Menschen mit Pflegegeld sollen einmal jährlich zu Hause fachliche Unterstützung abrufen; Prävention soll in der häuslichen Versorgung und bei Beratungsbesuchen verbindlich berücksichtigt werden. Zugleich soll für Menschen mit Pflegegrad 1 eine Leistung, der sogenannte Entlastungsbetrag, entfallen. Die SPD verlangt Änderungen und Übergangsregeln.
RP Online zufolge sagte Linnemann vor der für Donnerstag vorgesehenen ersten Lesung, er wolle betroffenen Familien das Leben leichter machen. Pflegebedürftigkeit solle durch mehr Prävention, Beratung und Rehabilitation möglichst verhindert oder hinausgezögert werden. Der Bundestag berät den Entwurf erstmals; beschlossen ist die Reform damit noch nicht. Danach soll sie in die Ausschüsse gehen.
Wie das praktisch aussehen soll, zeigt der Regierungsentwurf: Wer Pflegegeld bezieht, müsste einmal pro Jahr in der eigenen Wohnung eine sogenannte Pflegebegleitung abrufen. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dauerhaft unterstützen und feststellen, dass die Versorgung zu Hause sichergestellt ist. Per Video wäre sie nicht zulässig. Verantwortlich für die Durchführung wären die Pflegekassen. Offen ist, ob der jährliche Termin bisherige Beratungsbesuche ersetzt oder ergänzt.
Bei Pflegegrad 1 steht der neuen Unterstützung jedoch eine Kürzung gegenüber: Laut Entwurf fällt der Entlastungsbetrag im Gegenzug weg. Dirk Wiese, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, kritisierte nach Angaben von RP Online die „harte Abbruchkante“. Er verwies auf Sorgen von Trägern, wegen einer möglichen Reduzierung bereits Arbeitsverhältnisse zum 1. Januar kündigen zu müssen, und brachte Übergangsregelungen ins Gespräch.
Auch die Finanzierung sorgt für Kritik. Die Beiträge zur Pflegeversicherung sollen vorerst stabil bei 3,6 Prozent des Bruttolohns bleiben; der Zuschlag für Kinderlose soll um 0,3 Prozent steigen. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, kritisierte gegenüber RP Online die Lastenverteilung: Pflegebedürftige und Beitragszahlende würden stark gefordert, während der Bund aus seiner Sicht seine Verantwortung nicht wahrnehme. Die zunächst angedachten Rentenkürzungen für Pflegende sind dagegen nicht mehr vorgesehen.