Auch ein bisheriger Finanzierungsweg für Fahrten zur Tagespflege könnte wegfallen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der Höchstbetrag steigen; Pflegegrad 1 wäre ausgeschlossen.
Das geplante Sozialraumbudget soll laut Gesundheitsministerium bei den Pflegegraden 2 bis 5 den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Statt derzeit bis zu 131 Euro wären monatlich bis zu 175 Euro vorgesehen – 44 Euro mehr. Nutzen lassen soll sich das Geld für anerkannte Alltagshilfen, darunter Nachbarschaftshilfe. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen jedoch keinen Zugriff erhalten; derzeit steht der Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege in allen Pflegegraden zur Verfügung.
Nach Darstellung der Caritas entfällt im Gesetzentwurf die bisherige Möglichkeit, nach der ambulante Pflegedienste niedrigschwellige Hilfen zur Alltagsbewältigung anbieten dürfen. Dazu zählen etwa Begleitungen zu Arztpraxen und Ämtern, Einkäufe oder Wohnungsputz. Für pflegende Angehörige könnte dadurch zusätzlicher Aufwand entstehen.
Eine weitere Lücke sieht der Verband bei der Tagespflege. Fahrten dorthin und zurück wurden bislang vielfach aus dem Entlastungsbetrag bezahlt. Fällt diese Finanzierung weg, könnten sich viele Menschen die Tagespflege nicht mehr leisten, warnt die Caritas. Ob solche Fahrdienste künftig aus dem Sozialraumbudget bezahlt werden können, ist noch offen.
Die Neuregelung gilt noch nicht. Für den 5. November war die erste Beratung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag angesetzt. Simone Borchardt (CDU/CSU) hat Nachbesserungen bei Alltagshilfen und Sozialraumbudget versprochen. Das Budget soll ab 1. Januar 2027 gelten; bis Änderungen tatsächlich in Kraft treten, bestehen die bisherigen Leistungsansprüche fort.
