Bei der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag sagte Linnemann: „Wir wollen das Gesetz nachbessern, die Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird.“ Wie die FAZ berichtet, stimmen Union und SPD noch über die Verhinderungspflege ab. Konkrete neue Regeln stehen deshalb nicht fest.
Für Betroffene geht es um einen deutlich unterschiedlichen finanziellen Spielraum: Der bisherige Entwurf wollte die Verhinderungspflege durch ein zweckgebundenes Überbrückungsbudget von rund 2.300 Euro im Jahr ersetzen. Derzeit lassen sich die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren und übertragen; im besten Fall stehen mehr als 3.500 Euro jährlich zur Verfügung.
Zwei weitere Vorhaben hat Linnemann bereits zurückgenommen: Die Kassen sollen die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger nicht von 100 auf 70 Prozent senken. Pflegeeinrichtungen sollen auch keine vierjährige Ausnahme von der Pflicht erhalten, sich an Tarifverträgen oder kirchlichen Richtlinien zu orientieren. Am Einsparvolumen will der Minister dennoch festhalten.