Andernfalls könnten nach seiner Schätzung durchschnittlich rund sechs Arbeitsplätze je Dienst gefährdet sein.
Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 soll der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro ab dem 1. Januar 2027 durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro ersetzt werden. Der bisherige Betrag kann auch für Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Das neue Budget soll dagegen anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag vorbehalten sein.
Für bestehende ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag liegt darin das Problem: Ihre Zulassung nach Paragraf 72 SGB XI schließt laut Entwurf die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag aus. Damit könnte für sie die bisherige Möglichkeit entfallen, bestimmte Leistungen über das Budget abzurechnen. Die Diakonie RWL verlangt deshalb, dass ambulante Dienste diese Leistungen weiterhin erbringen und abrechnen dürfen.
Die Arbeitsplatzwarnung beruht auf Berechnungen anhand einer Befragung der Diakonie RWL und beschreibt ausdrücklich einen schlimmsten Fall. Offen ist, wie viele Dienste wann und in welchem Gebiet befragt wurden, wie die gefährdeten Stellen ermittelt wurden und wie daraus der Durchschnitt von rund sechs Arbeitsplätzen entstand.
„Das Sozialraumbudget geht zu Lasten der Pflegebedürftigen und zerstört etablierte Versorgungsstrukturen“, sagte Diakonie-RWL-Vorstand Christian Heine-Göttelmann. Hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuung durch Pflegedienste könnten nach Einschätzung des Verbands dazu beitragen, dass Pflegebedürftige länger selbstständig zu Hause leben, und zugleich Angehörige entlasten.
Beschlossen ist der Ausschluss noch nicht. Die CDU/CSU-Abgeordnete Simone Borchardt versprach in der Bundestagsdebatte Nachbesserungen beim Sozialraumbudget und bei den Alltagshilfen. Die weiteren Beratungen führt federführend der Gesundheitsausschuss. Ob bestehende ambulante Pflegedienste danach auf das Budget zugreifen können, bleibt offen.

