Anlass sind die im noch nicht verabschiedeten Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehenen höheren Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3.
Antragseingang soll maßgeblich sein
Nach Darstellung der Linken entscheidet der Zeitpunkt des Antragseingangs darüber, nach welchen Regeln die Einstufung erfolgt. Wer noch 2026 einen Pflegegrad beantragt, werde demnach nach den bisherigen Vorgaben eingestuft. Diese Einstufung bleibe bis zur nächsten Begutachtung erhalten.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die bei der zuständigen Krankenkasse angegliedert ist. Nach Angaben der Linken genügt ein kurzer formloser Brief.
Der Aufruf erfolgt während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens. Das Bundeskabinett beschloss am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes. Der Bundestag soll das Gesetz bis Ende 2026 verabschieden; als Inkrafttreten ist der 1. Januar 2027 vorgesehen. Die geplanten Änderungen setzen voraus, dass der Entwurf entsprechend verabschiedet wird.
Höhere Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 vorgesehen
Laut einer Übersicht des Portals Sozialpolitik soll der Punktebereich für Pflegegrad 1 von derzeit 12,5 bis unter 27 Punkten auf 15 bis unter 30 Punkte steigen. Für Pflegegrad 2 sind künftig 30 bis unter 50 Punkte statt 27 bis unter 47,5 Punkten vorgesehen. Bei Pflegegrad 3 soll sich der Bereich von 47,5 bis unter 70 Punkten auf 50 bis unter 70 Punkte verschieben.
Damit würde die untere Schwelle im vorgesehenen neuen System bei Pflegegrad 1 um 2,5 Punkte, bei Pflegegrad 2 um drei Punkte und bei Pflegegrad 3 um 2,5 Punkte steigen. Die Bereiche für Pflegegrad 4 mit 70 bis unter 90 Punkten und für Pflegegrad 5 mit 90 bis 100 Punkten sollen unverändert bleiben.
Das Bundesgesundheitsministerium bezeichnet die geplante Änderung als leichte Anhebung und verweist auf wissenschaftlich empfohlene Schwellenwerte aus dem Jahr 2013. Die Linke bewertet sie dagegen als deutliche Verschärfung. Nach ihrer Darstellung müssten Menschen künftig stärkere Einschränkungen ihrer Selbstständigkeit nachweisen, um denselben Pflegegrad wie heute zu erhalten. Für Menschen mit bislang nicht anerkanntem Pflegebedarf könnte der Zeitpunkt des Antrags deshalb relevant werden.
Besitzstandsschutz für bereits Eingestufte
Für bereits eingestufte Pflegebedürftige stellt das Bundesgesundheitsministerium im Rahmen der geplanten Änderung einen umfassenden Besitzstandsschutz in Aussicht. Niemand soll allein wegen der neuen Schwellenwerte seinen bereits anerkannten Pflegegrad verlieren.
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren und zugleich die Versorgung verbessern. Für 2027 prognostiziert das Bundesgesundheitsministerium nach geltendem Recht ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro.
