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Pflegereform: Pflegedienste schreiben Betroffene vor Bundestagsentscheidung an

Einige Pflegebedürftige in Niedersachsen haben bereits Schreiben ihrer ambulanten Pflegedienste zu geplanten Änderungen der hauswirtschaftlichen Versorgung erhalten.

Nach einem Bericht von Rundblick Niedersachsen protestiert die Diakonie gegen mögliche Folgen. Diakonie Deutschland erwartet weniger Unterstützung im Pflegealltag – obwohl der Bundestag über das Gesetz noch nicht entschieden hat.

Was genau in den niedersächsischen Schreiben steht, ist offen. Ungeklärt ist, ob sie nur mögliche Gesetzesänderungen erläutern oder bereits konkrete Änderungen, Preise, Kündigungen oder Fristen ankündigen. Solche Schreiben können den Eindruck erwecken, die Pläne seien bereits beschlossen. Unklar bleibt zudem, welche Gliederung oder Einrichtung der Diakonie den Protest trägt und welche konkrete Änderung sie verlangt.

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll mehrere bisherige Leistungen der häuslichen Pflege durch neue Budgets ersetzen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll ab Pflegegrad 2 für Unterstützung im Alltag ein Sozialraumbudget an die Stelle des bisherigen Entlastungsbetrags treten. Damit sollen anerkannte Angebote finanziert werden, darunter von Pflegekassen anerkannte Einzelhelfende in der Nachbarschaftshilfe.

Nach Darstellung von Diakonie Deutschland soll dieses Sozialraumbudget jedoch nicht mehr für Alltagshilfen und Betreuung durch ambulante Pflegedienste eingesetzt werden können. Betroffene könnten diese Unterstützung dann nicht mehr über diesen Weg finanzieren; für Pflegedienste könnte sich die Abrechnung ändern. Die Änderungen sollen Pflegebedürftigen ein möglichst langes Leben zu Hause ermöglichen. Die Diakonie erwartet dagegen weniger Unterstützung und Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige.

Nach Angaben von carevor9.de soll der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro zum 1. Januar 2027 entfallen. Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK) hat bereits zwei Musterschreiben bereitgestellt: eines für Pflegegrad 1 zum geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags und eines für die Pflegegrade 2 bis 5 zu Änderungen beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege. Entscheidend bleibt jedoch: Eine endgültige Änderung des Leistungsrechts ist noch nicht eingetreten.

Quellen und weiterführende Informationen

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