche Begleitung und Unterstützung schaffen. Darin sollen die bisherige Pflegeberatung, Beratung in der eigenen Häuslichkeit und Schulung dort in veränderter Form zusammengeführt werden.

Schuch verlangt, Beratung, Schulung und Begleitung nicht aus den Pflegediensten herauszulösen; diese müssten gesetzlich verankerte Anbieter bleiben. Aus den vorliegenden Angaben zum Entwurf geht jedoch nicht abschließend hervor, welche Personen und Einrichtungen die Pflegebegleitung anbieten dürfen und welche Rolle zugelassene ambulante Pflegedienste ausdrücklich erhalten.

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