Sie wenden sich gegen den Plan, ihnen keinen Zugang zu dem neuen Budget zu geben, in dem der bisherige Entlastungsbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5 aufgehen soll.
Im Gesetzentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag für die Pflegegrade 2 bis 5 in einem sogenannten Sozialraumbudget aufgehen. Ambulante Pflegedienste und Tagespflegen sollen darauf jedoch keinen Zugriff erhalten. Die Ruhrgebietskonferenz-Pflege (RKP), ein Arbeitgebernetzwerk, fordert deshalb, das Budget auch für bestehende ambulante Dienste zu öffnen.
Für Pflegebedürftige könnte sich damit ändern, über welche bestehenden ambulanten Angebote sie Entlastungsleistungen finanzieren können. Die RKP nennt die Seniorenhilfe SMMP als Beispiel: Dort stünden rund 1,13 Millionen Euro Jahreserlöse auf dem Spiel; etwa 80 Beschäftigte und mehr als 500 Pflegebedürftige wären betroffen. RKP-Sprecher Christian Westermann sagt: „Wer Sozialraum sagt, darf die vorhandenen Versorgungsstrukturen nicht ausgrenzen“.
Der Autokorso soll am Donnerstag um 13.30 Uhr an den Rheinterrassen beginnen, zum Landtag und anschließend zurückführen. Organisiert wird er von den LfK-Kreisverbänden Recklinghausen und Gelsenkirchen. Unter dem Motto „Pflege braucht Zugang!“ will die RKP zudem einen offenen Brief an die NRW-Landtagsabgeordneten übergeben.
Die RKP sieht den geplanten Reformstart am 1. Januar 2027 besonders kritisch. Am 5. November steht im Bundestag zunächst die erste Lesung an. Danach soll der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen werden; federführend soll der Gesundheitsausschuss beraten.
