Der Bundestag hat den Gesetzentwurf erstmals beraten. Bei der Rente pflegender Angehöriger solle es keine Abstriche geben.
Ein wichtiger Punkt ist der bisherige Entlastungsbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5. Er soll in einem neuen Sozialraumbudget für Unterstützung im Alltag aufgehen; vorgesehen sind bis zu 175 Euro monatlich. Nach Linnemanns Worten beschäftigt viele Betroffene auch die Umstellung bei der Verhinderungspflege.
Nach dem Entwurf darf das Sozialraumbudget nur über bestimmte anerkannte Angebote abgerechnet werden. Für bestehende Pflegedienste ist deshalb entscheidend, ob sie einbezogen werden. Dem Fachmedium „Häusliche Pflege“ zufolge kündigte Simone Borchardt (CDU) eine Nachbesserung an: Auch bereits tätige Pflegedienste, Caritas, Diakonie und private Träger sollen abrechnen dürfen.
Borchardt kritisierte zudem, dass nach dem Entwurf zunächst eine Pflegeassistenz und später getrennt eine Alltagshilfe zu Pflegebedürftigen fahren würde. Für Angehörige und Pflegedienste forderte sie angemessene Übergangszeiten. Dagmar Schmidt (SPD) verlangt außerdem ein einfach und flexibel nutzbares Budget mit mehr Verwendungsmöglichkeiten als bisher vorgesehen.
Festgelegt ist all dies noch nicht. Wer abrechnen darf, wofür das Budget eingesetzt werden kann und welche Übergangsfristen gelten, soll erst in Änderungsanträgen der Koalition geregelt werden. Die Regierungsfraktionen führen dazu Gespräche; die Anträge sollen in den nächsten Tagen konkreter werden.
Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Beiträge ab 2027 stabilisieren. Am vorgesehenen Einsparvolumen will Linnemann zugleich festhalten, unter anderem indem Missbrauch verhindert und Verschwendung vermieden wird.

