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Pflegepolitik & Recht

Gesundheitsminister Linnemann will Pflegereform nachbessern und am Einsparvolumen festhalten

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat bei der ersten Bundestagsdebatte Änderungen am geplanten Pflegeneuordnungsgesetz angekündigt. Betroffene sollen bei der Umstellung von Leistungen wie der Verhinderungspflege nicht überfordert werden.

Welche Regeln geändert werden, ist aber offen; am geplanten Einsparvolumen hält der Minister fest.

„Wir wollen das Gesetz nachbessern“, sagte Linnemann. Gespräche über Änderungen liefen bereits mit den Koalitionsfraktionen. Nach bisheriger Planung soll die Reform zum Jahreswechsel in Kraft treten. Zugleich verwies der Minister auf die weiter steigenden Ausgaben der Pflegeversicherung.

Was praktisch auf dem Spiel steht, zeigt der Entwurf: Die Voraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen erhöht werden. Für Menschen, die bereits in einen Pflegegrad eingestuft sind, ist allerdings Bestandsschutz vorgesehen. Ihre unmittelbare Betroffenheit durch strengere Zugangsvoraussetzungen wäre damit begrenzt – sofern diese Regelung unverändert bleibt.

Auch die häusliche Pflege soll neu geordnet werden. Bestimmte Einzelleistungen sollen in ein ambulantes Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget und ein Sozialraumbudget eingehen. Das Pflegegeld wäre Teil des Entlastungsbudgets, über dessen Verwendung Pflegebedürftige selbst entscheiden sollen. Das Sachleistungsbudget wäre für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste nutzbar. Ein Überbrückungsbudget ist für Notfälle vorgesehen, etwa beim krankheitsbedingten Ausfall pflegender Angehöriger.

Darüber hinaus soll die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt und der Beitragsaufschlag für Kinderlose erhöht werden. Linnemann sagte zugleich, Betroffene dürften bei der konkreten Leistungsumstellung, etwa bei der Verhinderungspflege, nicht überfordert werden.

Welche Vorschriften die Koalitionsfraktionen dafür tatsächlich ändern wollen, ist bislang offen. Der Entwurf befindet sich weiter im parlamentarischen Verfahren; der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat für den 25. November eine Expertenanhörung angesetzt. Für die weitere Bewertung kommt es darauf an, wie Belastungen bei der Umstellung vermieden werden sollen, ohne das Einsparziel aufzugeben.

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